• Menü
Die Oberbaumbrücke, Wahrzeichen des Bezirkes
Die Oberbaumbrücke, Wahrzeichen des Bezirkes

Anträge und Anfragen für die BVV am 26.05.2021

Die BVV-Sitzung beginnt am 26. Mai 2021 um 18 Uhr. Sie wird live auf Youtube übertragen. Mehr Infos zum Livestream unter diesem Link.

________

ANTRÄGE

Antrag DS/2097/V
Betr.: Genehmigung für Außenbewirtschaftung am Boxi wohlwollend prüfen

Die BVV möge beschließen:

Das Bezirksamt wird beauftragt, die Genehmigung der Gastronomiebetriebe rund um den Boxhagener Platz auf Außenbewirtschaftung, d.h. das Aufstellen von Tischen und Stühlen auf Parkplätzen, wohlwollend zu prüfen und schnellstmöglich die entsprechende Genehmigung zu erteilen. Die Parkplatzflächen vor den Ladengeschäften sollen Freitag, Samstag und Sonntag autofrei gehalten werden, damit die Tische und Stühle dort aufgestellt werden können.

Die entsprechenden Hygiene- und Abstandsregeln sollen selbstverständlich eingehalten werden.

Zudem soll das Bezirksamt mit den Verantwortlichen des Marktes am Samstag versuchen, einen Kompromiss für die Stellflächen zu finden. Sollte sich kein Kompromiss finden lassen, sollen die Flächen am Samstag ab 17h für die Gastronomiebetriebe zur Verfügung stehen.

Begründung:

Nach langer Zwangspause dürfen die Gastronomiebetreibe in Kürze wieder öffnen. Da häufig sehr hohe Mietkosten anfallen und die geltenden Abstandsregeln eingehalten werden müssen, bedürfen die Betriebe mehr Platz, um rentabel arbeiten zu können. Trotz mehrfacher Kontaktaufnahme seitens der Betriebe hat es bisher noch keine Antwort des Bezirksamtes gegeben. Um Planungssicherheit, auch hinsichtlich des Personals, zu haben, bedarf es einer schnellen Bearbeitung der Genehmigung.

Da die Fußwege rund um den Boxhagener Platz sehr schmal sind und nicht zusätzlich mit weiteren Tischen und Stühlen verengt werden sollen, bietet sich hier, wie schon im vergangenen Jahr praktiziert, die Nutzung der Parkplatzflächen an.

Friedrichshain-Kreuzberg, den 17.05.2021
Für die Fraktion der SPD
Peggy Hochstätter

Antrag DS/2098/V
Berliner Gehörlose brauchen weiterhin einen Treffpunkt

Die BVV möge beschließen:

Das BA wird aufgefordert sich bei der Senatsverwaltung für Soziales dafür einzusetzen, dass das einzige Berliner Gehörlosenzentrum weiterhin vor Ort bestehen bleibt und die fehlende Finanzierung von 40.000€ auszugleichen bzw. den Verein finanziell zu unterstützen, so dass diese wertvolle Arbeit weiterhin in Kreuzberg angeboten werden kann.

Der einzige Gehörlose-Treffpunkt mit Sozialberatung, berlinweit einzige Jugendclub für taube Jugendliche und die einzige barrierefreie Beratungsstelle für gehörlose Menschen droht das aus.

Begründung:

Das Gehörlosenzentrum in der Kreuzberger Friedrichstraße 12 ist seit 1993 Anlaufstelle für gehörlose Menschen in Berlin und für solche, die den Kontakt zur Gebärdensprachgemeinschaft suchen. Durch die Coronapandemie gab es keine Eigeneinnahmen für den Verein und auch konnten keine Corona-Hilfen beantragt werden. Nun steht der Verein für „Gesellschaft zur Förderung der Gehörlosen in Berlin (GFGB e.V.)“ vor dem aus, wenn die fehlenden Zahlungen nicht übernommen werden.

Friedrichshain-Kreuzberg, den 17.05.2021
Für die Fraktion der SPD
Tessa Mollenhauer-Koch

Antrag DS/2103/https://www.berlin.de/ba-friedrichshain-kreuzberg/politik-und-verwaltung/bezirksverordnetenversammlung/online/vo020.asp?VOLFDNR=10026
Betr.: Solidarität mit Juden

Die BVV möge beschließen:

Das Bezirksamt wird beauftragt, als Zeichen der Solidarität mit den Juden in unserem Bezirk gegen die Judenfeindlichen Demonstrationen und den dabei getätigten Verbrennungen von Fahnen mit einem Davidstern, die Israelische Fahne vor den Rathäusern zu hissen.

Begründung:

Es ist unerträglich, wie fanatische Menschen die Konflikte im Nahen Osten nach Deutschland tragen und hier Menschen Jüdischen Glaubens bedrohen, ihre Symbole, Gotteshäuser und in letzter Konsequenz auch die Menschen zerstören. Ein Zeichen der Solidarität mit Juden kann sein, das wir auf die Verbrennung von Fahnen mit einem Davidstern durch die Hissung solcher Fahnen reagieren.

Friedrichshain-Kreuzberg, den 17.05.2021
Für die Fraktion der SPD
Uwe Hübsch

Antrag DS/2103/V
Gleiches Recht für alle

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Das Bezirksamt wird beauftragt, den Bauvorbescheid der Holzmarktgenossenschaft für ein Hochhaus auf dem Baufeld 1 nach den Vorgaben des B-Plan V-76 zu prüfen. Sofern der Aufstellungsbeschluss für den B-Plan 2-36 dem entgegensteht, ist den Antragstellern eine Befreiung zu erteilen, oder die Zielstellung des B-Plans 2-36 entsprechend anzupassen.

Der BVV ist bis Juni 2021 zu berichten

Die BVV beschließt ferner, zur Information der Anwohnerschaft über das Bauvorhaben zuvor eine Einwohner:innenversammlung durchzuführen.

Begründung:

Das BA berichtete in einer der Sitzungen des StadtBW, dass beabsichtigt ist, den neuen Vorhabenträgern des ehemaligen Eckwerks (nun Wissenswerk) Baurecht nach dem alten B-Plan V-76 zu bewilligen. In Bezug auf die Pläne der Holzmarktgenossenschaft wurde im Ausschuss hingegen signalisiert, dass ihr Vorhaben nicht mehr nach dem alten B-Plan V-76 bewilligt werden soll. Dieses Ungleichgewicht ist nicht nachvollziehbar.

Der Aufstellungsbeschluss zum B-Plan 2-36 hatte zum Ziel, die GFZ im gesamten Planungsgebiet zu halbieren. Mit dem Änderungsbeschluss von 2014 sollte das Konzept des Holzmarktes planungsrechtlich abgesichert und so die hohe und dichte Bebauung jenseits des S-Bahnviadukts gerechtfertigt werden. So war vorgesehen, dass der Holzmarkt die dafür notwendigen Frei- und Ausgleichsflächen schafft und auf einen wesentlichen Teil der möglichen Bebauung verzichtet. Bislang wurden die nötigen Befreiungen zur Bebauung des Holzmarktes auf Basis des B-Plans V-76 genehmigt.

Deshalb ist es geboten, in dem Planungsgebiet weiter einheitliches Recht zugrunde zu legen. Hinzu kommt, dass durch die weiterentwickelte Planung des Holzmarktes weniger Fläche am Spreeufer versiegelt und die im B-Plan 2-36 vorgesehene bauliche Masse noch einmal deutlich unterschritten wird.

Aufgrund des eigentlich entgegenstehenden Bürgerentscheids „Spreeufer für alle“ ist eine Einwohnerversammlung durchzuführen.

Friedrichshain-Kreuzberg, den 26.04.2021
Für die Fraktion der SPD
John Dahl

________

ANFRAGEN

Große Anfrage DS/2102/V
Betreff: Haus- und Grundstücksverkauf Wrangelstraße 23 mit Freifläche Eisenbahnstraße 40-41

Wir fragen das Bezirksamt:

A. Kommunales Vorkaufrecht bezüglich des ersten Teilverkaufs

  1. Aus der Antwort des Bezirksamtes zur Frage 10 der DS/2025/V ist anzunehmen, dass dem Bezirksamt die Problematik des Verkaufs von Bruchteileigentum und damit ein möglicher Ausschluss des Verkaufsrechts beim zweiten Teilverkauf bekannt sein müssten. Ein ähnlich gelagerter Fall aus der Schillerpromenade 14 in Neukölln war bereits zu diesem Zeitpunkt aus mehreren Presseartikeln bekannt: https://www.berliner-zeitung.de/mensch-metropole/milieuschutzgebiete-berlin-will-sich-von-investoren-nicht-austricksen-lassen-li.21661. In geeigneten Fällen befürwortet die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung die Ausübung des Vorkaufsrechtes, um auf diesem Weg die jeweilige Zusammensetzung der Wohnbevölkerung in den sozialen Erhaltungsgebieten noch wirkungsvoller zu schützen: https://www.neues-deutschland.de/artikel/1104611.bezahlbarer-wohnraum-neuer-angriff-auf-vorkaufsrecht.html Warum wurde trotz dieser Erkenntnisse das Vorkaufrecht – für insgesamt 50 Prozent des Grundstücks -nicht bereits beim ersten Teilverkauf geprüft und ausgeübt?
  2. War dem Bezirksamt bei der Prüfung des ersten Teilverkaufs im September 2019 der Sachverhalt bekannt, dass bei einem zweiten und abschließenden Teilverkauf des Grundstücks Wrangelstraße 23 das Vorkaufsrecht möglicherweise nicht mehr angewendet werden kann, da es sich nicht mehr um einen Verkauf an einen Dritten handeln könnte?
  3. Welche Kriterien hat das Bezirksamt grundsätzlich für die Prüfung des Vorkaufsrechtes aufgestellt?
  4. Wann und wie wurde der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen über den ersten Teilverkauf informiert?
  5. Auch beim Verkauf von Bruchteileigentum ist bei der Ausübung des Vorkaufsrechtes das Wohl der Allgemeinheit abzuwägen und dann zu prüfen, inwieweit mit der Innehabung eines Miteigentumanteils ein entscheidender Einfluss auf die Nutzung der Mietsache genommen werden könnte. Wäre im konkreten Fall die Ausübung des Vorkaufsrechtes für eine Beibehaltung der sozialen Mischung im Erhaltungsgebiet nicht gerechtfertigt, zumal mit einem 50-prozentigem Miteigentum ein entscheidender Einfluss auf die Nutzung der Mietsache genommen werden kann?

B. Kommunales Vorkaufsrecht bezüglich des zweiten Teilverkaufs

  1. Auch wenn die Eisenbahnmarkt GmbH im zweiten Teilverkauf nicht „Dritter“ sein sollte, wäre die Ausübung des Vorkaufsrechts im vorliegenden Fall durch das Wohl der Allgemeinheit gerechtfertigt gewesen (vgl. BeckOK BauGB/Griwotz, 45. Ed. 1.5.2019, BauGB § 24 Rn. 21), weil durch die Innehabung eines 1/2 Miteigentumsanteil entscheidender Einfluss auf die Nutzung des Mietshauses genommen werden kann. Wir verweisen insoweit auf eine Entscheidung des OLG Frankfurt https://www.dnoti.de/fileadmin/user_upload/dnoti-reports/DNotI-Report-2000-03.pdf sowie des BGH, Urteil vom 05. Juli 1990 – III ZR 229/89. Danach kommt es in solchen Fallkonstellationen darauf an, ob mit dem erworbenen Miteigentumsanteil entscheidender Einfluss auf die Mietsache genommen werden kann und es bedarf einer Einzelfallprüfung. Aus welchen Gründen werden bei einem 50-prozentigem Kauf solche Erwägungen nicht in Betracht gezogen, zumal keine abschließende höchstrichterliche Rechtsprechung für solche Fallkonstellationen vorliegt?

C. Einseitige Verpflichtungserklärung

  1. Welche Kriterien legt das Bezirksamt für eine „harte“ Abwendungsvereinbarung zugrunde?
  2. Welche Kriterien wurden bei der einseitigen Verpflichtungserklärung der Eisenbahnmarkt GmbH zugrundegelegt?
  3. In welchen Punkten unterscheidet sich die einseitige Verpflichtungserklärung von einer „harten“ Abwendungsvereinbarung, die das Bezirksamt in diesen Fällen abschließt?
  4. Erfasst die einseitige Verpflichtungserklärung auch den Verzicht auf die Umwandlung in Eigentumswohnungen?
  5. Wenn nein, warum nicht?

D. Vorkaufsoption

  1. Hat das Bezirksamt seit der letzten BVV vom April 2021 sich nochmals durch Aktenstudium, Einsicht in das Grundbuch, durch Anforderungen bei den Markthallenbetreibern etc. der Frage gewidmet, ob und bis wann es eine Kaufoption für das Grundstück Wrangelstraße 23 gegeben hat?
  2. Bis wann bestand eine Kaufoption für das Grundstück Wrangelstraße 23?
  3. Falls die Kaufoption bereits erloschen war: Warum ist das bei der ersten Prüfung nicht aufgefallen?

Friedrichshain-Kreuzberg, den 18. Mai 2021
Sevim Aydin, John Dahl, Frank Vollmert
Für die SPD-Fraktion

1. Mündliche Anfrage
Betr.: Sachstand Kleingartenkolonie am Flughafen / Regenrückhaltebecken II

Bezugnehmend zu meiner letzten mündlichen Anfrage zu diesem Themenkomplex (DS/1797/V vom 01.10.2020) frage ich das Bezirksamt:

  1. Konnte zwischenzeitlich das Land Berlin das Areal zwischen Columbiadamm, Lilienthal- und Golßener Straße, worauf sich u.a. die Kleingartenkolonie am Flughafen befindet, von der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) erwerben?
  2. Wenn nein, warum nicht?
  3. Sind weitere Zuarbeiten des Bezirkes, wie z.B. eine erweiterte Zweckerklärung für das Grundstück als kommunale Grünfläche und Kleingartenanlage sowie zur Daseinsvorsorge für künftige kommunale Bedarfe an Sportflächen, notwendig bzw. wurden diese von Seiten der Landesebene oder der BImA angefordert?

Friedrichshain-Kreuzberg, den 21.05.2021
Für die Fraktion der SPD
Frank Vollmert

2. Mündliche Anfrage
Stand DS/1774/V – Bolzplatz auf Stralau

Ich frage das Bezirksamt,

  1. welche Schritte sind bisher unternommen worden, um zu prüfen, wie ein Bolzplatz oder eine Bewegungsfläche auf dem Schulhof der Thalia Grundschule realisiert werden kann?
  2. Welche Erkenntnisse wurden dabei gewonnen?
  3. Was sind die nächsten Schritte, um zur Realisierung zu gelangen?

Friedrichshain-Kreuzberg, den 21.05.2021
Für die Fraktion der SPD
Peggy Hochstätter

3. Mündliche Anfrage
Stand DS/1716/V – Open-Airs 2021 ermöglichen

Ich frage das Bezirksamt,

  1. welche Schritte sind bisher unternommen worden, um geeignete Flächen zur Open-Airs zu identifizieren?
  2. Welche Flächen sind gefunden worden?
  3. Wie viele Anträge sind für welche Flächen bisher gestellt worden?

Friedrichshain-Kreuzberg, den 21.05.2021
Für die Fraktion der SPD
Peggy Hochstätter