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Der Saal im Rathaus Kreuzberg
Der BVV-Saal im Rathaus Kreuzberg

Die BVV

Die Bezirksverordnetenversammlung (BVV) ist das „Parlament“ von Friedrichshain-Kreuzberg. Gesetze beschließen darf die BVV zwar nicht, dennoch trifft sie wichtige Entscheidungen. Zum Beispiel verabschiedet die BVV den Haushaltsplan des Bezirkes und stimmt über wichtige Bauvorhaben ab.

Die BVV hat die Aufgabe, das Bezirksamt zu wählen und zu kontrollieren (Kontrollrecht). Das Bezirksamt besteht aus der Bürgermeisterin und vier Stadträt*innen. Gemeinsam bilden sie die Spitze der Bezirksverwaltung und damit so etwas wie die „Regierung“ von Friedrichshain-Kreuzberg.

Die BVV kann auch „Verwaltungshandeln anregen“, also selbst Projekte und Vorhaben auf den Weg bringen (Initiativrecht). Außerdem kann sie über alle Angelegenheiten vom Bezirksamt Auskunft verlangen (Auskunftsrecht).

Die BVV wird in der Regel alle fünf Jahre gewählt und besteht aus 55 Verordneten. Die SPD-Fraktion stellt in der laufenden Wahlperiode mit neun Verordneten die drittstärkste Fraktion. Die Bezirksverordnetenversammlung tagt einmal im Monat. Zwischen den Sitzungen werden aktuelle Themen und Anträge in Fachausschüssen beraten.

So können Sie sich einbringen

Alle Bürger*innen von Friedrichshain-Kreuzberg können ihre Wünsche und Anliegen in die BVV einbringen. Dazu gibt es verschiedene Möglichkeiten:

  • Die Fachausschüsse der BVV tagen in der Regel öffentlich. Besucher*innen haben ein Rederecht. Sie können sich also zu den Themen, die auf der Tagesordnung stehen, selbst zu Wort melden.
  • Wer seinen Wohnsitz, Arbeitsplatz oder Ausbildungsplatz im Bezirk hat, kann Einwohner*innen-Anfragen an das Bezirksamt stellen. In jeder BVV-Sitzung stehen hierfür 30 Minuten zur Verfügung, in denen das Bezirksamt die Fragen mündliche beantwortet. Einwohner*innen-Anfragen, die nicht mehr drangekommen sind, werden nachträglich schriftlich beantwortet.
  • Bürger*innen können sich mit Eingaben und Beschwerden an die BVV wenden. Diese werden vom zuständigen Ausschuss in nichtöffentlicher Sitzung behandelt.
  • Bürger*innen können einen Einwohner*innen-Antrag in die BVV einbringen, wenn dieser von mindestens 1.000 Einwohner*innen unterstützt wird.
  • Außerdem gibt es das Instrument des Bürger*innen-Begehrens. Dieses muss von mindestens drei Prozent der Wahlberechtigten des Bezirkes mitgetragen werden. Wenn die BVV den Inhalt eines Bürgerbegehrens nicht annimmt, folgt ein Bürger*innen-Entscheid. Ein erfolgreicher Entscheid hat dieselbe Rechtswirkung wie ein Beschluss der BVV.

Natürlich können Sie sich auch direkt an die Fraktionen wenden. Kommen Sie doch einfach in unsere Sprechstunde, schreiben Sie uns eine E-Mail oder rufen Sie uns an! (Hier finden Sie alle unsere Kontaktdaten.) Wir freuen uns auf das Gespräch.

Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite der Bezirksverordnetenversammlung.