Covid19-Tests in Wohnungsloseneinrichtungen, mehr Transparenz beim Vorkaufsrecht und kostenlose Menstruationsprodukte: Das sind unsere Themen für die Juni-BVV.
Die BVV-Sitzung findet als Hybridsitzung bzw. Videokonferenz statt. Ein Livestream wird vom BVV-Büro über videotron.de bereitgestellt.
________
ANTRÄGE
Antrag DS/2132/V
Kostenlose Covid19-Tests für Mitarbeiter*innen und Ehrenamtliche von Wohnungsloseneinrichtungen
Das Bezirksamt wird aufgefordert, sich schnellstmöglich mit der zuständigen Senatsverwaltung ins Benehmen zu setzen, um für die Mitarbeiter*innen von Wohnungslosenunterkünften kostenlose Covid19-Tests zu organisieren. Das Bezirksamt soll darauf dringen, dass auch die ehrenamtlichen Helfer*innen, die sich zum Teil aus dem Kreise der Klient*innen dieser Unterkünfte ergeben, regelmäßig, d.h. mindestens zweimal pro Woche, kostenlos vor Ort testen können.
Begründung:
Bisher erhalten die Mitarbeiter*innen und ehrenamtlichen Helfer*innen in Einrichtungen für Wohnungslose keine kostenlosen Covid19-Tests gestellt. Besonders für die ehrenamtlichen Helfer*innen, die sich aus dem Kreis der Client*innen von solchen Einrichtungen ergeben, bedeutet es eine sehr große Hürde, sich bei den Testzentren testen zu lassen, da sie häufig keine Papiere, keine Krankenkassenkarte, keine E-Mail-Adresse oder auch kein internetfähiges Mobiltelefon haben. Um für die Gesundheit aller einzustehen, ist es essentiell, dass auch die Mitarbeiter*innen und Helfer*innen kostenlose Tests zur Verfügung gestellt bekommen.
(Dieser Antrag sollte direkt in der BVV abgestimmt werden, da eine Verschiebung bis nach der Sommerpause zu lang ist)
Peggy Hochstätter
SPD-Fraktion
03.06.2021
Antrag DS/2133/V
Betreff: Kontrollrechte des Ausschusses für Stadtentwicklung bei Prüfung des Vorkaufsrechts stärken!
Das Bezirksamt wird beauftragt, den Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen nicht nur über die tatsächlichen Prüffälle für ein Vorkaufsrecht mündlich zu informieren, sondern auch über die Entscheidungen des Bezirksamtes, aus welchen Gründen bei anderen Verkäufen das Vorkaufsrecht nicht geprüft werden soll.
Begründung:
In der Beantwortung der Großen Anfrage DS/2102/V wurde ersichtlich, dass das BA über die Entscheidungen der verwaltungsinternen Gruppe Erhaltungsgebiete, warum bei zum Verkauf stehenden Objekten keine Prüfung der Ausübung des Vorkaufsrechts angewendet wird, grundsätzlich nicht informiert. Dadurch werden die Beratungs- und Kontrollrechte des Ausschusses unverhältnismäßig erschwert.
Konkret wurde bei der Frage des Vorkaufsrechts zum Grundstück Wrangelstraße 23 der Ausschuss im Jahre 2019 nicht informiert, eine politische Debatte über „Sonderfälle“ der Vorkaufspraxis konnte nicht erfolgen und erst zwei Jahre später beginnt das BA eine juristische Prüfung und der Komplex wurde bis dato politisch nicht mit der Landesebene diskutiert.
Friedrichshain-Kreuzberg, den 07.06.2021
Für die SPD-Fraktion
Frank Vollmert
Gemeinsamer Antrag von Die Linke, B90/Die Grünen und SPD:
Unterstützung in der Regel – Menstruationshygieneprodukte in bezirklichen Gebäuden kostenfrei bereitstellen DS/2131/V
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Die BVV fordert das Bezirksamt auf, in öffentlichen Gebäuden in bezirklicher Verantwortung, konkret in den Verwaltungsgebäuden, Oberschulen bzw. weiterführende Schulen, Volkshochschulen, Bibliotheken sowie bezirklichen Freizeit-, Jugend- und Kultureinrichtungen unterschiedliche Menstruationshygieneprodukte, wie Tampons und Einlagen, in verschiedenen Größen kostenfrei zur Verfügung zu stellen. Die Produkte sollen möglichst nachhaltig, fair produziert und gehandelt sein und gut zugänglich in den Sanitäranlagen bereitstehen.
Darüber hinaus soll der Bezirk bei der Planung und Umplanung von Sanitäranlagen in bezirklichen Liegenschaften Menschen mit Regelblutung angemessen mitdenken und mehr Toilettenräume bzw. Toilettenkabinen mit Waschbecken ausstatten.
Begründung:
Menstruationsprodukte dürfen kein Luxus sein. Durch die jüngst beschlossene Mehrwertsteuersenkung auf Menstruationsartikel wie Tampons und Binden von 19 % auf 7 % wurde bereits der gesellschaftliche Zugang verbessert. Als erstes Land hat Schottland kürzlich den kostenfreien Zugang zu Menstruationsprodukten gesetzlich verankert, denn die dringend benötigten Artikel kann sich bei weitem nicht jede Person mit Monatsblutung leisten.
Ein guter Anfang und ein gutes Beispiel, an dem wir als Bezirk anknüpfen sollten.
Menstruierende Menschen suchen sich nicht aus, ob oder wann ihre Periode einsetzt und sind in dieser sensiblen Zeit des Monats auf gute hygienische Bedingungen und vor allem auf Menstruationshygieneprodukte angewiesen. Leider ist das Thema Menstruation immer noch stark mit Scham und Tabus behaftet. Nicht selten tritt die Monatsblutung unregelmäßig und überraschend ein. Viele Betroffene, gerade Jüngere, trauen sich aufgrund der Tabuisierung nicht, andere auf Periodenartikel anzusprechen oder danach zu fragen. Eine schwierige und unangenehme Situation, die von Menschen, die noch nie eine Regelblutung bekommen haben, kaum nachzuvollziehen ist. Mit einer kostenfreien Bereitstellung von Periodenartikeln auf öffentlichen Sanitäranlagen in bezirklichen Liegenschaften wollen wir diesen Tabus entgegenwirken, die Betroffenen konkret während ihrer Monatsblutung unterstützten.
Die kostenfreie Bereitstellung von Menstruationsprodukten in bezirklichen Liegenschaften ist nicht nur eine konkrete Unterstützung für Menschen mit Regelblutung, sondern vielmehr auch Ausdruck von Anerkennung und ein wichtiger Schritt auf dem Weg hin zu einer solidarischen und gerechteren Stadtgesellschaft. Die Teilnahme am öffentlichen Leben und damit auch gesellschaftliche Teilhabe wird auch von den Zugängen zu Menstruationsartikeln bestimmt. Diese Teilnahme und Teilhabe soll durch möglichst niedrigschwellige Zugänge zu entsprechenden Hygieneprodukten für alle und vor allem für diejenigen ermöglicht werden, die darauf finanziell angewiesen sind.
Da Menschen mit Monatsblutung individuelle Bedürfnisse haben, sollen unterschiedliche Produkte und Produkte in verschiedene Größen zur Verfügung stehen, damit möglichst alle diese nutzen können. Während der Periode sind Menschen auf gute und angemessene hygienische Bedingungen angewiesen. Bei der Planung von Toiletten und Sanitäranlagen in bezirklichen Liegenschaften müssen menstruierende Menschen mehr mitgedacht werden. So braucht es auch – auch mit Blick auf die Vielfältigkeit von Periodenartikeln, wie bspw. die Verwendung von Periodentassen – mehr Waschbecken in unmittelbarer Nähe von Toiletten.
Friedrichshain-Kreuzberg, den 7.6.2o21
Für die Fraktionen Die Linke / Grüne / SPD
Oliver Nöll / Ulrike Juda / Tessa Mollenhauer Koch
________
ANFRAGEN
Große Anfrage DS/2130/V
Betreff: Haus- und Grundstücksverkauf in der Wrangelstraße 23 inklusive Freifläche in der Eisenbahnstraße 40-41
Kommunales Vorkaufrecht
Aus der schriftlichen Beantwortung der Großen Anfrage (DS/2102/V) vom 26. Mai 2021 ergeben sich folgende Fragen.
- Wie kann es sein, dass der Stadtrat Florian Schmidt, der für sich in Anspruch nimmt, ein Experte des bezirklichen Vorkaufsrechtes zu sein, die rechtliche Lage zum Erwerb von Bruchteileigentum nicht kennt, obwohl ähnliche Fallkonstellationen bereits 2018, d.h. vor dem 1.Teilverkauf der Wrangelstraße 23 im August 2019, presseöffentlich durch den Fall in Neukölln in der taz, Berliner Zeitung und in neues deutschland kommentiert sind? So steht in der Taz ausdrücklich: „Ein Vorkaufsfall tritt auch dann ein, wenn nicht das gesamte Grundstück, sondern nur ein Miteigentumsanteil an einen Dritten verkauft wird.“ Macht der Bezirk von seinem Recht keinen Gebrauch, ist er im weiteren Verlauf machtlos. Ein Verkauf der restlichen Anteile im Anschluss ist rechtlich „kein Verkauf an Dritte“: https://taz.de/Bedrohtes-Vorkaufsrecht/!5543678/ (Berliner Zeitung: https://www.berliner-zeitung.de/mensch-metropole/milieuschutzgebiete-berlin-will-sich-von-investoren-nicht-austricksen-lassen-li.21661, neues deutschland: https://www.neues-deutschland.de/artikel/1104611.bezahlbarer-wohnraum-neuer-angriff-auf-vorkaufsrecht.html
- War diese Rechtslage dem Stadtrat Florian Schmidt bereits zum Zeitpunkt der Beantwortung der Großen Anfrage am 28. April 2021 bekannt?
- Wie kann es sein, dass der Stadtrat Florian Schmidt nach eigener Aussage es in Vorkaufsfällen auf jede kreative Lösung ankommen lässt und in diesem Fall sich einfach auf das Argument beruft, dass es beim Verkauf von Bruchteileigentum sich keine Käufer finden lassen und erst beim 2. Teilverkauf ein Vorkaufsrecht prüfen lässt?
- Aus welchen Gründen findet sich der Stadtrat beim Verkauf von Bruchteileigentum beim 2. Teilverkauf mit einer erstgerichtlichen Entscheidung ab und versucht nicht wie sein Parteikollege Jochen Biedermann in Neukölln einen Präzedenzfall herbeizuführen?
- Wird Stadtrat Florian Schmidt damit seinem eigenen Anspruch gerecht?
- Wie will der Stadtrat zukünftig mit solchen Fallkonstellationen umgehen?
Vorkaufsoption
Bei den letzten zwei Großen Anfragen zur Wrangelstr. 23 wurde ebenfalls über das Bestehen einer möglichen Vorkaufsoption der Markthallenbetreiber diskutiert.
- Wie kann der Stadtrat in der Debatte zur DS/2051 am 28.04.2021 und zu der Frage einer möglichen Vorkaufsoption ausführen, dass man durch Gespräche mit Vertragsunterzeichnern und den Markthallenbetreibern verifiziert habe, dass eine Vorkaufsoption bestehe und der Fragestellerin entgegenhalten: „… und da haben Sie sich auf jeden Fall getäuscht.“ und bei der schriftlichen Beantwortung der Großen Anfrage DS/2102/V zu den Fragen zur Vorkaufsoption die Beantwortung verweigern und wissen lässt, dass man der Frage nach dem Bestehen einer Vorkaufsoption nicht weiter nachgehen würde?
- Hält es der Stadtrat für angemessen, das Fragerecht der Bezirksverordneten auch dazu zu benutzen, deren Quellen infrage zu stellen, gleichzeitig die eigenen Erkundigungen als verlässlicher zu erachten und anschließend den Wahrheitsgehalt der eigenen Aussagen nicht prüfen zu wollen?
- Ist dem Stadtrat bewusst, dass er mit seinen getätigten und bis jetzt nicht korrigierten Aussagen sich politisch an die Seite der Markthallenbetreiber stellt und deren Narrativ Vorschub leistet?
- Kann der Stadtrat Florian Schmidt den Eindruck in der Bevölkerung nachvollziehen, dass er sich auf die Seite eines Investors und nicht auf die Seite der Mieter:innen schlägt?
Friedrichshain-Kreuzberg, den 08.06.2021
Für die SPD-Fraktion
Sevim Aydin, Frank Vollmert
Mündliche Anfrage
Betreff: Sachstand Handlungskonzept zur Sicherheit am Marheinekeplatz (DS/1769/V)
Ich frage das Bezirksamt:
- Welche Schritte wurden bisher unternommen, um das im Februar 2021 beschlossene Handlungskonzept zur Sicherheit am Marheinekeplatz zu erstellen?
- Welche ersten Maßnahmen sind bereits umgesetzt worden, um besonders Kinder dort zu schützen?
- Welche weiteren Maßnahmen werden wann umgesetzt? Bitte Zeitplan mit jeweiliger Maßnahme
Friedrichshain-Kreuzber, den 15.06.2021
Für die Fraktion der SPD
Peggy Hochstätter
Die Antwort des Bezirksamtes wird auf der Website der BVV veröffentlicht: DS/2154/V
Mündliche Anfrage
Betreff: Tagesstätten für Obdachlose im Bezirk
Ich frage das Bezirksamt:
- Wie schätzt das BA die Arbeit der Tagestätten für Obdachlose ein?
- Welche Kenntnisse hat das BA über den Umfang und die Arbeit der Tagestätten während der Pandemie?
- Wie steht das BA zu der Aussage der Senatorin Breitenbach: „…dass sich die Tagesstätten in der Pandemie leider nicht krisenfest gezeigt hätten“?
Friedrichshain-Kreuzber, den 15.06.2021
Für die Fraktion der SPD
Tessa Mollenhauer-Koch
Die Antwort des Bezirksamtes wird auf der Website der BVV veröffentlicht: DS/2155/V
Mündliche Anfrage
Betreff: Umbenennung des Kreuznerobergers
Ich frage das Bezirksamt:
- Welche Gründe gibt es für eine Umbenennung des Kreuznerobergers in den von Konrad Zuse konzipierten Binärcode: 01001011?
- Warum wurden die Partnerschaftsvereine in diesen Umbenennungs-Prozess nicht eingebunden?
- Ist dem Bezirksamt bekannt, dass die Tätigkeiten Konrad Zuse als Ingenieur, Erfinder und Unternehmer während des Nationalsozialismus historisch noch nicht abschließend bewertet sind und er u.a. seine Fähigkeiten aktiv bei der Entwicklung von Gleitbomben, Lufttorpedos einbrachte und Anwendungsmöglichkeiten seiner „Computer“ in der erbbiologischen Forschung suchte?
Friedrichshain-Kreuzber, den 15.06.2021
Für die Fraktion der SPD
Uwe Hübsch
Die Antwort des Bezirksamtes wird auf der Website der BVV veröffentlicht: DS/2156/V
Mündliche Anfrage
Betreff: Welche Erkenntnisse haben die Suchthilfekoordinatorin und das angekündigte Fachgespräch zum Marheinekeplatz gebracht?
Anfang 2020 hat eine Suchthilfekoordinatorin ihre Arbeit im Bezirk aufgenommen. Wie das Bezirksamt in einer mündlichen Anfrage, DS/1494/V, bereits Ende 2019 mitteilte, solle diese sich dann auch um die Problemlage rd. um Obdachlosigkeit und Suchtproblematik in der Heimstraße und auf dem Marheinekeplatz kümmern. Ebenso wurde schon damals vom Bezirksamt eine Fachrunde mit Anwohnenden, Suchthilfeträger und Polizei angekündigt – übrigens lange bevor die DS/1769/V beschlossen wurde.
Ich frage dazu das Bezirksamt:
- Welche Erkenntnisse hat die Suchthilfekoordinatorin rund um den Marheinekeplatz gewonnen?
- Welche Maßnahmen sind aus dem erwähnten Fachgespräch entwickelt und umgesetzt worden?
- Zu welchen positiven Entwicklungen ist es durch die Umsetzung der Maßnahmen gekommen?
Friedrichshain-Kreuzber, den 15.06.2021
Für die Fraktion der SPD
Peggy Hochstätter
Die Antwort des Bezirksamtes wird auf der Website der BVV veröffentlicht: DS/2157/V
Mündliche Anfrage
Betreff: Sachstand Gesundheitszentrum Reichenberger Str. 176
Ich frage das Bezirksamt:
- Wann wird das seit Jahren angekündigte Gesundheitszentrum in der Reichenberger Straße 176 endlich seine Arbeit aufnehmen können?
- Welche Ersatzmaßnahmen bietet das Bezirksamt bis zur Eröffnung des Gesundheitszentrum an?
- Welchen Plan B verfolgt das Bezirksamt, falls es zu weiteren Verzögerungen rund um die Eröffnung des Gesundheitszentrums kommen wird?
Friedrichshain-Kreuzber, den 15.06.2021
Für die Fraktion der SPD
Peggy Hochstätter
Die Antwort des Bezirksamtes wird auf der Website der BVV veröffentlicht: DS/2158/V