Zur BVV am 21.05.2025 bringt die SPD-Fraktion zwei Anträge ein. Ein Antrag fordert das Bezirksamt auf, sich beim Berliner Senat dafür einzusetzen, dass jedem Bezirk zusätzliche finanzielle Mittel für Energieeffizienzmaßnahmen bereitgestellt werden. In einem weiteren Antrag fordert die Fraktion die Errichtung einer Gedenktafel für die kürzlich verstorbene Margot Friedländer. Darüber hinaus bringt die SPD-Fraktion gemeinsam mit der Fraktion B’90/Die Grünen eine Resolution ein und nutzt ihr Recht auf Anfragen.
RESOLUTION
Resolution DS/1635/VI
Betreff: Zivilgesellschaftliches Engagement unterstützen, nicht ignorieren – Kiezblockfinanzierung erhalten
Tausende Bürger*innen haben sich in den letzten Jahren aufgemacht, unseren Bezirk, unsere Stadt verkehrssicher und klimagerecht durch ehrenamtliches Engagement mitzugestalten. Sie haben sich zusammengefunden, weil sie sich Sorgen um sich, ihre Kinder, die Nachbarschaft und die Zukunft machen, haben Ideen entwickelt, Pläne geschmiedet, Initiativen gegründet und dann viele tausend Unterschriften gesammelt, um sie den politischen Vertreter*innen in den Bezirksparlamenten vorzulegen, sodass diese gemeinsam mit der Verwaltung verkehrssichere, schulwegsichere, nachbarschaftliche und klimaangepasste Kieze für alle entwickeln.
Überall in Europa entwickeln sich auf diese oder ähnliche Weise seit Jahren Kiezblocks, also Wohnquartiere ohne motorisierten Durchgangsverkehr. Ursprünglich in Barcelona entwickelt, gibt es die verkehrsberuhigenden Maßnahmen inzwischen in London, in Paris, in Gent, in Brüssel, in Lodz, in Mailand, in Valencia, in Wien, in Rotterdam, in Madrid und bei uns in Deutschland auch in Leipzig, Hamburg, Darmstadt, Köln und Münster – um nur eine kleine Auswahl zu zeigen.
Kiezblocks, Superblocks oder auch wie in London genannt „Low Traffic Neighborhoods“ bringen aber nicht nur Verkehrssicherheit besonders für schwächere Verkehrsteilnehmer*innen wie Radfahrende, zu Fußgehende und mobilitätseingeschränkte Menschen, sondern wirken sich auch positiv auf die Gesundheit aus. Denn sie führen zu weniger motorisiertem Verkehr insgesamt, dadurch zu weniger Luftbelastung und weniger Verkehrslärm – Luftverschmutzung ist das größte Umweltrisiko und der viertgrößte Risikofaktor für globale Krankheiten und Todesfälle. Kiezblocks ermöglichen auch die Zunahme aktiver Mobilität im Alltag.
Nun hat sich aber die CDU-geführte Senatsverwaltung gegen jegliche Vernunft und auch gegen die Stimmen ihrer Koalitionspartnerin aufgemacht, um Kiezblocks zu torpedieren. Mit der Streichung jeglicher Finanzierung und Unterstützung handelt sie gegen das große zivilgesellschaftliche Engagement der Bürger*innen dieser Stadt. Sie zeigt deutlich, wie wenig sie sich für Verkehrssicherheit, Schulwegsicherheit, Lebensqualität, gesundheitliche Belange und auch das Klima interessiert. Die CDU führt als Regierungspartei ihren ideologischen Kampf für die fortgesetzte Bevorzugung des Autoverkehrs auf Kosten der Berliner Bürger*innen.
Die Bezirksverordnetenversammlung Friedrichshain-Kreuzberg stellt sich an die Seite der Zivilgesellschaft, deren Engagement einer lebenswerten und klimagerechten Zukunft gilt.
Sie fordert den Senat auf, nicht aus rein ideologischen Gründen mittels der Streichung längst gemachter Finanzierungszusagen und des generellen Stopps geplanter Projekte in die Zuständigkeit der Bezirke „hineinzuregieren“, sondern die Einrichtung von Kiezblocks als erwiesenermaßen wirksamen Beitrag zur Erhöhung der Verkehrssicherheit und Verbesserung der Lebensqualität der Menschen in ihren Kiezen weiter zu finanzieren.
Peggy Hochstätter
SPD-Fraktion
Pascal Striebel
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
ANTRÄGE
Antrag DS/1599/VI
Betreff: Heizkosten & CO2 sparen
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird aufgefordert, sich gegenüber dem Berliner Senat dafür einzusetzen, dass für den Doppelhaushalt 2026/27 im Rahmen der regulären bezirklichen Investitionsplanung (pauschale Zuweisung) in zwei Jahresscheiben zusätzlich zur derzeit beabsichtigten Zuweisung und zweckgebunden für Energieeffizienzmaßnahmen finanzielle Mittel in Höhe von 2 Millionen Euro pro Bezirk bereitgestellt werden. Die Bezirke werden dazu verpflichtet, die Mittel für schnell realisierbare und skalierbare Energiesparmaßnahmen einzusetzen und müssen dafür keine aufwendigen Förderanträge stellen. Die Gelder sollen insbesondere für besonders schnell wirkende Energieeffizienzmaßnahmen mit einem kurzen Amortisationszeitraum für die eingesetzten Mittel verwendet werden, bspw. für innovative Heizkreissteuerungen, hydraulische Abgleiche in Gebäuden oder innovative digitale Lösungen zur Einsparung von Strom.
Begründung:
Schnelle Erfolge beim Klimaschutz und bei der Einsparung von Heizenergie und Strom sind für unseren Bezirk innerhalb kürzester Zeit umsetzbar. Das Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg hat dies bereits mit mehreren Maßnahmen erprobt und eine schnelle Amortisation der eingesetzten Mittel nachgewiesen. Das bezirkliche Facility Management (FM) hat bereits 69 bezirkliche Liegenschaften mit einer Technologie ausgerüstet, die die Heizkreise per Algorithmus steuert und so durchschnittlich 20 % Heizenergie pro Gebäude einspart. Mit einer einmaligen Investition von 1.321.000 € wurden die Heizkreise mit der Technologie ausgerüstet, wodurch auch zugleich eine digitale Steuerung der Heizanlagen erfolgte, ein Vorgang, der sonst separat hätte durchgeführt werden müssen. Zugleich können die Heizenergieverbräuche an jedem Standort von der SE FM digital in Echtzeit verfolgt werden. Ca. 1.000.000 € Heizkosten jährlich werden durch die Maßnahme voraussichtlich eingespart. Die Amortisationszeit beträgt also weniger als zwei Jahre. Die Installation der Technik ist einfach und schnell und kann im laufenden Betrieb erfolgen. Zeitgleich reduziert sich der CO2-Ausstoß um 2.500 Tonnen pro Jahr. Friedrichshain-Kreuzberg hat ein rechtssicheres Vergabeverfahren für diese Technologie aufgesetzt und testet aktuell zusätzliche ähnliche Maßnahmen zur weiteren Reduktion von Heizenergie sowie von Elektrizität. Das schafft schnell haushalterische und klimatische Entlastungen und ist umgehend in ganz Berlin skalierbar. Die Effekte treten sofort ein, anders als bei aufwendigen Vollsanierungen, die langfristiger und enorm teuer sind (aber dennoch umgesetzt werden müssen, um die Bausubstanz zu erhalten und das Klima zu entlasten). Um die verhältnismäßige geringe Investition mit so großen Effekten umzusetzen, war Friedrichshain-Kreuzberg jedoch aufgrund der nicht vorhandenen finanziellen Spielräume auf Fördermittel angewiesen (BENE 2 und BEK). Die Einwerbung von Fördermitteln dauert lange und bindet viele personelle Kapazitäten, sowohl beim Bezirksamt als auch bei der SenMVKU. Eine genaue Aufstellung der eingesetzten Personalstunden für die Fördermittelbeantragung und Fördermittelbewirtschaftung sollte erfolgen, um die Effizienz von Verwaltungshandeln zu steigern. Zusätzlich ist eine Beratungsfirma eingebunden, die SenMVKU bei der Verwaltung der BENE 2-Mittel unterstützt, wodurch zusätzliche Kosten und zusätzlicher Aufwand entstehen. Diese überbürokratisierte Form der Weitergabe von Steuermitteln von einer öffentlichen Stelle an eine andere öffentliche Stelle ist ein Paradebeispiel für den ineffizienten Einsatz öffentlicher Ressourcen. Würde der Einsatz des Verwaltungspersonals anstatt in die Fördermittelbeantragung und – bewirtschaftung, sowohl seitens SenMVKU als auch des Bezirks, in die tatsächliche Implementierung von Energieeffizienzmaßnahmen gesteckt werden, ließen sich für Berlin sehr schnell mehrere Millionen Euro Energie- und Verwaltungskosten einsparen. Würde dieser Antrag umgesetzt, hätten die Berliner Bezirke die zusätzlich für Energieeffizienzmaßnahmen eingesetzten Mittel aufgrund der Minderverbräche bereits zum großen Teil oder vollständig eingespart, so dass die Umsetzung haushaltsneutral erfolgt.
Peggy Hochstätter
SPD-Fraktion
Antrag DS/1600/VI
Betreff: Gedenktafel für Margot Friedländer in Kreuzberg
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Bezirk wird beauftragt, am ehemaligen Wohnort von Margot Friedländer, in der Skalitzer Str. 32, eine Gedenktafel anzubringen sowie sich um die Instandhaltung zu kümmern.
Außerdem soll die Skalitzer Straße, nach dem Ablauf der fünf Jahresfrist, nach Margot Friedländer umbenannt werden. Die dazu nötigen bürokratischen Abläufe sind bis dahin abzuschließen. Zu ihrem 5. Todestag soll die Umbenennung vollzogen werden.
Begründung:
Am 9. Mai 2025 ist Margot Friedländer verstorben. Margot Friedländers eindringliches Lebensmotto, welches allen weiterhin in den Ohren nachklingen wird „Seid Menschen!“ ist eine zeitlose Botschaft, welche von tiefer und großer Bedeutung für alle ist. Eine Gedenktafel zu ihren Ehren dient als Verankerung der Geschichte im öffentlichen Raum. Gerade an einem Ort, der mit ihrem Leben direkt verbunden ist, macht diese ihre Geschichte und das Thema Holocaust für alle sichtbar und zugänglich. Sie integriert die Erinnerung in den Alltag unserer Stadt. Auch wird dadurch ihr Beitrag zur deutschen Erinnerungskultur gewürdigt. Sie hat auf persönliche und eindringliche Weise über ihr Schicksal berichtet und damit viele Menschen berührt, aufgeklärt und einen unendlich wertvollen Beitrag für die nachkommenden Generationen geleistet. Eine Gedenktafel trägt dazu bei, dass ihre Botschaft weitergetragen wird und kann so zu einem Leitmotiv für ein friedliches und respektvolles Zusammenleben führen.
Anna Lang
SPD-Fraktion
Dringlichkeitsantrag DS/1636/VI
Betreff: Chance für Soziale Wohnraumversorgung beim Vorkaufsrechtsfall Warschauer Straße 25/Kopernikusstraße 6 nutzen
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird beauftragt, sich beim Senat dafür einzusetzen, dass ein landeseigenes Wohnungsbauunternehmen oder ein gemeinwohlorientierter Träger in das Vorkaufsrecht für das Grundstück Warschauer Straße 25 / Kopernikusstraße 6 eintritt. Eine besondere Chance bietet der erhebliche Leerstand, welcher für die soziale Wohnraumversorgung eingesetzt werden kann. Senat und Bezirk können hier gemeinsam neue Wege gehen. Die Senatsverwaltung soll sicherstellen, dass die gemeinwohlorientierte Erwerberin bei dem Ankauf Förderdarlehen der IBB oder Unterstützung wie Zuschüsse erhält, um die Wirtschaftlichkeit des Erwerbs zu sichern.
Entsprechende Rahmenbedingungen, insbesondere zu Kaufpreis, Sanierungsbedarf und Mieter*innenschutz, sollen zwischen Senat, Bezirk, LWU, bzw. der potenziellen Erwerberin und Kooperationspartnern der sozialen Wohnraumversorgung vor Ausübung des Vorkaufsrechts verbindlich festgelegt werden.
Wir appellieren an den Senat, gemeinsam mit uns die Mieter*innen durch das Vorkaufsrecht oder eine Abwendungsvereinbarung vor Verdrängung zu schützen. Gerade in Friedrichshain-Kreuzberg droht immer mehr Haushalten der Verlust von adäquatem und bezahlbarem Wohnraum oder sie laufen Gefahr, keine bezahlbare Wohnung zu finden.
Begründung:
Nach Angaben des Baustadtrats und der Pressemitteilung vom 16.05.2025 gibt es im Fall der Warschauer Straße 25 / Kopernikusstraße 6 konkrete Anzeichen für einen möglichen Fall zur Ausübung des Vorkaufsrechts durch den Bezirk. Gleichzeitig birgt der hohe Leerstand die Chance, den Ankauf wirtschaftlich darzustellen. Neben den aktuellen Bewohner*innen könnten die Wohnungen für Azubiwohnen oder soziale Wohnprojekte genutzt werden. Träger aus dem Bereich der sozialen Wohnhilfe haben bereits Interesse signalisiert, ein gemeinwohlorientierter Träger befindet sich nach Angaben des Bezirksamts bereits in der Prüfung. Die Ausübung des Vorkaufsrechts, bzw. die Erwirkung einer Abwendungsvereinbarung würde Mieter*innen langfristig schützen und ein starkes Zeichen gegen den spekulativen Wohnungsmarkt setzen.
Seit dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 9. November 2021 (BVerwG 4 C 1.20) ist das kommunale Vorkaufsrecht stark eingeschränkt. Es darf nur noch ausgeübt werden, wenn es sich um Immobilien mit städtebaulichen Missständen handelt oder wenn das Grundstück überwiegend leer steht und nicht im Sinne der städtebaulichen Ziele genutzt wird. Abwendungsvereinbarungen, mit denen Käufer*innen verbindlich zusichern, sich an bestimmte soziale Standards zu halten, bleiben jedoch weiterhin möglich. Sie bieten die Möglichkeit, kommunale Vorkäufe abzuwenden – vorausgesetzt, die Käufer*innen verpflichten sich dazu, über einen Zeitraum von 20 Jahren sozialverträgliche Wohnverhältnisse zu garantieren und die Bestandsmieter*innen zu schützen. Für die Mieterinnen ist entscheidend, dass es verantwortungsvolle Eigentümer*innen gibt, die das Haus langfristig bewirtschaften – nicht renditegetriebene sog. Investoren, die auf Kosten der Bewohner*innen kurzfristige Gewinne erzielen und damit Verdrängung in Kauf nehmen.
Damit das Vorkaufsrecht, bzw. eine Abwendungsvereinbarung auf Augenhöhe verhandelt werden kann, muss realistisch darstellbar sein, dass ein Ankauf durch das Land Berlin tatsächlich möglich ist. Der Bezirk ist zuversichtlich, dass im vorliegenden Fall die Voraussetzungen für die rechtssichere Ausübung des Vorkaufsrechts erfüllt sind. Nun liegt es beim Senat, eine Genossenschaft oder ein landeseigenes Wohnungsunternehmen finanziell in die Lage zu versetzen, den Erwerb im Sinne des Gemeinwohls zu ermöglichen.
Sebastian Forck
SPD Fraktion
Maria Haberer
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Kerima Bouali
Fraktion DIE LINKE
MÜNDLICHE ANFRAGEN
Mündliche Anfrage DS/1638/VI
Betreff: Verkehrsberuhigung rund ums Ostkreuz und wie weiter?
Ich frage das Bezirksamt:
1. Welche Auswirkungen hat die Entscheidung von SenUMVK auf die Umsetzung der Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung rund um das Ostkreuz?
2. Wann und in welcher Reihenfolge werden die restlichen geplanten Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung rund um das Ostkreuz umgesetzt?
3. Falls die geplante Maßnahme in der östlichen Revaler Straße nicht umgesetzt werden: Was unternimmt der Bezirk, um den seit der Neugestaltung der Modersohnstraße erhöhten Verkehr in der Niemann-, Haase-, Döring- und Helmerdingstraße wieder zu reduzieren?
Tessa Mollenhauer-Koch
SPD-Fraktion
Mündliche Anfrage DS/1639/VI
Betreff: Ja wo sitzen sie denn? Zur Nutzung der Ladezonen rund um die Markthalle IX für die Außengastronomie
Ich frage das Bezirksamt:
1. Wurde die Sondernutzung des öffentlichen Straßenlandes bzw. der Ladezonen durch ein Café und/oder durch die Markthalle IX beantragt oder durch das Bezirksamt genehmigt?
2. Wenn nein, wird dann die Sondernutzung für gastronomische Zwecke durch das Bezirksamt untersagt?
3. Zeigt die Nutzung der Ladezonen als Außengastronomiefläche nicht eindeutig, dass diese Ausweisung der Ladezonen rund um die Markthalle IX überdimensioniert ist?
Frank Vollmert
SPD-Fraktion
Mündliche Anfrage DS/1641/VI
Betreff: Rummelsburger See – was ist los & wie geht’s weiter?
Ich frage das Bezirksamt:
1. Welche Maßnahmen sind in den vergangenen Jahren vom Bezirksamt im Rahmen des Entwicklungskonzepts Rummelsburger See (DS/1251/V) unternommen worden?
2. Welche Maßnahmen sind in den vergangenen Jahren vom Bezirksamt ansonsten unternommen worden, um das Leben an Land und ggf. auch auf dem Wasser zu verbessern?
3. Was ist für die Jahre 2025 und 2026 durch das Bezirksamt geplant?
Bitte die Beantwortung aller drei Fragen jeweils für die einzelnen Jahre ab 2022 darstellen.
Peggy Hochstätter
SPD-Fraktion
Mündliche Anfrage DS/1644/VI
Betreff: Kulturladezone an der Ecke Schlesische Str. / Cuvrystraße
Ich frage das Bezirksamt:
1. Warum ist die o.g. Kulturladezone immer noch nicht eingerichtet, obwohl der Beschluss der Drucksache (DS/0784/VI) im November 2023 erfolgt ist?
2. Wann gedenkt das Bezirksamt hierzu tätig zu werden?
Peggy Hochstätter
SPD-Fraktion
Mündliche Anfrage DS/1642/VI
Betreff: Sondermittel der BVV
Ich frage das Bezirksamt:
1. Welche Beträge sind für das Jahr 2025 bereits für was ausgegeben oder auch für was genau schon verplant? Bitte nach diesen Kriterien auflisten.
Peggy Hochstätter
SPD-Fraktion