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Wahrzeichen des Bezirks Friedrichshain-Kreuzberg: die Oberbaumbrücke
Wahrzeichen des Bezirks Friedrichshain-Kreuzberg: die Oberbaumbrücke

Anträge und Anfragen der SPD-Fraktion zur BVV am 24.04.2024

Am 24.04.2024 tagt die BVV Friedrichshain-Kreuzberg erneut. Wir bringen eine Große Anfrage ein, in der wir das Bezirksamt nach dem aktuellen Sachstand zur Sicherung der Soziokultur auf dem RAW-Gelände fragen. Außerdem fordern wir in gemeinsamen Anträgen die Prüfung des Erhalts der Wohnbebauung am Hafenplatz, die Gewährleistung des Schutzes der Mieter:innen am Hafenplatz, eine Anwohner:innenparkzone im Friedensstraßenviertel, mehr klimaangepasste soziale Infrastruktur, die Sichtbarmachung der Spielplatzkommission auf der Bezirkswebsite, den Erhalt des Schulstandortes der Reinhardswald-Grundschule und eine Förderung des Suppe & Mukke-Fests aus BVV-Mitteln.

GROßE ANFRAGE DS/1127/VI

Betreff: Aktueller Sachstand zur Sicherung der Soziokultur auf dem RAW-Gelände

1. Welche Strategie verfolgt das Bezirksamt, um zu einer zügigen und nachhaltigen Sicherung der Soziokultur auf dem RAW-Gelände beizutragen?

2. Was sind die nächsten Schritte zur Sicherung und Einbindung der Soziokultur (SKPZ, Soziokultu-relles L etc.) auf dem RAW-Gelände seitens des Bezirksamts?

3. Durch welche Maßnahmen unterstützt das Bezirksamt die Soziokultur auf dem RAW- Gelände?

4. Inwiefern hat das Bezirksamt soziokulturelle Akteuer:innen bislang in die laufenden Verhandlun-gen hinsichtlich der Entwicklung des RAW-Geländes eingebunden?

5. Wie häufig hat das Bezirksamt bisher tatsächlich einen Jour-Fixe mit den Beteiligten in welchem zeitlichen Abstand durchgeführt?

6. Welche Informationen haben die soziokulturellen Akteur:innen auf dem RAW-Gelände durch den Informationsfluss des Bezirksamtes zum aktuellen Sachstand der Planungen auf dem RAW- Gelände bis heute erhalten?

7. Wie aktuell und umfassend sind die der Soziokultur auf dem RAW-Gelände bereitgestellten In-formationen über den aktuellen Verhandlungsstand?

8. Was ist der aktuelle Kenntnisstand des Bezirksamtes hinsichtlich der Verhandlungen und Ver-handlungsergebnisse mit der Kurth-Gruppe bezüglich der Planung und Entwicklung des RAW-Geländes?

9. Wie schätzt das Bezirksamt die Erfolgschancen für die Umsetzung des Aufstellungsbeschlusses und somit eine langfristige Sicherung der Soziokultur auf dem RAW-Gelände ein?

10. Welchen Zeitrahmen sieht das Bezirksamt für die Umsetzung des Aufstellungsbeschlusses auf dem RAW-Gelände vor?

11. Wenn sich laut Abstimmung der auf dem RAW-Gelände ansässigen Projekte eine sehr große
Mehrheit für das Masterplanverfahren ausgesprochen hat, welche Hindernisse sieht das Bezirk-samt in den aktuellen Verhandlungen mit Blick auf eine schnelle Umsetzung des Aufstellungsbe-schlusses?

12. Gibt es eine zuverlässige und belastbare Zusage des Senats zur möglichen Übernahme eines Generalmietvertrages durch die Kulturraum gGmbH?

13. Welche Akteur:innen sind derzeit vom Bezirksamt mit der Entwicklung einer Trägerschaft durch die Kulturraum gGmbH beauftragt?

14. Welche Rolle spielen in diesem Zusammenhang Lokalbau (Konrad Braun) und Frau Kathy Schroth?

15. Wie sind deren genaue Zuständigkeiten?

16. Warum fanden bisher keine Gespräche zwischen der Kulturraum gGmbH und den anderen Ak-teur:innen auf der einen Seite und den Vertreter:innen der Mieterer:innen im soziokulturellen L statt? Sind diese vorgesehen und, wenn ja, für wann?

17. Wie geht das Bezirksamt mit den Sanierungskosten der denkmalgeschützten Gebäude auf dem RAW-Gelände um?

18. Sind denkmalgeschützte Gebäude von der Kulturraum gGmbH tragbar oder muss hier noch eine Lösung gefunden werden?

19. Welchen Alternativplan verfolgt das Bezirksamt, wenn das bisherige Vorhaben, die Kulturraum gGmbH als Träger einzusetzen, scheitern sollte?

20. Warum sind die drei Vereinbarungen zum Aufstellungsbeschluss (GSE-Mietertrag nach Bebau-ungsplan; GSE-Vorvertrag; Miethöhen), die laut Schreiben des Bezirksamtes (vertreten durch An-dreas Weeger) vom 17.05.2019 zwischen dem Bezirk und der Kurth-Gruppe vereinbart wurden, in der Umsetzung gescheitert?

21. Was sind die genauen Gründe dafür, dass die GSE gGmbH ihre Rolle der Erfüllung der „Ver-pflichtung der Eigentümer, die SKL-Flächen als Freiräume für die derzeitige Nutzer*innenstruktur zu erhalten, die sie im städtebaulichen Vertrag verbindlich eingehen werden durch einen Miet- oder Pachtvertrag mit der GSE gGmbH“ (Zitat Schreiben BA Sachstand zu den Verhandlungen am 09.05.2019) nicht mehr übernehmen soll?

22. Soll die GSE weiterhin eine Rolle in der Absicherung des soziokulturellen L spielen und wenn ja, welche?

23. Wie steht das Bezirksamt zu folgender Aussage von Lauritz Kurth
(Quelle: Schreiben vom 01.11.2023 an die Mieter*innenvertretung des SKPZ):
„Zur GSE gGmbH kann ich Ihnen nur nochmals mitteilen: Nach anfänglichen Gesprächen hatten wir der GSE gGmbH am 04.02.2020 einen abgestimmten Mietvertragsentwurf übersandt, die Rückmel-dung auf diesen dauerte bis zum 8.02.2022 (es handelt sich hier nicht um einen Tippfehler, 2 Jahre und 4 Tage). Unser letzter gemeinsamer Termin mit der GSE gGmbH hat am 15.08.2022 stattgefun-den. Unseren letzten Mietvertragsentwurf haben wir wenige Tage darauf an die GSE gGmbH ver-sandt. Seitdem wurden alle Termine seitens des Bezirksamtes abgesagt, es fand kein Austausch statt. Ich persönlich rechne hier zwar nicht mehr mit einer Lösung, wir lehnen diese aber nicht von unserer Seite ab. Ich rege an, dass Sie sich an die GSE wenden, wenn Sie einen schriftlichen Beleg wollen. Ich für meinen Teil haben ihnen diesen hiermit gegeben.“

24. Entsprechen diese Vorwürfe von Herrn Kurth der Wahrheit?

25. Warum ist das Vorhaben gescheitert, „für den Zeitraum bis zur möglichen Festsetzung des B-Plans (… einen) Vorvertrag mit der GSE (auszuhandeln), zu den gleichen Bedingungen, die der dau-erhafte Vertrag am Ende auch haben wird, sodass der Vertrag quasi bereits im Planungsprozess “gelebt” werden kann“ (Zitat Schreiben BA Sachstand zu den Verhandlungen am 09.05.2019)?

26. Welche Pläne gibt es, die Mieter:innen im soziokulturellen L auf andere Weise bis zum Inkraft-treten eines Bebauungsplans mietvertraglich abzusichern?

27. Trotz einer Vereinbarung, „eine Miethöhe (zu erreichen), die für alle Nutzer*innen der derzeiti-gen Nutzer*innenstruktur, also auch die prekären Nutzer*innen, im Mix tragbar ist“ (Zitat Schrei-ben BA Sachstand zu den Verhandlungen am 09.05.2019), sind ab 1.4.2024 die Nettokaltmieten in den 3 Häusern für ca. 70 Mieter:innen um 50% erhöht worden. Was gedenkt das Bezirksamt zu tun, um weitere, besonders für prekäre Nutzer*innen untragbare Erhöhung der Miete im SKL zu verhin-dern?

28. Welchen Einfluss hat das Bezirksamt auf Mieterhöhungen in diesem Fall?

29. Was gedenkt das Bezirksamt zu tun, um die willkürlichen Mietvertragslaufzeiten für die Mie-ter:innen des soziokulturellen L durch die Kurths zu unterbinden und langfristige Mietvertragslauf-zeiten bereits vor dem B-Plan für die Mieter:innen zu ermöglichen?

30. Inwiefern bewertet das Bezirksamt seine Maßnahmen als hinreichend zur langfristigen Siche-rung der Soziokultur auf dem RAW-Gelände?

ANTRÄGE

Antrag DS/1126/VI 

Betreff: Prüfung des Erhalts der Wohnbebauung am Hafenplatz

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Das Bezirksamt wird aufgefordert, ein eigentümerunabhängiges Bausubstanzgutachten in Auftrag zu geben, das bis Ende September 2024 die Möglichkeiten des Erhalts sowie der Fortnutzung der Bebauung mit den Adressen Bernburger Str. 20-21 / Ecke Köthener Str. 33 („Gebäude Nord“), Köthener Str. 28-32 / Hafenplatz 6-7 („Gebäude West“) und Hafenplatz 5 („Gebäude Ost“) insbesondere hinsichtlich Statik und Umgang mit Schadstoffen prüft, die dafür erforderlichen Voraussetzungen bewertet und eventuell notwendige Anpassungen des Bestands benennt, sowie die aufzuwendenden Kosten für die entsprechende Ertüchtigung den Abriss- bzw. Teilabrisskosten gegenüberstellt. Hierbei sollen auch Möglichkeiten der Verdichtung überprüft werden.

Vorbereitend und zur Auswertung des Gutachtens sollen öffentliche Anhörungen im Ausschuss stattfinden, welche die Szenarien Sanierung und (Teil-)Abriss unter Berücksichtigung von u.a. mietenpolitischen, wohnungswirtschaftlichen, ökologischen, klimapolitischen, sozialen, städtebaulichen und baukulturellen Aspekten einander gegenüberstellt.

Begründung:

Am 11.09.2019 stellten die Gesellschafterinnen der Grundstücksgesellschaft Hafenplatz Berlin mbH als Eigentümerin der o.g. Liegenschaften zusammen mit der Gewobag in der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wohnen ein städtebauliches Entwicklungskonzept für das Grundstück zwischen Bernburger Straße, Köthener Straße und Hafenplatz vor. Das laut Aussage der Investorinnen mit dem Stadtplanungsamt baurechtlich abgestimmte Konzept sah – nachdem bereits erste Untersuchungen des Baubestands aus den 1970er Jahren und Ermittlungen des Sanierungsbedarfs im Auftrag der Eigentümerin erfolgt waren – den Erhalt und die Sanierung wesentlicher Teile der vorhandenen Bebauung sowie einen Teilabriss mit Ersatzneubau und punktuelle Nachverdichtung vor. In 2020 erging ein auf zwei Jahre befristeter Bauvorbescheid für dieses Vorhaben. Nach einem Eigentümerwechsel wurden am 25.01.2024 neue Planungen präsentiert, die eine drastische Erhöhung der GFZ von 2019 vorsahen und den Komplettabriss der vorhandenen Bebauung vorsehen.

Knapp viereinhalb Jahre nach Verkündigung von Sanierungsabsichten werden damit die aktuell fast vollständig vermieteten Wohngebäude von Seiten der Eigentümerin in Gänze als nicht erhaltenswert eingestuft und ihr Abriss als unumgänglich dargestellt. Diese Einschätzung stützt sich zum einen auf eine von der Gewobag im Frühjahr 2023 erstellte „Betrachtung der Bestandsgebäude im Hinblick auf Erhalt oder Abbruch bei zukünftiger Wohnnutzung durch die Gewobag“. Zum anderen hatte die Firma LCEE Life Cycle Engineering Experts GmbH auf Basis von Bestandsgutachten im Februar 2023 ein von der Eigentümerin beauftragtes „Nachhaltigkeitskonzept“ vorgelegt, das drei stark divergierende Entwicklungsvarianten ökobilanziell miteinander vergleicht: Bestandserhalt im Ist-Zustand ohne Sanierung (Szenario 1, BGF: 39.500 m2); Teilsanierung und Teilabriss mit Ersatzneubau in Massivbauweise (Szenario 2, BGF: 51.520 m2); Komplettabriss mit Ersatzneubauten in Holz-Hybrid-Bauweise und Stahlbetonkonstruktion (Szenario 3, BGF: 100.000 m2).

Im Auftrag des Bezirksamtes wurden weiterhin zwei Stellungnahmen eingeholt: Erstens hat das bezirkliche Hochbauamt die Einschätzungen vorliegender Bausubstanzgutachten, Gutachten zu Schadstoffuntersuchungen, Brandschutz und der Standsicherheit als plausibel eingestuft. Zweitens beurteilte ein Ingenieurbüro das Nachhaltigkeitskonzept der Firma LCEE als ebenfalls weitgehend plausibel. Seine Ausführungen enthalten jedoch auch einen kritischen Hinweis zur Vergleichbarkeit der darin betrachteten Varianten. So wird u.a. das veranschlagte CO2-Äquivalent für Holz-Hybrid-Bauweise für zu niedrig erachtet, so dass sich bei einer Neuberechnung unter veränderten Voraussetzungen bzw. Werten, wie in der Stellungnahme vorgeschlagen, die für Variante 2 und 3 ermittelten Treibhauspotenziale (GWP) pro Nettogrundfläche (NGF) in kg CO2-Äq./m2 im Jahr annähern würden.

Ungeachtet dieser Unklarheiten fehlt jedoch bislang gänzlich eine eigentümerunabhängige Untersuchung, die die Möglichkeiten des Bestandserhalts oder Teilerhalts zum Gegenstand hat und auf Grundlage einer Beurteilung der Bausubstanz deren Voraussetzungen benennt. Ein solches Gutachten ist für die Abwägung ökologischer, klimapolitischer, sozialer, städtebaulicher, baukultureller und ökonomischer Aspekte, die von der aktuell seitens der Eigentümerin anvisierten Entwicklung des Grundstücks Bernburger Straße, Köthener Straße und Hafenplatz unter Voraussetzung des Totalabrisses der vorhandenen und weitgehend bewohnten baulichen Strukturen unmittelbar berührt werden, unverzichtbar.

DIE LINKE/B’90Die Grünen/SPD

ANTRAG DS/1136/VI 

Betreff: Hafenplatz: Alle müssen bleiben – Schutz der Mieter*innen gewährleisten

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Das Bezirksamt wird aufgefordert, bei der Neugestaltung/Projektrealisierung (unabhängig ob Bestandserhalt/Teilabriss/Abriss) des Hafenplatz-Geländes (Bernburger Str. 20-21 / Ecke Köthener Str. 33 („Gebäude Nord“), Köthener Str. 28-32 / Hafenplatz 7, Hafenplatz 6 („Gebäude West“) und Hafenplatz 5 („Gebäude Ost“)) sicherzustellen, dass die folgenden Bedingungen erfüllt werden:

Verbleib aller Mieter*innen (sowohl mit befristeten und unbefristeten Mietverträgen) im Sozialplanverfahren vertraglich absichern, Leistbares studentisches Wohnen und Geflüchtetenwohnen im Rahmen des gewerblichen Wohnens erhalten, Den Anteil der landeseigenen Wohnungsbaugesellschaft am Gesamtvolumen auf 50% festlegen, Die Neugestaltung des gesamten Geländes in einem Community-Design-Prozess gemeinsam mit den Anwohner*innen entwickeln, beispielsweise durch einen Mieter*innen-Rat, Während Sanierungs- und Bauphasen sicherstellen, dass den Mieter*innen Umsetzwohnungen auf dem Gelände zu Verfügung stehen und sie nur einmal in Umsetzwohnungen wechseln müssen, Die ordentliche Bewirtschaftung und Instandhaltung des Gebäudes und die Beseitigung der Mängel ist ab sofort und während des gesamten Prozesses durch die Eigentümer*innen zu gewährleisten.

Begründung:

Das erklärte Ziel der privaten und öffentlichen Eigentümer, das Hafenplatz-Geländes komplett abzureißen und stark nachzuverdichten stellt mietenpolitisch, städtebaulich, klimapolitisch eine große Herausforderung dar. Bereits in den Jahren 2018 und 2019 präsentierten die Eigentümer im Stadtentwicklungsausschuss Pläne für eine Entwicklung des Areals, die jedoch lediglich einem Teilabriss und lediglich eine Nachverdichtung im bestehenden Baurecht vorsahen. Die damals vorgestellten Pläne wurden vom Stadtentwicklungsausschuss wohlwollend aufgenommen, insbesondere, weil die landeseigene Wohnungsbaugesellschaft Gewobag erhebliche Flächenanteile erhalten sollte. Die nun vorgelegten Entwicklungsideen knüpfen in einigen Aspekten an die alten Pläne an und weichen dennoch fundamental von diesen ab. Die weit über das bestehende Baurecht hinausreichende angestrebte Baumasse erfordert zwingend ein Bebauungsplanverfahren. Dadurch ist die BVV gefordert, ihre Entwicklungsziele und Bedingungen aufzustellen. Die in diesem Antrag dargestellten Bedingungen stellen einen Ausgangspunkt für einen Meinungsbildungsprozess der BVV dar, der gemeinsam mit den Mietern vor einem Aufstellungsbeschluss zu einem verbindlichen Pflichtenheft für Eigentümer und Bezirksamt ausgearbeitet werden muss.

B’90 Die Grünen/SPD

Antrag DS/1129/VI

Betreff: Ausreichend Parkplätze für Anwohner:innen im Friedenstraßenviertel: Verkehrsuntersuchung starten und Anwohner:innen-Parkzone einrichten

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Das Bezirksamt wird aufgefordert, unverzüglich eine Verkehrsuntersuchung durchzuführen oder durchführen zu lassen, um den tatsächlichen Parkraumbedarf im Gebiet des Friedenstraßenviertel (LOR 02400521) festzustellen. Damit soll die Grundlage zur Anordnung einer Anwohner:innen-Parkzone geschaffen werden.

Das Bezirksamt wird beauftragt eine räumlich und ggf. zeitlich begrenzte Anwohner:innen-Parkzone nach § 45 Abs. 1b Straßenverkehrsordnung anzuordnen: Die räumliche Begrenzung soll mindestens Teile der Palisadenstraße und der Friedensstraße umfassen.
Das Bezirksamt soll Ausnahmegenehmigungen für bestimmte Personengruppen erteilen, etwa für Rettungsdienste, Schwerbehinderte, Pflege- und andere soziale oder ehrenamtliche Dienste.
Das Bezirksamt wird beauftragt, neben den Kontrollen und Ahndungen von Parkverstößen durch das Ordnungsamt, auch die Polizei für die Durchsetzung der Anwohner:innen-Parkzone zu aktivieren.

Über die Verwarnungs- und Bußgelder hinaus sollen zumindest Fahrzeuge, die über einen längeren Zeitraum unberechtigt abgestellten werden, abgeschleppt werden. Solange die Parkraumbewirtschaftung nicht flächendeckend eingeführt werden kann, soll übergangsweise die Einrichtung von Anwohner:innen-Parkzonen auf die weiteren nicht bewirtschafteten Gebiete ausgeweitet werden.

Begründung:

Die Straßenverkehrsordnung ermöglicht die Anordnung von Bewohner:innenparkvorrechten, wo mangels privater Stellflächen und auf Grund eines erheblichen allgemeinen Parkdrucks die Bewohnerinnen und Bewohner des städtischen Quartiers regelmäßig keine ausreichende Möglichkeit haben, in ortsüblich fußläufig zumutbarer Entfernung von ihrer Wohnung einen Stellplatz für ihr Kraftfahrzeug zu finden.

Mit der Durchsetzung der Grünfläche in der vormals beparkten Grünfläche in der Friedenstraße und der von der BVV bestätigten Entwidmung des Parkplatzes Koppenstraße/Palisadenstraße für eine neue Grünfläche, wird sich die bereits schwierige Parkplatzsituation im Friedenstraßenkiez weiter verschlechtern.

Die BVV hat im Februar 2024 die Drucksache DS/0877/VI auf Antrag des Behindertenbeirats beschlossen. Darin wird festgehalten, dass die Mobilitätswende nicht in Frage gestellt wird, aber dennoch mit Sorge beobachtet wird, dass bei einem zunehmenden Wegfall von Parkplätzen und der daraus folgenden Knappheit von Parkraum, die Menschen, die auf Parkplätze, Pflegedienste oder sonstigen haushaltsnahen Dienstleistungen angewiesen sind, unzumutbar benachteiligt werden.

DIE LINKE/SPD

Antrag DS/1131/VI

Betreff: Die Spielplatzkommission sichtbar machen

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Das Bezirksamt wird aufgefordert, der Spielplatzkommission auf der Webseite des Bezirksamts Friedrichshain-Kreuzberg unter dem Reiter „Gremien“ (Hauptnavigation: Politik und Verwaltung – Gremien) einen entsprechenden Auftritt, analog zum Klimabeirat und Mobilitätswenderat, einzu-richten. Für die Erstellung der darzustellenden Inhalte soll sich das Bezirksamt mit Vertreter*innen der Spielplatzkommission austauschen und gemeinsam ein inhaltliches Konzept entwickeln.

Begründung:

Für eine weitreichende Arbeit der Spielplatzkommission, als parteiübergreifendes Gremium mit vie-len zivilgesellschaftlichen Akteuren, ist es wichtig, ihre Existenz in den Auftritten des Bezirksamts darzustellen und ihre Rolle und Aufgaben, thematischen Inhalte und Schwerpunkte, Sitzungstermi-ne, Protokolle und Kontaktmöglichkeiten transparent aufzuführen.

B’90 Die Grünen/SPD/DIE LINKE

ANTRAG DS/1132/VI

Betreff: Schulstandort Reinhardswald-Grundschule erhalten

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Das Bezirksamt wird aufgefordert, sich gegenüber dem Senat weiterhin für einen Erhalt des Standorts der Reinhardswald-Grundschule, auch nach dem auf Grund von Baufälligkeit notwendigen Abriss, einzusetzen. Ein zeitnaher Neubau und Inbetriebnahme an diesem Standort soll erwirkt werden – mit dem Ziel, dass Kapazitäten auch für geflüchtete Kinder und Jugendliche an der Reinhardswald-Grundschule geschaffen werden. Damit unterstützen die Bezirksverordneten das Bemühen des Stadtrates.

Begründung:

Nach aktuellen Plänen erwägt der Senat, auf Grund von prognostizierten rückläufigen Schüler*innen-Zahlen, die Reinhardswald-Grundschule nach einem Abriss nicht wieder neu zu errichten und den Standort vom Schulnetz zu nehmen. Vor dem Hintergrund der Planung einer neuen Unterkunft für 1500 Geflüchtete, zum größten Teil Familien, an der Hasenheide, erscheint es widersprüchlich, vorhandene Schulstandorte jetzt zu schließen und damit die Infrastruktur für Familien und Kinder vor Ort zu kürzen. Unsere Bestrebungen müssen dahin gehen, Schulplätze an öffentlichen Schulen im Umkreis der neuen Unterkünfte auszubauen, so dass Kinder mit Fluchthintergrund zeitnah in vorhandene Kiezstrukturen aufgenommen werden können und eine Beschulung in den Unterkünften vermieden, bzw. nur auf einen kurzen, vorübergehenden Zeitraum begrenzt werden kann.

B’90 Die Grünen/SPD/DIE LINKE

ANTRAG DS/1134/VI

Betreff: Klimaangepasste soziale Infrastruktur schaffen

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Das Bezirksamt wird beauftragt bei der Entwicklung des Klimaanpassungskonzept in besonderem Maße die soziale Infrastruktur zu berücksichtigen. Soziale Einrichtungen in Friedrichshain-Kreuzberg, darunter Kitas, Spielplätze, Schulen, Pflegeeinrichtungen und Krankenhäuser sollen ihren Nutzerinnen Schutz vor den Auswirkungen des Klimawandels wie Hitze und Starkregen bieten (z.B. durch Begrünung, Beschattung, Sonnenschutz) und bei Bedarf prioritär angepasst werden.
Das Bezirksamt wird aufgefordert zu diesem Zweck mit den zuständigen Senatsverwaltungen zusammenzuarbeiten und wenn möglich entsprechende Fördermittel einzuwerben.

Begründung:

Hitze, Dürren, Starkregen und Überflutungen gehören schon jetzt zu unserem Alltag und werden in Zukunft in ihrer Häufigkeit und Intensität zunehmen. Vulnerable Personen in sozialen Einrichtungen, wie in Krankenhäusern, Pflege- und Altenheimen, Kitas und Schulen, leiden besonders stark unter den Folgen der klimatischen Veränderung. Um die Daseinsvorsorge zu gewährleisten ist es daher besonders wichtig die soziale Infrastruktur an die Folgen des Klimawandels anzupassen.

Auf der Website des Zentrums für Klimaanpassung sind zahlreiche Praxisbeispiele gelistet, die als Inspirationen dienen können: https://zentrum-klimaanpassung.de/wissen-klimaanpassung/praxisbeispiele

B’90 Die Grünen/SPD

ANTRAG DS/1135/VI 

Betreff: Förderung Suppe & Mucke 2024 auf dem RAW-Gelände aus Sondermitteln der Bezirksverordnetenversammlung

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Die Bezirksverordnetenversammlung Friedrichshain-Kreuzberg unterstützt das vom Verein Suppe & Mucke in diesem Jahr für den 15. Juni 2024 auf dem RAW-Gelände geplante Suppe & Mucke-Fest einmalig mit 5.000 Euro aus Kapitel 4500, Titel 97130 „Sondermittel der Bezirksverordnetenversammlung“ um die Durchführung desselben zu ermöglichen.

Begründung:

Der Suppe & Mucke e.V. richtet seit 2009 jährlich das gleichnamige unkommerzielle Straßenfest im Stadtteil Friedrichshain aus. Jedes Jahr wechselt der Standort des Festes und macht damit auf die soziokulturelle Vielfältigkeit des Stadtteils und seiner Kieze aufmerksam. Bei Musik und Suppe können sich die Festbesucher*innen über lokalpolitische Themen informieren und mit den teilnehmenden Projekten, Künstler*innen und anderen Mitmenschen in Kontakt treten.

Das Fest bietet auf mehreren Bühnen und Off-Spaces ein umfangreiches künstlerisches Programm: über Bands und DJs bis hin zu Theater, Kleinkunst und Performance. Darüber hinaus gibt es verschiedene Workshop- und Mitmach-Angeboten sowie Informations- und Diskussionsveranstaltungen zu stadtpolitischen Themen. An Ständen laden soziokulturelle Projekte, Initiativen und Vereine zum kostenlosen Probieren ihrer Suppen ein und informieren dabei über sich und ihre Arbeit. Suppe und Musik sind dabei unabhängig von sozialem Hintergrund und kultureller Herkunft zugängliche und universell verständliche Medien des Austauschs und fördern informelle Situationen der Begegnung und der Vernetzung. So fördert das Fest die Vernetzung im Kiez.

Zu den Erfolgen des Vereins gehört neben einem EU-geförderten, mehrjährigen internationalen Austauschprojekt mit Suppenfesten in Bologna (Italien) und Lille (Frankreich) die Verleihung der Bezirksmedaille durch den Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg im Jahr 2016.

Zentrum und Herz des Vereins ist das Büro im Beamtenwohnhaus auf dem RAW-Gelände, wo das Plenum zur Vorbereitung der Projekte tagt und Arbeitstreffen von AGs stattfinden, und das auch von Kooperationspartner*innen und befreundeten Gruppen für Versammlungen und zum Arbeiten an ihren ehrenamtlichen Projekten genutzt wird. Das Büro finanziert der Verein über unregelmäßige Projektförderungen und Spenden. Der Suppe & Mucke e.V. wurde dabei während seines gesamten Bestehens zu keiner Zeit institutionell gefördert, alle im Verein Aktiven arbeiten voll-kommen ehrenamtlich.

Die nun von der Eigentümerseite angekündigte Mieterhöhung verschärft drastisch die ohnehin bestehende Schwierigkeit, ohne jegliche institutionelle Förderung die für die Vereinsarbeit des Suppe & Mucke e.V. elementaren Büroräume zu erhalten. Die Mieterhöhung würde dem Verein jährlich zusätzliche Kosten in Höhe von rund 1.155 € verursachen, was seine zukünftige Arbeitsfähigkeit gefährdet. Die angekündigte Mieterhöhung bedroht jedoch nicht nur die Arbeit von Suppe & Mucke, sondern auch die vieler weiterer ehrenamtlich arbeitender, soziokultureller Projekte sowie der zahlreichen Künstler*innen auf dem RAW-Gelände. Um auf diese Entwicklung aufmerksam zu machen, vor allem aber um den dortigen soziokulturellen Angeboten sowie deren Potenzialen für Kultur und Nachbarschaft eine Bühne zu bieten, will der Verein Suppe & Mucke das jährliche Fest in diesem Jahr am 15. Juni 2024 auf dem RAW-Gelände ausrichten. Die in Kooperation mit der RAW Kultur L eG sowie dem RAWcc e.V. geplante Veranstaltung wird auf mehreren Bühnen und Ständen auf dem Gelände sowie innerhalb der Häuser des »Soziokulturellen L« stattfinden. Dies soll sowohl das vielfältige soziokulturelle Angebot auf dem Gelände für Kinder, Jugendliche und Erwachsene in die Öffentlichkeit bringen, als auch den Raum bieten, gemeinsam mit Politik, Verwaltung und der Nachbar*innenschaft Bedarfe am Gelände zu ermitteln sowie die aktuelle Situation des RAW-Geländes und dessen zukünftige Perspektiven zu diskutieren.

Für diese Veranstaltung entstehen allein dem Suppe & Mucke e.V. Kosten in Höhe von ca. 14.250 € (Bühne, Technik, Licht ca. 6.500,00 € – Künstler*innen-Gagen ca. 4.500,00 € – Techniker*innen 500,00 € – Öffentlichkeitsarbeit 750,00 € – Mietkosten für Büro, Stände, Toiletten etc. ca. 2.000,00 € ), für die es bisher keinerlei Finanzierungszusage gibt. Unabhängig davon sehen wir – angesichts der aktuellen Entwicklungen – den dringenden Bedarf an dieser Veranstaltung. Eine Förderung seitens der BVV Friedrichshain-Kreuzberg würde das Gelingen des diesjährigen Festes ermöglichen und damit den im »Soziokulturellen L« aktiven Menschen und Projekten sowie der aktuellen und zukünftigen Situation des RAW-Geländes breite öffentliche Aufmerksamkeit verschaffen.

B’90 Die Grünen/SPD/DIE LINKE

MÜNDLICHE ANFRAGEN

Mündliche Anfrage DS/1149/VI 

Betreff: Mietschuldenübernahme – Wie können Zwangsräumungen verhindert werden im Bezirk?

Ich frage das Bezirksamt:

1. Ist es denkbar oder gar zutreffend, dass Mietschulden im Jobcenter durch eine fehlerhafte Bearbeitungspraxis nicht übernommen wurden und somit der Verlust von innegehaltenem Wohnraum drohte oder gar eintrat?
2. Können die Bescheide zur Mietschuldenübernahme von den jeweiligen Sachbearbeitungen erteilt werden?
3. Welche Unterstützungsleistungen bekommen Menschen, die von Zwangsräumung betroffen sind, im Bezirk und im Jobcenter Friedrichshain-Kreuzberg?

Friedrichshain-Kreuzberg, den 22.04.2024
Für die SPD-Fraktion
Tessa Mollenhauer-Koch

Mündliche Anfrage DS/1148/VI

Betreff: Umbenennung Manteuffelstr. zu Audre-Lorde-Str.

Ich frage das Bezirksamt:

1. Wie kann es sein, dass die Anwohner*innen der ehem. Manteuffelstr. erst am 11.4 per Brief erfahren, dass die Straße ab dem 1.4 offiziell umbenannt ist – datiert war der Brief auf den 9.4.2024?
2. Warum wurden die Anwohner*innen nicht bzw. nachträglich darüber informiert, dass eine sechsmonatige Frist verstrichen ist, in der beide Adressen galten?
3. Was lernt das Bezirksamt aus dieser Misere für zukünftige Umbenennungen?

Friedrichshain-Kreuzberg, den 22.04.2024
Für die SPD-Fraktion
Anna Lang

Mündliche Anfrage DS/1160/VI

Betreff: Der Frühling ist da! Wo sind die Xhain-Terassen?

Ich frage das Bezirksamt:

1. Wann in 2024 ist die Sondernutzung von Parkplätzen, sogenannter Xhain-Terrassen, mindestens zwischen Anfang März und Ende Oktober für soziale Projekte, Vereine, Gastrobetriebe und den Einzelhandel im Rahmen einer Überarbeitung des bezirklichen Sondernutzungskonzepts, gemäß BVV-Beschluss vom 24.5.2023 „‚Xhain-Terrassen‘ auch über 2022 erhalten“ (DS/0523/VI), möglich?
2. Da wir uns mittlerweile im Frühling 2024 befinden und der Antrag „‚Xhain-Terrassen‘ auch über 2022 erhalten“ (DS/0523/VI) bereits in der BVV am 24.5.2023 beschlossen wurde, stellt sich die Frage, welche Gründe zu der langen Dauer bis zur Umsetzung des Beschlusses führen?

Friedrichshain-Kreuzberg, den 18.04.2024
Für die SPD-Fraktion
Peggy Hochstätter

Mündliche Anfrage DS/1154/VI 

Betreff: Klimaschutz und Klimaanpassung rund um den Rudolfplatz

Nach den ersten beiden Bauabschnitten Rudolfplatz (1. BA westl. Teil: Spielplatz, 2. BA östl. Teil: restl. Platzbereich) sollte längst der 3. Bauabschnitt folgen. Dieser betrifft die Klimaanpassungsmaßnahmen an den umliegenden Straßen. Bereits vor einiger Zeit gab es die Zusage für Mittel aus einem Bundesförderprogramm dafür.

Ich frage das Bezirksamt,

1. nach einer Auflistung aller Fördergelder und deren geplanter Verwendung – bitte inklusive der zugesagten Mittel aus dem Bundesförderprogramm.
2. Wie ist der Stand und zukünftiger Zeitplan im Rahmen des Forschungsprojekts ‚GreenBlueStreets – Multifunktionale Straßenraumgestaltung urbaner Quartiere‘? Als Ziele festgelegt waren die Erhöhung des Grünanteils, Entsiegelung, Verbesserung des Regenwassermanagements und die Realisierung von Pilotprojekten unter Einbeziehung der benachbarten Straßen des Rudolfplatzes.
3. Wie ist der Stand der Vereinbarung mit den Projektpartner*innen?

Friedrichshain-Kreuzberg, den 22.04.2024
Für die SPD-Fraktion
Peggy Hochstätter