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Wahrzeichen des Bezirks Friedrichshain-Kreuzberg: die Oberbaumbrücke
Wahrzeichen des Bezirks Friedrichshain-Kreuzberg: die Oberbaumbrücke

Anträge und Anfragen zur BVV am 28.02.2024

Am 28.02.2024 tagt die BVV Friedrichshain-Kreuzberg erneut. Wir fordern diesmal, den Trägerverein FRIEDA Frauenzentrum in einer gerichtlichen Auseinandersetzung mit einem rassistischen Anwohner zu unterstützen und die Gerichtskosten zu übernehmen. Wir wollen eine Interessenvertretung für Kinder und Jugendliche und den Erhalt des Soziokulturellen L auf dem RAW-Gelände. Außerdem stellen wir mündliche Anfragen an das Bezirksamt zu mutwillig zerstörten Schultoiletten, dem aktuellen Stand der Fuß- und Radwege auf dem Areal des Postscheckamts, dem Bestandsschutz von Ferienwohnungen im Bezirk infolge des OVG-Urteils und der Unterstützung bei Schulwechseln nach der sechsten Klasse.

ANTRÄGE

Antrag DS/1052/VI

Betreff: Finanzielle Unterstützung gegen Rechts für FRIEDA Frauenzentrum

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen: Die BVV beschließt aus Ihren Sondermitteln dem FRIEDA Frauenzentrum die Kosten einer gerichtlichen Auseinandersetzung mit einem rassistischen Anwohner bis zu einer Höhe von 500,– zu ersetzen.

Begründung: Die gerichtliche Auseinandersetzung, vertreten durch Mitarbeitende des Trägervereins FRIEDA Frauenzentrum, mit einem rassistischen Anwohnenden wird einen niedrigen dreistelligen Betrag kosten.
Die BVV versteht die finanzielle Zuwendung besonders als Solidaritätsnote gegenüber dem Frauenzentrum und unterstützt hiermit die Betroffenen, sich offensiv gegen rassistische Beleidigungen zur Wehr zu setzen.

Friedrichshain-Kreuzberg, den 19.02.2024
Für die SPD-Fraktion
Frank Vollmert

Antrag DS/1054/VI

Betreff: Umsetzung der Maßnahme 1, im Handlungsziel 1, in der Angebotsform 4 im Jugendförderplan 2020-2024: Eine Interessensvertretung von Kindern und Jugendlichen für Friedrichshain-Kreuzberg!

Das Bezirksamt wird aufgefordert, eine Interessensvertretung von Kindern und Jugendlichen als Instrument der Beteiligung von Kindern und Jugendlichen bis zum Jahr 2025 einzuführen. Dies soll unter Einbezug der Zielgruppe und begleitet durch eine vom Jugendhilfeausschuss einzusetzende Steuerungsgruppe zusammengesetzt aus BVV, Fachpraxis, Zielgruppe und Jugendamt geschehen. Für die Begleitung des neu einzurichtenden Beteiligungsinstruments durch das Kinder- und Jugendbeteiligungsbüro sind die Landesmittel „zur Stärkung der bezirklichen Beteiligungsstrukturen“, die neu im Haushaltsjahr 2024 in den Bezirk fließen, zu verwenden.
Das Bezirksamt wird aufgefordert, bis Mitte Juni 2024 zu berichten, inwieweit die Qualitätskriterien der Broschüre „Starke Kinder- und Jugendparlamente. Kommunale Erfahrungen und Qualitätsmerkmale“ erfüllt werden können, insbesondere in Hinblick auf die Begleitung durch Fachkräfte und die Schaffung eines eigenen Budgets.

Begründung: Dieser Antrag ist eine Initiative der Arbeitsgruppe Beteiligung von Kindern und Jugendlichen in Friedrichshain-Kreuzberg, eingesetzt durch den Beschluss der BVV (DS 0638) vom 29.03.2023. In der Arbeitsgruppe wirken neben Vertreter*innen aller Fraktionen einer Bürgerdeputierten aus dem Jugendhilfeausschuss, dem Kinder- und Jugendbeteiligungsbüro eine Reihe von Jugendlichen mit.
Der Antrag bezieht sich auf die Maßnahme 1 im Handlungsziel 1 in der Angebotsform 4 im Jugendförderplan 2020-2024, auf die formulierten Ziele der Jugendstrategie des Bundes zur Stärkung von Kinder- und Jugendinteressensvertretungen und der Demokratiebildung von jungen Menschen, sowie auf das in der UN-Kinderrechtskonvention festgehaltene Recht auf Mitbestimmung von Kindern und Jugendlichen.
Eine solche allgemeine und querschnittsorientierte Interessensvertretung von Kindern und Jugendlichen existiert in unserem Bezirk bisher noch nicht, während andere Bezirke sich hier bereits auf den Weg gemacht haben. Das Deutsche Kinderhilfswerk hat in der Broschüre „Starke Kinder- und Jugendparlamente. Kommunale Erfahrungen und Qualitätsmerkmale“ bereits Qualitätskriterien für erfolgreiche Kinder- und Jugendbeteiligung in den Kommunen vorgelegt (https://www.kinderrechte.de/fileadmin/Redaktion-Kinderrechte/3_Beteiligung/3.0_Starke_Kinder-und_Jugendparlamente/Starke_Kinder-und_Jugendparlamente.pdf).
Der Antrag lässt das zukünftige Format der Interessensvertretung bewusst noch offen. Er stellt noch keine Vorfestlegung auf ein bestimmtes Format (z.B. Kinder- und Jugendparlament oder Kinder- und Jugendforum) dar. Das konkrete Format der Kinder- und Jugendinteressensvertretung soll in einem gemeinsamen Prozess mit Vertreter*innen der BVV, Fachpraxis, Jugendamt und vor allem der Zielgruppe von Kindern und Jugendlichen erarbeitet werden.

Friedrichshain-Kreuzberg, den 19.02.2024
Für die SPD-Fraktion
Peggy Hochstätter
Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Vito Dabisch und Olja Koterewa

Antrag DS/1051/VI 

Betreff: Sicherung des Soziokulturellen L auf dem RAW-Gelände

Die Bezirksverordnetenversammlung von Friedrichshain-Kreuzberg bekräftigt, dass der langfristige Erhalt des Kultur-, Jugend- und Sportensembles sowie der soziokulturellen Nutzungen und Angebote auf dem RAW-Gelände im Bereich des sogenannten „Soziokulturellen L“ (SKL) das übergeordnete Ziel der Entwicklung des RAW-Geländes sind. Das Bezirksamt wird beauftragt, sich in allen Verhandlungen, Vorbereitungen und Planungen verstärkt für dieses Ziel einzusetzen. Dieses, „den sonstigen Planungen übergeordnete Ziel“ des Erhalts des SKL (DS/2037/IV), hat die BVV als zentralen, parteiübergreifenden Willen der Gemeindevertretung unter anderem bereits in den Beschlüssen DS/1056/IV, DS/2003/IV, DS/2027/IV, DS/0726/V, DS/1075/V mehrfach eindeutig zum Ausdruck gebracht. Es bildet die Grundlage für den Beschluss der BVV vom 5.6.2019, die Teilung des Planungsgebietes in der Vorlage zur Kenntnisnahme DS/1320/V zu bestätigen.
Die BVV bekräftigt nochmals ausdrücklich, dass sie den Erhalt und die langfristige Absicherung des SKL auch weiterhin als Bedingung und elementare Voraussetzung für einen erfolgreichen Abschluss des Bebauungsplanverfahrens 2-25a gemäß DS/1320/IV sieht. Um das „übergeordnete Ziel“ nicht zu gefährden, wird das Bezirksamt aufgefordert, im ersten Quartal 2024 eine Lösung für die Sicherung des SKLs zu entwickeln und der BVV zu berichten, mit welchen rechtlichen und finanziellen Mitteln die langfristige Absicherung des „Soziokulturellen L“ (SKL) einschließlich der Selbstbestimmung bei der Vergabe von Mietflächen und der demokratischen Selbstorganisation gewährleistet werden soll und kann. Zusätzlich ist eine vertragliche Absicherung der Nutzer*innen des SKL für die jetzige Situation bis zum Inkrafttreten der langfristigen Sicherungslösung unverzichtbar. Die Nutzer*innen brauchen Planungssicherheit, vor allem durch langfristigere als die bisherigen halb- bis ganzjährigen Vertragslaufzeiten und eine Sicherheit vor weiteren Mieterhöhungen.

Begründung: Langjährige Verhandlungen zwischen Eigentümer und Bezirk über die Bebauung des vorderen Teils des RAW-Geländes in Friedrichshain mündeten zunächst im Juni 2019 im, mit einer großen Mehrheit der BVV bestätigten, Aufstellungsbeschluss. Übergeordnetes Ziel war und ist die langfristige Absicherung der sozialen und kulturellen Nutzungen in der Gebietskulisse des „Soziokulturellen L“. Dieses Ziel darf nicht gefährdet werden, denn das SKL ist für den Bezirk und für ganz Berlin von herausragender Bedeutung.
Die Nutzer*innen und Mieter*innen im SKL produzieren Kunst und Kultur, inszenieren Theater, veranstalten Konzerte und Partys, betreiben eine Skate-Halle und machen wichtige Kinder- und Jugendarbeit. Die Projekte bilden den eigentlichen Kern dessen, was die Bedeutung des RAW-Geländes für den Kiez und die Stadt ausmacht. Die vielfältigen Kultur-, Sport- und Freizeitangebote werden von der Nachbarschaft und Berliner*innen aus anderen Bezirken gerne genutzt. Sie waren der Ursprung des RAW-Geländes und haben es zu einem der beliebtesten Orte der Stadt gemacht. Sie sind auch heute noch die entscheidende Komponente im Versuch, das Gelände mit und für die Nachbarschaft weiterzuentwickeln. Ein RAW-Gelände ohne SKL wäre nicht das RAW.
Die Nutzer*innen und Mieter*innen brauchen Planungssicherheit, um ihre vielfältige und unschätzbare Arbeit fortzusetzen. Daher ist es notwendig, dass bald ein konkretes Konzept zur langfristigen Absicherung des SKL vorliegt.

Friedrichshain-Kreuzberg, den 19.02.2024
Für die SPD-Fraktion
Tessa Mollenhauer-Koch
Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Werner Heck
Für die Linksfraktion
Kerima Bouali

MÜNDLICHE ANFRAGEN

Mündliche Anfrage DS/1080/VI

Betreff: Mutwillig zerstörte Schultoiletten

Ich frage das Bezirksamt:
1. Wie viele Schultoiletten werden mutwillig von den Schüler*innen zerstört?
2. Wie hoch sind die Kosten für das Schulamt?
3. Gibt es Konsequenzen für die Schüler*innen?

Friedrichshain-Kreuzberg, den 26.02.2024
Für die SPD-Fraktion
Tessa Mollenhauer-Koch

Mündliche Anfrage DS/1081/VI

Betreff: Aktueller Stand Fuß- und Radweg auf dem Areal des Postscheckamts

Ich frage das Bezirksamt:
1. Mit welchem Ergebnis oder Zwischenstand sind die Gespräche zwischen Bezirksamt und Vorhabenträger zum Fuß- und Radweg auf dem Areal des Postscheckamtes wieder aufgenommen worden?
2. Wird dem Beschluss der BVV, den Fuß- und Radweg ersatzlos zu streichen, Rechnung getragen?
3. Wenn nein, warum nicht?

Friedrichshain-Kreuzberg, den 26.02.2024
Für die SPD-Fraktion
Frank Vollmert

Mündliche Anfrage DS/1078/VI

Betreff: Bestandsschutz von Ferienwohnungen im Bezirk – Urteil des OVG

Ich frage das Bezirksamt:
1. Wurde in der Vergangenheit von Seiten des Bezirksamtes Ferienwohnungen in reinen Wohngebieten ein Bestandsschutz zugesprochen, wenn diese bereits vor Inkrafttreten des Zweckentfremdungsverbots im Jahr 2014 als solche betrieben wurden?
2. Müssten mit dem Urteil des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg, dass die Nutzung von Wohnungen als Ferienwohnungen bereits vor Inkrafttreten des Zweckentfremdungsverbots baurechtlich unzulässig gewesen ist, sowohl Ferienwohnungen mit als auch ohne Bestandsschutz wieder dem Wohnungsmarkt zur Verfügung gestellt werden?
3. An wie viele Besitzer*innen bzw. Betreiber*innen von Ferienwohnungen im Bezirk müsste das Bezirksamt Rückführungsbescheide versenden, wenn die formale Rechtskraft des OVG-Urteils eintreten sollte?

Friedrichshain-Kreuzberg, den 26.02.2024
Für die SPD-Fraktion
Frank Vollmert

Mündliche Anfrage DS/1077/VI

Betreff: Unterstützung beim Schulwechseln nach der 6. Klasse

Ich frage das Bezirksamt:
1. Wie werden Eltern bei Fragen zum Schulwechsel unterstützt?
2. Wie werden Schulen bei Fragen unterstützt?
3. Welche Beratungsangebote gibt es für Schüler*innen und Eltern nach Bekanntgabe der neuen Schule?

Friedrichshain-Kreuzberg, den 26.02.2024
Für die SPD-Fraktion
Tessa Mollenhauer-Koch