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Teils breite Randstreifen, schmale Laufbahn: Gehweg auf der Mainzer Straße

Pressestatement zur Debatte um die Mainzer Straße

In der Debatte um das Sondernutzungsrecht von Straßenland in der Mainzer Straße zeichnet sich eine Lösung ab. Die BVV wird am kommenden Mittwoch einen Antrag mit dem Ziel beschließen, Gastronom*innen auch künftig Möglichkeiten zum Herausstellen von Stühlen und kleinen Tischen einzuräumen.

Das wäre mit dem Auslaufen der bisherigen Sondernutzungsgenehmigungen in der Mainzer Straße ab 28. Februar 2018 nicht mehr möglich gewesen.

Hintergrund ist ein 2012 vom Bezirksamt beschlossenes Sondernutzungskonzept. Es soll faire, einheitliche und somit auch gerichtsfeste Regelungen für alle Einzelhändler*innen und Gastronom*innen in Friedrichshain-Kreuzberg schaffen. Das Konzept schreibt vor, dass für Fußgänger*innen ein mindestens 1,50 Meter breiter Streifen freigehalten werden muss. Nach bisherigem Verständnis durften auf der verbleibenden Fläche zur Hausseite hin, wenn sie weniger als 70 Zentimeter breit ist, keinerlei Sitzgelegenheiten geschaffen werden.

Während sich Anwohnende anderer Straßen häufig über zugestellte Gehwege beschweren, protestierten in der ruhigen Mainzer Straße Gewerbetreibende und Anwohnende gegen das drohende Verbot von Auslagen, Stühlen und Tischen auf dem Bürgersteig. Ordnungsamts-Stadtrat Andy Hehmke reagierte auf den Wunsch der Anwohnenden und der BVV und verlängerte zunächst die auslaufenden Genehmigungen für mehrere Monate, um gemeinsam nach einer Lösung suchen zu können. Den rechtlichen Spielraum nutzend änderte das Ordnungsamt im Herbst 2017 die Genehmigungspraxis. Schmale Auslagen zur Präsentation der Waren von Händler*innen werden seitdem auch dann genehmigt, wenn weniger als 70 Zentimeter Platz sind – solange die Gehwegbreite von 1,50 Metern eingehalten wird.

Für Sitzgelegenheiten jedoch galt weiterhin die 70-Zentimeter-Regelung. Hier setzt nun der Antrag an, den die BVV am Mittwoch beschließen soll. Darin heißt es: Gastronom*innen sollen Vorschläge machen können, wie sie den verbleibenden Platz so ausnutzen, dass „draußen sitzen“ möglich wird. Zum Beispiel mit schmalen und seitlich zur Hauswand angebrachten Stühlen, oder durch an der Fassade angebrachte ausklappbare Tische und Sitzflächen. Auch Fensterbänke mit Sitzflächen bringen die Bezirksverordneten als Variante ins Spiel. Wenn die Vorschläge das Problem mit der knappen Durchgangsbreite für Fußgänger*innen lösen, sollen sie vom Ordnungsamt auch genehmigt werden können. (So sieht es ein von der SPD-Fraktion initiierter und gemeinsam mit Grünen und Linken eingebrachter Änderungsantrag vor, mit dem wiederum ein älterer Antrag der FDP qualifiziert wurde. Der Ordnungsamts-Ausschuss der BVV hat dem so geänderten Antrag am 13. Februar bereits zugestimmt.)

Hierzu erklärt Stephan Ott, Sprecher für Ordnungsamtsangelegenheiten der SPD-BVV-Fraktion:

„Ich bin froh, dass wir einen Ausweg gefunden haben. Uns waren die Interessen der Gewerbetreibenden und Anwohnenden immer wichtig. Deshalb hat die SPD-Fraktion lange und intensiv nach einer Lösung für die Mainzer Straße gesucht, mit dem Ordnungsamt diskutiert und auch die anderen Fraktionen eingezogen. Wir alle haben es uns nicht leicht gemacht.

Es musste ein Weg gefunden werden, der einerseits die Interessen der Menschen in der Mainzer Straße berücksichtigt, aber gleichzeitig auch eine einheitliche und rechtssichere Anwendung des Sondernutzungskonzeptes ermöglicht. Sonst hätte das Ordnungsamt an anderen Stellen im Bezirk nicht mehr wirksam gegen die zahlreiche Übernutzung und Behinderung von Gehwegen vorgehen können, wo dies jedoch dringend geboten ist.

Ich hoffe, dass es uns nun gelungen ist, das an sich richtige und wichtige Ansinnen des Sondernutzungskonzeptes zu erhalten und es pragmatisch mit der Lebensrealität der Anwohnenden und Gewerbetreibenden in der Mainzer Straße in Einklang zu bringen“.

Hintergrund
Mehr zu den Ursprüngen und Hintergründen der Debatte erfahren Sie hier:

http://spd-friedrichshain-kreuzberg.de/2017/07/mainzer-strasse-fragen-und-antworten/

Presseerklärung vom 27.02.2018