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Gerichtsurteil zur Gerhart-Hauptmann-Schule soll vollstreckt werden

Gerhart-Hauptmann-Schule

Das Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg hat heute bekannt gegeben, dass es das Räumungsurteil zur Gerhart-Hauptmann-Schule vollstrecken wird. Der Vollstreckungstitel werde nächste Woche der Gerichtsvollzieher-Verteilungsstelle übersandt.

Zuvor hätten der Bezirk und das Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten (LAF) zahlreiche Gespräche mit den Bewohner*innen (bzw. ihren Rechtsvertreter*innen) geführt. Eine zeitnahe Lösung sei aber nicht absehbar.

Hierzu erklärt Sebastian Forck, Vorsitzender der SPD-Fraktion in der BVV Friedrichshain-Kreuzberg:

„Wir begrüßen, dass das Bezirksamt endlich konsequent handelt. Wir haben schon vor Wochen betont: Wenn eine einvernehmliche Lösung mit den Bewohnern scheitert – die auch uns lieber gewesen wäre –, muss das Gerichtsurteil vollstreckt werden. Wichtig ist, dass die verbliebenen Besetzer eine Unterkunft finden und nun niemand auf der Straße landet.

Nach einer Räumung kann auch der bisher besetzte Flügel der ehemaligen Schule für eine reguläre Unterkunft für Geflüchtete genutzt werden. Dort sind bessere Bedingungen für die Bewohnerinnen und Bewohner garantiert, als sie zeitweise im besetzten Gebäude vorgeherrscht haben. Und auch mit Blick auf die finanzielle Handlungsfähigkeit des Bezirkes ist es wichtig, dass die zusätzlichen Ausgaben für die Gerhart-Hauptmann-Schule bald eine Ende haben. Das Agieren der grünen Bezirksamtsmitglieder hat den Bezirk in den vergangenen Jahren Millionen gekostet. Ein weiter so wäre nicht mehr tragbar gewesen.

Was uns ärgert ist, dass die Grünen es noch vor wenigen Wochen brüsk zurückgewiesen haben, von einer möglichen Räumung auch nur zu sprechen. Ein Antrag der SPD, einen klaren Fahrplan aufzuzeigen und eine Räumung zumindest als letztes Mittel zu benennen, wurde abgelehnt. Auch in der BVV-Debatte haben die Grünen es vermieden, sich zur Möglichkeit einer Räumung zu bekennen. Jetzt machen die Grünen genau das, was die SPD im Juli gefordert hat und geben die Entscheidung wenige Tage nach der Bundestagswahl bekannt. Ein Schelm, der Böses dabei denkt.“

Zum Hintergrund: Das Gebäude wurde im Dezember 2012 von Geflüchteten besetzt. Im Sommer 2016 hatte der Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg zivilrechtlich eine Räumungsklage gegen die damals 23 Bewohner eingereicht. Im Juli 2017 hat das Berliner Landgericht der Räumungsklage stattgegeben.

Presseerklärung vom 29.09.2017