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Bezirksverordnetenversammlung am 25.03.2015

Noch immer warten die Berlinerinnen und Berliner darauf, dass im SEZ an der Landsberger Allee wieder ein Hallenbad in Betrieb genommen wird. Dies hatte der heutige Eigentümer zugesagt, als er das SEZ 2003 vom Land Berlin für einen Euro übernahm. Juristisch fühlt er sich an diese Zusage aber nicht mehr gebunden und verschickt stattdessen Abmahnungen an Bezirksverordnete, die ihn dafür kritisieren.

So kann es nicht weitergehen! Wir fordern das Bezirksamt nun auf, sich dafür einzusetzen, dass die Berliner Bäder-Betriebe im SEZ ein Hallen- oder Spaßbad betreiben können.

Die Verbrechen des Nationalsozialismus dürfen nicht in Vergessenheit geraten. Dieser Verantwortung muss sich auch Friedrichshain-Kreuzberg stellen. Deshalb fordern wir ihn auf, ein Gedenkkonzept für die Jahrestage 27. Januar (Tag der Befreiung von Auschwitz), 8. Mai (Tag der Befreiung) und 1. September (Überfall auf Polen, Beginn des II. Weltkrieges) zu erarbeiten. Dabei sollen die Bildungseinrichtungen des Bezirks und die Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes (VVN) eingebunden werden.

Einige Firmen stellen Glas- oder Kleidungscontainer illegal im öffentlichen Straßenraum ab und versperren so die Wege. Für viele Rad- und AutofahrerInnen sind sie ein Ärgernis. Hier muss der Bezirk konsequent eingreifen.

Mit den Geldern für die Eingliederungshilfe sollen die Berliner Jobcenter Langzeitarbeitslosen helfen, ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt zu verbessern. Doch im vergangenen Jahr wurden Finanzmittel in Millionenhöhe nicht abgerufen. Friedrichshain-Kreuzberg schneidet dabei nach Pankow am schlechtesten ab. Angesichts der hohen Arbeitslosigkeit im Bezirk ist das absolut unverständlich. Der Bezirk soll sich dafür einsetzen, dass das Jobcenter sein Budget für die Eingliederung von Langzeitarbeitslosen vollständig ausschöpft.

Die Pläne, in der Gerhart-Hauptmann-Schule ein Flüchtlingszentrum einzurichten, kommen nur langsam voran. Woran hapert es, und warum wurde die BVV nicht vorab über bevorstehende Bauarbeiten informiert? Wir erkundigen uns nach dem aktuellen Stand. Auch wollen wir wissen, was das Jobcenter tut, um Flüchtlinge künftig besser beraten zu können und wie es mit der Einrichtung einer Jugendberufsagentur in Friedrichshain-Kreuzberg voran geht. Weitere Anfragen befassen sich unter anderem mit der Zukunft des Spielplatzes in der Schleiermacherstraße, den stillstehenden Bauarbeiten am Marheinekeplatz und den „Frühen Hilfen“ für Schwangere und junge Eltern.

 

Mündliche Anfragen

 

1. Mündliche Anfrage

 Betrifft: Aktueller Sachstand zur ehemaligen Gerhart-Hauptmann-Schule (GHS) 

Ich frage das Bezirksamt:

  1. Wie ist der aktuelle Sachstand im Zusammenhang mit der ehemaligen Gerhart-Hauptmann-Schule (z.B. bzgl. Kosten, Gerichtsverfahren, Gemeinschaftsunterkunft etc.)?
  2. Warum wurde in der Beantwortung der mündlichen Anfrage zur GHS im Februar 2015 nicht über bevorstehende Bauarbeiten zur Vorbereitung der Reduzierung des Wachschutzeinsatzes informiert?
  3. Sind Presseberichte zutreffend, wonach sich die Dauer der bei Gericht anhängigen Verfahren u. a. deshalb verlängert, weil das Bezirksamt sehr lange Zeit benötigte, um eine Stellungnahme aus Sicht des Bezirksamtes zu übersenden?

Nachfragen

  1. Wie hoch ist die Zahl der Personen in der ehemaligen GHS, die keinen Aufenthaltsstatus haben, der sie zum Verbleib in Berlin und zur Inanspruchnahme von Sozialleistungen berechtigen würde?
  2. Welche Erkenntnisse hat das Bezirksamt bezüglich des kürzlichen Brandes auf dem Gelände der ehemaligen Gerhard-Hauptmann-Schule?

Berlin, 23.03.2015

Für die Fraktion der SPD

Anita Leese-Hehmke

Antwort des Bezirksamts (DS/1624/IV)

 

2. Mündliche Anfrage:

Betr.: Arbeitsmarktsituation von Flüchtlingen

Ich frage das Bezirksamt

  1. Welche Vorkehrungen hat das Jobcenter Friedrichshain-Kreuzberg getroffen, um zukünftig mehr Asylsuchende und Personen mit einer Duldung beraten zu können?
  2. Welche Stelle erfasst die beruflichen Qualifikationen, den Studienabschluss etc.?
  3. Werden Statistiken zur Erfassung der Anzahl der Beratungen, Vermittlungsquoten etc. geführt?

Berlin, den 23.3.2015

Für die Fraktion der SPD

Sevim Aydin

Antwort des Bezirksamts (DS/1628/IV)

 

3. Mündliche Anfrage

 Betrifft: Jugendberufsagentur (JBA) Friedrichshain-Kreuzberg

Ich frage das Bezirksamt:

  1. Wo wird der zukünftige Standort der JBA sein?
  2. Wie gestaltet sich die personelle und finanzielle Ausstattung der JBA?
  3. In welcher Weise werden bezirkliche Akteure aus dem Bereich der freien Trägerlandschaft (Jugendberufshilfe) an der Vorbereitung der Einrichtung der JBA beteiligt?

Nachfrage:

  1. Welche organisatorischen und konzeptionellen Alleinstellungsmerkmale bzw. Schwerpunkte wird die JBA Friedrichshain-Kreuzberg aufweisen, um den Bedarfen der Zielgruppe in unserem Bezirk besonders gerecht zu werden?

Berlin, 23.03.2015

Für die Fraktion der SPD

Andy Hehmke

Antwort des Bezirksamts (DS/1630/IV)

 

4. Mündliche Anfrage:

Betr.: Jugendberufsagentur in Friedrichshain-Kreuzberg

Ich frage das Bezirksamt:

  1. Wie wird der Prozess der Anlaufstelle der Jugendberufsagentur im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg ausgestaltet sein? Welche partizipatorischen Möglichkeiten sind für die relevanten Akteure im Bezirk  im Bereich Übergang Schule-Beruf vorgesehen?
  2. Welche Liegenschaften werden im Bezirk zur Verfügung gestellt?
  3. Werden zusätzliche personelle und finanzielle Ressourcen für die Anlaufstelle der Jugendberufsagentur bereitgestellt?

Berlin, 23.03.2015

Für die Fraktion der SPD

Sevim Aydin

Antwort des Bezirksamts (DS/1632/IV)

 

5. Mündliche Anfrage

Betreff: Spielplatz in der Schleiermacherstraße

Ich frage das Bezirksamt:

  1. Trifft es zu, dass am Spielplatz Schleiermacherstraße (gegenüber der Hausnummer 8) aktuell Spielgeräte abgebaut werden, ohne diese zu ersetzen?
  2. Werden die Spielgeräte deshalb nicht ersetzt, weil vorgesehen ist, den aktuellen Standort ohnehin aufzugeben?
  3. Wohin wird der Spielplatz aus welchem Grund verlagert?

Nachfragen

  1. Warum wurde der Standort des Spielplatzes nicht baurechtlich gesichert?
  2. Wann ist mit der Schließung des aktuellen Spielplatzes, wann mit der Eröffnung des neuen zu rechnen?

Berlin, 23.03.2015

Für die Fraktion der SPD

John Dahl

Antwort des Bezirksamts (DS/1633/IV)

 

6. Mündliche Anfrage

Betreff: Stillstand der Baumaßnahme Marheinekeplatz

Ich frage das Bezirksamt:

  1. Was sind die Gründe für den ca. sieben Wochen  andauernden Baustillstand der Baumaßnahme Marheinekeplatz im Bereich der zukünftigen Rasenanlage?
  2. Welche Arbeiten müssen noch ausgeführt werden?
  3. Wann sind die Arbeiten beendet?

Für die Fraktion der SPD

Uwe Hübsch

Antwort des Bezirksamts (DS/1635/IV)

 

7. Mündliche Anfrage

Betreff „Frühe Hilfen im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg“

Ich frage das Bezirksamt:

  1. Nach welchen Indikatoren erfassen die im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg eingesetzten Familienhebammen die Bedarfe von Hilfe und Rat suchenden Familien und inwieweit spielen dabei belastende Lebenslagen von Schwangeren und jungen Müttern und Vätern eine Rolle?
  2. Was hat das Bezirksamt bislang unternommen, um die Frühen Hilfen bei den im Bezirk niedergelassenen Gynäkologinnen und Gynäkologen sowie Kinderärztinnen und –ärzte bekannt zu machen sowie einen systematischen Austausch zwischen Jugendamt und Gesundheitswesen zu erzielen?
  3. Welche Hürden sind dem Bezirksamt bekannt, die die Vernetzung der Frühen Hilfen mit den im Gesundheitswesen tätigen Berufsgruppen erschweren und wie versucht das Bezirksamt, diese Hürden abzubauen?

Nachfragen:

  1. Welche Erkenntnisse liegen dem Bezirksamt über schwieriger durch Frühe Hilfen zu erreichende Familien vor und wie versucht das Bezirksamt, gerade diese Familien gezielt anzusprechen?
  2. Welche qualitativen Unterschiede liegen in den Gruppenangeboten der Familienhebammen für Frauen und Familien in besonderen Lebenslagen bzw. wie viele Personen nehmen aus dieser Gruppe an den Gruppenangeboten teil?

Friedrichshain-Kreuzberg, den 23.03.2015

Für die SPD-Fraktion

Frank Vollmert

Antwort des Bezirksamts (DS/1636/IV)

 

8. Mündliche Anfrage

Betreff: Verkehrsgefährdung durch Parken auf dem Mittelstreifen an der Kreuzung Blücherstraße/Urbanstraße

Ich frage das Bezirksamt:

  1. Ist dem Bezirksamt bekannt, dass der erhöhte Mittelstreifen in der Blücherstraße zwischen der Kreuzung Blücherstraße/Urbanstraße zum Parken genutzt wird?
  2. Ist dies erlaubt und wird es gegebenenfalls kontrolliert?
  3. Teilt das Bezirksamt die Auffassung, dass durch die parkenden Autos die Sichtverhältnisse für Linksabbieger in die Schleiermacherstraße von der Blücherstraße kommend, erheblich verschlechtert werden und entgegenkommende Autos von Linksabbiegern erst recht spät wahrgenommen werden können?

Nachfragen:

  1. Wie viele Unfälle an dieser Kreuzung sind dem Bezirksamt bislang bekannt geworden?
  2. Welche Maßnahmen zur Vereitelung des verkehrsgefährdenden Parkens wird das Bezirksamt ergreifen, wäre die Aufstellung von runden Pollern – wie auf einem Teil des Mittelstreifens bereits errichtet – nicht eine geeignete Maßnahme?

Berlin, 23.03.2015

Für die Fraktion der SPD

John Dahl

Antwort des Bezirksamts (DS/1637/IV)

 

9. Mündliche Anfrage

Betr.: Eingliederungsmittel für Langzeitarbeitslose in 2014

  1. Wie hoch war das Gesamtbudget des Jobcenters Friedrichshain-Kreuzberg für Eingliederungsmittel von Langzeitarbeitslosen in 2014?
  2. Wie viel Eingliederungsmittel hat das Jobcenter für die Arbeitsmarktintegration von Langzeitarbeitslosen in 2014 ausgegeben?
  3. Wie hoch waren die Rückzahlungen von Eingliederungsmitteln für Langzeitarbeitslose an die Bundesagentur für Arbeit in 2014?

Berlin, den 23.3.2015

Für die Fraktion der SPD

Sevim Aydin

Antwort des Bezirksamts (DS/1638/IV)

 

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Anträge

 

Antrag (DS/1599/IV)

Ein neues Multifunktionsbad im (alten) SEZ!

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Das Bezirksamt wird beauftragt, sich bei den zuständigen Senatsverwaltungen für Sport, Finanzen und Stadtentwicklung dafür einzusetzen, dass das SEZ-Grundstück Standort für ein (neues) Hallen-/Spaßbad der Berliner Bäderbetriebe (BBB) wird. In die dafür nötigen Gespräche sind die BBB miteinzubeziehen. Ziel soll es dabei nicht nur sein, die bezirkliche Planung einer Nutzung des Grundstücks zu Sport- und Erholungszwecken zu sichern. Darüber hinaus sind den genannten zuständigen Stellen die Beschlüsse der BVV zum Erhalt des SEZ als europaweit einzigartiges Denkmal der Baukultur der 1980er Jahre (DS/878/IV und 1410/IV) und zur Rückübertragung des Eigentums an dem Grundstück an das Land Berlin (DS1451/IV) erneut zur Kenntnis zu geben; eine Umsetzung dieser Beschlüsse soll erwirkt werden.

Begründung:

Laut aktuellem Bäder-Konzept der BBB besteht in Berlin ein großer Bedarf an neuen Multifunktionsbädern. Der Standort SEZ wäre hierfür aufgrund seiner zentralen Lage, der guten verkehrlichen Anbindung, seiner Größe und der Außenbereiche in Richtung des Volksparkes nahezu perfekt. Er böte laut einer bezirklichen Studie zur Entwicklung des Sport- und Erholungszentrums ein beträchtliches Besucherpotenzial. Zudem wurde der Standort bereits früher zu Fitness-, Sport- und Erholungszwecken genutzt; insofern könnte mit einem neuen Multifunktionsbad im Baudenkmal SEZ an eine lange Tradition angeknüpft werden.

Für die Fraktion der SPD

Max Putzer/ Frank Vollmert

 

Antrag (DS/1600/IV)

Konzept zur Durchführung der Gedenktage im Zusammenhang mit dem NS

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Das Bezirksamt wird beauftragt ein Gedenkkonzept analog der Drucksache 29 für den 9. November (Novemberpogrome) für die drei anderen Gedenktage, dem 27. 1. (Tag der Befreiung von Auschwitz), dem 8. Mai (Tag der Befreiung) und dem 1. September (Überfall auf Polen, Beginn des II. Weltkrieges) zu erarbeiten. Die jeweiligen Veranstaltungen sollen in Zusammenarbeit mit Schulen oder Jugendeinrichtungen unter Beteiligung der VVN entwickelt und durchgeführt werden.

Begründung:

Die Gedenktage können Anlass sein sich an den Bildungseinrichtungen mit den Verbrechen des NS im Rahmen eines Projektes gezielt auseinanderzusetzen. Das Ergebnis wertet die jeweiligen Veranstaltungen auf.

Friedrichshain-Kreuzberg den 16.3.2015

Für die Fraktion der SPD

Uwe Hübsch

 

Antrag (DS/1601/IV)

Glascontaineraufsteller in ihre Schranken weisen

Die BVV möge beschließen:

Das Bezirksamt wird beauftragt für die Entfernung offensichtlich regelwidrig aufgestellter Glascontainer zu sorgen und die Firmen mit entsprechenden Ordnungsgeldern zu belegen sowie deren Firmenleitung einer Eignungsprüfung zur Führung eines Betriebes zu unterziehen.

Begründung:

Vor der Obentrautstr. 19 -21 sind auf dem Schutzstreifen zwischen Bordstein und Fahrradweg Glas- und Kleidungscontainer aufgestellt. Dies allein dürfte schon regelwidrig sein, da Nutzer dieser Container diese nur befüllen können, wenn sie den Fahrradweg blockieren und Beifahrer den Schutzstreifen nicht mehr zum Ausstieg aus dem parkenden Auto nutzen können. Ganz unverschämt wird das Verhalten der Aufsteller, wenn, wie hier geschehen, ein Container zu zwei Dritteln den Fahrradweg in Anspruch nimmt. Derartige Verstöße sind hart zu ahnden, damit die gewerbliche Vermüllung des Straßenraums ein Ende findet.

Friedrichshain-Kreuzberg den 16.3.2015

Für die Fraktion der SPD

Uwe Hübsch

 

Antrag (DS/1612/IV)

Eingliederungsmittel für Langzeitarbeitslose in 2015 vollständig ausschöpfen

Das Bezirksamt wird beauftragt, sich in der Trägervertretung des Jobcenters dafür einzusetzen, die Eingliederungsmittel für Langzeitarbeitslose in 2015 vollständig auszuschöpfen.

Begründung:

Laut einem Artikel der Berliner Morgenpost vom 14. März 2015 haben die zwölf Berliner Jobcenter in 2014 Mittel aus ihrem Etat für die Eingliederung von Langzeitarbeitslosen 33 Millionen Euro nicht ausgeschöpft. Bei einem Gesamtbudget für die Bezahlung der Verwaltung und die Betreuung der Arbeitslosen in Höhe von 787 Millionen Euro entspricht dies 4,2 Prozent. Der Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg hat mit 7,6 Prozent neben Pankow mit 9,35 Prozent mit am schlechtesten abgeschnitten. In Anbetracht der hohen Arbeitslosigkeit in Friedrichshain-Kreuzberg ist dieser Zustand nicht hinnehmbar.

Für die Fraktion der SPD

Sevim Aydin

 

Dringlichkeitsantrag (DS/1289-02/IV) von SPD und Bündnis 90/Die Grünen

Bürgerbegehren „Das Freudenberg-Areal retten“ III

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Das Bezirksamt wird ersucht:

  1. Die Bauleitplanung Freudenberg-Areal soll in einer Größenordnung wie 2009 im Wettbewerb ermittelt und 2010 vom Bezirk beschlossen, fortgeführt werden. Es soll eine Obergrenze für die Baumasse von maximal 42.000 m² gelten.
  2. Dem Wunsch der Bauwert Investment Group nach einer wesentlich höheren Baumasse soll eine Absage erteilt werden.
  3. Die Planung soll in einem offenen bürgerbeteiligten Prozess fortgesetzt werden, so dass die Forderungen nach dringend benötigten öffentlichen Grünflächen, sozialer Infrastruktur sowie preiswerten Wohnraum in das Planungsverfahren einfließen können.

Begründung:

Im Juli 2014 hat die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung die Genehmigung zur umstrittenen Bebauung des Friedrichshainer Freudenberg-Areals erteilt. Das Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg hatte den Bauantrag des Investors zuvor abgelehnt, weil es der Ansicht war, dass dort Baurecht, das den Plänen des Investors entspricht, nur durch einen Bebauungsplan geschaffen werden könne und keines nach § 34 BauGB bestehe. Daraufhin legte der Investor bei der Senatsverwaltung erfolgreich Widerspruch ein. Seitdem gibt es Baurecht für das Vorhaben.

Über die zukünftige Bebauung des Freudenberg-Areals ist in den Gremien der BVV kontrovers und lange debattiert worden. Zusätzlich gab es vor Ort öffentliche Veranstaltungen, an denen auch Bezirksvertreter*innen und der Eigentümer des Grundstücks teilnahmen.

Für die Fraktionen Bündnis90/Die Grünen und SPD war das Ziel dieser Debatten die Aufstellung eines Bebauungsplans und der Abschluss eines städtebaulichen Vertrages. In diesem sollte rechtssicher Folgendes vereinbart werden: Der Entwickler des Areals

  • bietet einen gewichtigen Anteil von bezahlbaren Wohnungen an, die für 5,50 EUR/qm nettokalt vermietet werden,
  • baut eine Kita mit circa 100 Plätzen,
  • schafft eine große Grünfläche und übergibt diese der öffentlichen Hand, so dass die neue Freifläche im Friedrichshainer Südkiez dauerhaft für die Öffentlichkeit gesichert ist.

Außerdem sollte in diesem geordneten Verfahren die Beteiligung der Bürger*innen an den Verhandlungen über die Inhalte des Bebauungsplans und des städtebaulichen Vertrags weiterhin ermöglicht werden.

2014 wurde in der BVV insbesondere über die Situation der ausgelasteten Friedrichshainer Schulen, die Größe der Grünfläche, die auf dem Freudenberg-Areal entstehen sollte, sowie die Anzahl bezahlbarer Wohnungen debattiert. Außerdem herrschte Uneinigkeit zwischen Bezirksamt, BVV und den Initiator*innen des Bürger*innenbegehrens darüber, was davon man in welcher Größenordnung rechtssicher vom Bauherrn verlangen kann, ohne alle erreichten Kompromisse zu gefährden.

Währenddessen verhandelte der Grundstückseigentümer mit einer städtischen Wohnungsbaugesellschaft über eine Kooperation. Den Kern dieser Vereinbarung bildet der letzte städtebauliche Entwurf. Vereinbart wurde, dass der HOWOGE 122 Wohnungen übergeben werden. 90 Wohnungen davon werden im Schnitt für 6,50 ?/m² zur Vermietung angeboten. Ferner soll ein begrünter Stadtplatz in der vorgestellten Kubatur entstehen und gesichert werden. Auch die öffentliche Begehbarkeit der entstehenden Straßen und Plätze wird durch den Vertrag abgesichert. Ferner erhält die HOWOGE ein Vorkaufsrecht für alle Wohnungen für den Fall des Weiterverkaufs.

Bürger*innenbegehren und -entscheide richten sich an die bezirklichen Gremien. Diese verantworten in der Regel auch die Bauleitplanung, also die Aufstellung von Bebauungsplänen. Durch den bestehenden Vorbescheid des Eigentümers gibt es aber auf dem Freudenberg-Areal bereits gültiges Baurecht für sein Vorhaben, auch ohne einen Bebauungsplan.

Deshalb hat das Bürger*innenbegehren auf Bezirksebene zur Bauleitplanung auf dem Freudenberg-Areal lediglich einen rein symbolischen Charakter, faktische Auswirkungen wird es aufgrund der inzwischen geschaffenen Rechtslage nicht mehr haben können. Das Baurecht für das geplante Projekt auf dem Freudenberg-Areal kann auch durch einen neuen Bebauungsplan auf Bezirksebene nicht zurückgenommen werden.

Haben demokratische Abstimmungen und Beschlüsse de facto keinerlei Auswirkungen, beschädigt dies die Demokratie und vertieft die Politikverdrossenheit. Wir halten es für falsch zu suggerieren, es gäbe etwas zu entscheiden, wenn alle Würfel bereits gefallen sind und rechtskräftige Entscheidungen vorliegen.

Ein erfolgreicher Bürger*innenentscheid hätte denselben Status wie ein Beschluss der BVV. Somit ist die rechtliche Situation des vorliegenden Antrags mit der eines erfolgreichen Bürger*innen-entscheids „Das Freudenberg-Areal retten!“ identisch.

Deshalb macht die BVV auf diesem Weg den Weg frei, für eine Stellungnahme des Bezirksamtes zur Rechtslage und zu den verbliebenen Einflussmöglichkeiten im Sinne der Forderungen des Bürger*innenbegehrens. Mit einem positiven BVV-Beschluss zum Begehren wird schneller und mit derselben Rechtswirkung Klarheit über die verbliebenen Einflussmöglichkeiten geschaffen, als durch dessen Ablehnung. Eine Abstimmung über ein Bauvorhaben, wenn bereits die Bagger rollen, wäre allerdings absurd und könnte somit den Instrumenten der direkten Demokratie schaden.