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SPD-Fraktion für umgehenden Einsatz des Wirtschaftsstrafgesetzes in den Fällen Graefestraße 13 und Hasenheide 47!

Wir sprechen uns für einen deutlich intensivieren Einsatz des Bezirksamtes gegen den Wohnungsleerstand in den Häusern Graefestraße 13 und Hasenheide 47 aus.

Die Beantwortung unserer Mündlichen Anfrage „Nutzung Wirtschaftsstrafgesetz gegen Wohnungsleerstand in den Häusern Graefestr. 13 und Hasenheide 47“ in der BVV am 20.3. ergab, dass sich eine Arbeitsgruppe „Problemimmobilien“ gegründet hat. Es fehle aktuell aber noch eine Stelle im Stadtplanungsamt, für die keine Mittel zur Verfügung ständen.

Fragesteller und SPD-Verordneter im Stadtentwicklungsausschuss Ahmet İyidirli stellt klar: „Mit der Einrichtung einer Arbeitsgemeinschaft und einer nicht finanzierbaren Stelle ist den Mieter:innen der leerstehendend und instand zu setzenden Wohnungen keineswegs geholfen. Die Menschen warten seit mehr als vier Jahren, zurück in ihre Wohnungen zu können. Die Untätigkeit des Bezirksamtes ist nicht länger hinnehmbar. Es braucht jetzt einen schnellen und effektiven Vorstoß, §6 des Wirtschaftsstrafgesetzes zur Anwendung zu bringen und rechtlich gegen die Verzögerungstaktiken der Eigentümer vorzugehen und den außerordentlichen Belastungen der Mieter:innen entgegenzuwirken. Die Dringlichkeit des Themas scheint von Teilen des Bezirksamtes weiterhin unterschätzt zu werden. Wenn nicht alle Fachbereiche die Arbeitsgemeinschaft mit ausreichend Personal unterlegen, bleibt dieser ein zahnloser Tiger. Politische Prioritätensetzung beinhaltet auch Personalsteuerung im Amt.“

Hintergrund: In der Graefestr. 13 warten Mieter:innen seit mehr als vier Jahren, wieder ihre Wohnungen beziehen zu können. Infolge eines Brandes, verzögert der Eigentümer die Instandsetzung. Auch in der Hasenheide 47 stehen seit geraumer Zeit 25 Wohnungen leer. Die SPD-Fraktion begrüßt den Vorstoß des Bezirksamtes zwar, mit § 6 des Wirtschaftsstrafgesetzes gegen die weitere Verzögerung vorzugehen. Seit der Ankündigung von Baustadtrat Florian Schmidt letztes am 18.10.2023 ist allerdings fast nichts passiert. Werden Mieter:innen nach §6 des Wirtschaftsstrafgesetzes „erheblich“ oder „objektiv unnötig“ durch bauliche Maßnahmen belastet, kann mit einer Geldbuße von bis zu 100.000 Euro gerechnet werden.

Das Bezirksamt hat nun eine Arbeitsgemeinschaft, bestehend aus verschiedenen Fachämtern, Gruppen, der Asum und den Stadträten Florian Schmidt und Oliver Nöll ins Leben gerufen, die in einer Abstimmung eine „erste Fallerörterung“ vornahm, wie Bezirksstadträtin Annika Gerold in Vertretung für Baustadtrat Florian Schmidt in der BVV am 20.3.2024 bekannt gab. Aufgrund der Komplexität der Ermittlungen wolle man eine neue Stelle im Stadtentwicklungsamt schaffen, für die aber kein Geld da sei.