Am 31.01.2024 tagt die BVV Friedrichshain-Kreuzberg erneut. Wir haben Akten im Fall „Umgang des Bezirksamtes mit den Sportangeboten des Vereins Turnen in Berlin (TiB) im Görlitzer Park“ geprüft und zahlreiche Fragen. In unserer großen Anfrage wollen wir es deshalb genau wissen: Welches Ziel verfolgte das Bezirksamt, als es den Verein TiB in einen zweijährigen Ermüdungswettkampf schickte, um eine temporäre Überdachung für die Sportangebote in der kalten Jahreszeit zu beantragen? In unseren Anträgen fordern wird diesmal eine ergänzende, klimafreundliche Tennishalle für den BSC Eintracht/Südring 1931 e.V. und eine zügige Umsetzung des Bebauungsplans zum SEZ-Areal, die Teile des SEZ-Gebäudes mitdenkt.
RESOLUTIONEN
Resolution DS/1041/VI
Betreff: Die Albrecht-von-Graefe-Schule und die Hector-Peterson-Oberschule bei der Errichtung einer gymnasialen Oberstufe im Verbund unterstützen!
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Die BVV Friedrichshain-Kreuzberg unterstützt das gemeinsame Vorhaben der Albrecht-von-Graefe-Schule und der Hector-Peterson-Oberschule, eine gymnasiale Oberstufe im Verbund zu errichten. Dieser Schritt würde für die Schulentwicklung beider Schulen einen Quantensprung bedeuten, die soziale und kulturelle Vielfalt der Schüler:innenschaft vergrößern, die Attraktivität beider Schulen steigern und sicherstellen, dass alle weiterführenden Schulen im Ortsteil Kreuzberg ein Angebot für die Schüler:innen bis zum Abitur vorhalten. Nach der Aufkündigung der Kooperation zwischen der Albrecht-von-Graefe-Schule und dem Robert-Koch-Gymnasium durch das Gymnasium stellt die Verbundoberstufe zudem sicher, dass das Deutsch-Spanische SESB-Angebot der Albrecht-von-Graefe-Schule ebenfalls bis zum Abitur fortgeführt werden kann. Zum Schuljahr 2024/25 ist letztmalig der Übergang der Schüler:innen der jetzigen Klassenstufe 11 der Albrecht-von-Graefe-Schule in die Q-Phase des Robert-Koch-Gymnasiums möglich. Ohne die Errichtung einer Verbundoberstufe der Albrecht-von-Graefe-Schule und der Hector-Peterson-Oberschule würde eine hinreichende Anzahl von Schüler:innen, die die Oberstufe besuchen, nicht erreicht. Eine Oberstufe allein an einer der beiden Schulen wäre also nicht genehmigungsfähig. Die BVV begrüßt ausdrücklich die tatkräftige Unterstützung des Bezirksamtes für dieses Vorhaben. Das Bezirksamt arbeitet bereits gemeinsam mit beiden Schulen an der Schaffung der räumlichen und baulichen Voraussetzungen. Die Schulaufsicht arbeitet parallel mit beiden Schulen in inhaltlich-konzeptionellen Fragen eng zusammen. Ein erster Entwurf einer Verbundvereinbarung liegt bereits vor. Das Vorhaben muss vom Bezirksamt und von der BVV beschlossen und durch die Hauptverwaltung (Sen BJF) genehmigt werden. Bei der Ausgestaltung der vorbereitenden Prozesse ist Eile geboten. Die BVV sendet mit dieser Resolution ein deutliches Zeichen der politischen Unterstützung an die beiden Schulgemeinschaften und drückt ggü. dem Bezirksamt und dem Berliner Senat ihren Willen aus, die Schulen in Friedrichshain-Kreuzberg nachhaltig zu stärken, die Schulentwicklung beider Schulen im Sinne der bereits vorliegenden Beschlüsse der Schulkonferenzen zur Errichtung der Verbundoberstufe aktiv zu begleiten und zu unterstützen und nach dem Vorliegen der notwendigen Voraussetzungen die Errichtung einer Verbundoberstufe zu beschließen bzw. zu genehmigen.
SPD-Fraktion, Bündnis 90/Die Grünen und DIE LINKE
29.01.2024
Resolution DS/1025/VI
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Als Reaktion auf die Enthüllungen des Recherchekolletivs correctiv über Verbindungen der AfD zur rechtsextremen Szene haben in den vergangenen Wochen bundesweit unzählige Kundgebungen und Demonstrationen stattgefunden. Teilweise sind bis zu Hunderttausend Menschen zusammengekommen, um ein klares Zeichen gegen den zunehmenden Rechtsruck in Deutschland und ein Signal an alle demokratischen Parteien zu setzen, die Brandmauer gegen die AfD aufrecht zu erhalten.
Die Bezirksverordnetenversammlung Friedrichshain-Kreuzberg begrüßt die vielen Kundgebungen und Demonstrationen gegen die Gefahren des Rechtsextremismus. Weder dürfen in diesem Land Rechtsextreme wieder die Macht erlangen, noch dürfen wir es zulassen, dass ihre verfassungsfeindlichen Positionen, ihre Methodiken und ihre Rhetorik den demokratischen Diskurs prägen oder gar zerstören. Vor allem die Parlamente und wir als ihre demokratisch gewählten Vertreter*innen sind in der Pflicht, antidemokratischem, verschwörungsideologischem und extremistischem Gedankengut entgegenzutreten.
Äußerungen der AfD in Bezug auf millionenfache Deportationsvorstellungen im Gewand des Begriffs der sogenannten „Remigration“ sind für Millionen von Bürger*innen in Deutschland und besonders für die Menschen aus unserem bunten und vielfältigen Bezirk zutiefst beunruhigend und schockierend. Und sie belegen, dass es keine Abgrenzung der AfD zu offen rechtsextremen Kreisen gibt, die unsere Demokratie sogar abschaffen wollen. Alle demokratischen Parteien und Fraktionen stehen in der Pflicht, klar Stellung zu beziehen und sich dazu zu bekennen, jede Zusammenarbeit mit der AfD weiterhin auszuschließen.
Äußerungen eines gewählten Mitglieds aus Friedrichshain-Kreuzberg im Abgeordnetenhaus von Berlin wie, dass „die abgewirtschaftete Bundesregierung zusammen mit ihren linksradikalen Kampfverbänden gegen die arbeitende Bevölkerung mobil“ mache, oder die „ARD, finanziert durch Zwangsgebühren“ bei „Beschuldigungen gegen die Polizei munter“ mitmache, sind untragbar. Sie versuchen, die wichtigen Versammlungen der letzten Tage zu delegitimieren und sind letztlich krude Aufmerksamkeitshascherei auf dem Rücken der demokratischen Gesellschaft.
Wir verurteilen diese Äußerungen aufs Schärfste und ermutigen alle Menschen in Friedrichshain-Kreuzberg sich mit uns gemeinsam für ein offenes, vielfältiges und solidarisches Berlin und Deutschland einzusetzen. Denn wir im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg stehen zusammen und sind in der Pflicht, gerade die Menschen zu schützen, die dem Rechtsextremismus und Rassismus besonders ausgesetzt sind. Das macht eine wehrhafte Demokratie aus.
SPD-Fraktion und Bündnis 90/Die Grünen
29.01.2024
Resolution DS/1024/VI
Die Bezirksverordnetenversammlung appelliert an das Abgeordnetenhaus seine Vorgabe, wonach liegengebliebene Personalmittel nicht mehr zur Deckung der pauschalen Minderausgabe genutzt werden dürfen, umgehend zurückzunehmen. Diese im Haushaltswirtschaftsrundschreiben mitgeteilte Regelung schränkt den finanziellen Handlungsspielraum der Bezirke massiv ein und stellt de facto eine nachträgliche Kürzung des Bezirkshaushalts dar.
Diese Einschränkung war bei Verabschiedung des Haushalts durch die BVV nicht bekannt. Das Abgeordnetenhaus würde den Bezirk so zu drastischen Einschränkungen bei den bezirklichen Aufgaben zwingen, z.B. bei Musik- und Volkshochschulen, der Pflege von Bäumen, Parks und Spielplätzen, der Gefahrenabwehr bei Glatteis, der Jugend- und Familienarbeit oder der Weiterführung von Milieuschutzgebieten. Als Bezirksverordnetenversammlung stellen wir uns diesen nachträglichen Kürzungen durch die Landesebene entschieden entgegen.
Dieser Umgang mit den Bezirken gefährdet auch die wichtige Verwaltungsreform. Sie kann nur gelingen, wenn eine auskömmliche Finanzierung der Bezirke garantiert ist. Die Kostenleistungsrechnung kann dabei nicht mehr das Maß aller Dinge sein. Das bezirkliche Budgetierungssystem muss ziel- und ergebnisorientiert neu definiert werden und auf den Output anstelle von Stückkostenmedianen fokussieren.
Die Bezirksverordnetenversammlung fordert den Senat außerdem auf, die Mittel, die den Bezirken zur auftragsweisen Bewirtschaftung weitergereicht werden, sofort freizugeben. Momentan besteht eine große Unsicherheit bei freien Trägern und bezirklichen Angeboten, es droht die Einschränkung von Angeboten bis hin zur Entlassung unzähliger Mitarbeiter*innen sollte die Finanzierung nicht zeitnah zugesagt und gesichert werden.
Darüber hinaus fordert die Bezirksverordnetenversammlung den Senat auf, sich auf Bundesebene mit einer Bundesratsinitiative für eine Reform der Schuldenbremse und das Erschließen neuer Einnahmequellen für Bund, Länder und Kommunen einzusetzen. Hier in Berlin haben wir am eigenen Leib erfahren, was es heißt, wenn die Bezirke kaputtgespart werden. Das darf sich nicht wiederholen. In Zeiten von Klimakrise und internationalen Konflikten brauchen wir Investitionen in eine funktionierende Stadt.
SPD-Fraktion, Bündnis 90/Die Grünen und DIE LINKE
29.01.2024
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ANTRÄGE
Antrag DS/1015/VI
Betreff: Eine ergänzende Tennishalle für den BSC Eintracht/Südring 1931 e.V.
Das Bezirksamt wird beauftragt in Zusammenarbeit mit der Tennisabteilung und dem Gesamtvorstand des BSC Eintracht/Südring 1931 e.V. eine geeignete bezirkliche Fläche für den Bau einer klimafreundlichen Tennishalle zu identifizieren und mittels eines Nutzungsvertrages den Bau zu ermöglichen. Besondere Beachtung soll hierbei eine als Straßenland ausgewiesene Fläche entlang der Alexandrinenstraße auf dem Gelände des Lobeck-Sportplatzes finden.
Begründung:
Die Tennisabteilung einer der größten Kreuzberger Sportvereine stößt mit seinen vorhandenen Spielflächen seit Jahren an seine Kapazitätsgrenzen, die Warteliste zur Aufnahme in die Abteilung ist lang. Daher sucht der Verein Potentialflächen zur Errichtung einer Tennishalle, da nicht nur im Sommer sondern gerade in den Wintermonaten Kapazitäten fehlen und nur durch Anmietungen in anderen Bezirken bedingt kompensiert
werden können. Die zusätzlichen Spielflächen würden in großem Maße von den Kindern und Jugendlichen der Abteilung genutzt werden. Die benachbarte Freie Walldorfschule hat ebenfalls Interesse an einer parallelen Nutzung angemeldet. Der Tennissport ist längst in der Mitte der Gesellschaft angekommen. Die vom Sportamt verwalteten Flächen sind erschöpft und der Bau würde langfristig zu einer Entlastung der knappen Hallenressourcen führen, umso mehr verdient die ehrenamtliche Suche Unterstützung.
Friedrichshain-Kreuzberg, den 22.01.2024
Für die SPD-Fraktion
Frank Vollmert
Antrag DS/1016/VI
Betreff: Bebauungsplan zum SEZ-Areal schnell umsetzen – Teile des SEZ-Gebäudes mitdenken
Das Bezirksamt wird aufgefordert sich gegenüber der Landesebene dafür einzusetzen, dass das SEZ-Areal nach dem von rot-rot-grüner Mehrheit im Abgeordnetenhaus 2018 beschlossenen Bebauungsplan schnell entwickelt wird, die besonders markanten Fassadenseiten in die Neubebauung integriert werden und in Zusammenarbeit mit den bezirklichen Bedarfsträgern entschieden wird, welche Einrichtungen der sozialen
Infrastruktur an diesem Ort untergebracht werden können. Ebenso wird das Bezirksamt beauftragt, sich weiterhin mit Nachdruck für den Bau einer inklusiven Gemeinschaftsschule an diesem Standort gegenüber der Landesebene einzusetzen.
Begründung:
Unter Federführung der damaligen Stadtentwicklungssenatorin Lompscher (Die Linke) wurde ein Bebauungsplan beschlossen, der eine Realisierung von bis zu 500 Wohnungen, ein großer Teil davon belegungsgebunden mit Mieten von 6,50 EUR/qm, durch eine landeseigene Wohnungsbaugesellschaft und einer neuen Schule samt Pausen- und Sportfreiflächen vorsieht.
Ein umfangreicher Abriss und Ersatz der bisherigen Bebauung ist hierfür unerlässlich aber ein völliger Abriss der Bebauung ohne jede Bezugnahme auf die städtebauliche, baukulturelle und soziale Bedeutung des ehemaligen SEZ ist zu vermeiden. Hierzu kann ein Architekturwettbewerb geeignete Lösungen hervorbringen, die in einem Beteiligungsprozess
diskutiert und zur Entscheidung gebracht werden.
Friedrichshain-Kreuzberg, den 22.01.2024
Für die SPD-Fraktion
Frank Vollmert
Antrag DS/1023/VI
Betreff: Temporäre Spielstraßen erhalten
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird aufgefordert, sich gegenüber dem Senat dafür einzusetzen, dass temporäre Spielstraßen, die sich auch im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg einer guten Praxis erwiesen haben, weiterhin nach § 45 Abs.1 in Verbindung mit § 31 Abs.1 S.2 der StVO durchgeführt werden dürfen. Die Entscheidung des Senats, dass diese nur noch als Veranstaltungen im Sinne eines Straßenfestes, nach §29 StVO genehmigt werden dürfen, soll zu Gunsten des etablierten Verfahrens zurückgenommen werden.
Begründung:
Die BVV begrüßt, dass sich in den letzten Jahren überall im Bezirk Anwohner*innen-Initiativen gegründet haben, die für die Organisation und Durchführung von temporären Spielstraßen Verantwortung übernehmen. Damit wird Nachbarschaft direkt gestaltet, Netzwerke geknüpft und der Kiezzusammenhalt vor Ort gestärkt. Mit der bisher finanzierten Stelle für die berlinweite übergeordnete Organisation der temporären Spielstraßen konnten die Initiativen in ihrer Arbeit unterstützt und damit eine erfolgreiche Umsetzung der Spielstraßen ermöglicht werden. Mit der nun angestrebten Verfahrensänderung würde diese Stelle und damit die Unterstützung für die Initiativen verloren gehen. Die bürokratischen Auflagen, die die Entscheidung der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klima und Umwelt mit sich bringen würde, würden faktisch das Ende der erfolgreichen, niedrigschwellig von Anwohner*innen organisierten temporären Spielstraßen bedeuten. Eine Einstufung als Veranstaltung im Sinne eines Straßenfestes hat das Verwaltungsgericht bereits 2015 für unzulässig erklärt. Zudem widerspricht das vom Senat nun benannte Verfahren dem Konzept der Spielstraßen und könnte (bei regelmäßiger Anwendung) Nachteile für die Nachbarschaft, wie z.B. die Möglichkeit von elektronisch verstärkter Musik, die Öffnung für kommerzielle Angebote und größerer Aufbauten etc. mit sich bringen.
Peggy Hochstätter
SPD-Fraktion
Olja Koterewa
Bündnis 90/ Die Grünen
Jokisch, René
DIE LINKE
30.01.2024
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GROßE ANFRAGE
Große Anfrage DS/1017/VI
Betreff: Unsportlich gespielt? Zum Umgang des Bezirksamtes mit den Sportangeboten des Vereins Turnen in Berlin im Görlitzer Park
Ich frage das Bezirksamt:
I. Genese eines Ermüdungswettkampfes
1. Fühlte sich das neue Bezirksamt nach der Wahl 2021 dem politischen Willen der vorherigen Bezirksbürgermeisterin Monika Herrmann verpflichtet, das Sportangebot im Görlitzer Park mit einer temporären Überdachung bzw. Leichtbauzelt für die kalte Jahreszeit zu ermöglichen?
2. Warum sind in den zur Verfügung gestellten Akten keine schriftlichen Stellungnahmen oder Anweisungen von Seiten der jeweiligen Stadträt*innen zu finden, obwohl sich die Leitungen der involvierten Fachämter über die politische Bedeutung dieses Vorhabens sehr wohl bewusst waren?
3. Inwieweit erfolgte die politische Steuerung durch Telefonate, Flurgespräche oder ähnliches ohne Dokumentation?
4. Welche Abstimmungsrunden zwischen den zuständigen Stadträt*innen mit und ohne der Bezirksbürgermeisterin haben mit welchen Ergebnissen stattgefunden?
5. Ab welchem Zeitpunkt wussten die Entscheidungsträger*innen im Bezirksamt und auf Fachebene, dass keine temporäre Überdachung bzw. Leichtbauzelt kommen soll?
6. Auf welcher Grundlage konnte die Leitung des Umwelt- und Naturschutzamtes, welche beteiligt aber nicht federführend war, am 31.01.2023 dem Betreiber per Mail mitteilen, dass es keine Genehmigung für eine temporäre Überdachung bzw. Leichtbauzelt geben kann und geben wird?
7. War diese E-Mail zuvor mit einer Stadträtin/Stadtrat oder Bezirksbürgermeisterin abgesprochen und zu welchem Zeitpunkt haben die involvierten Stadträt*innen davon Kenntnis erlangt?
8. Sollte diese „Kündigungsmail“ ohne Kenntnis der politischen Leitungen erfolgt sein, ist zu fragen, warum im Anschluss keine Korrektur oder Rücknahme der E-Mail erfolgte?
9. Wurde mit dieser E-Mail gezielt bezweckt, dass der Betreiber des Sportprojekts aufgibt, keinen weiteren Bauantrag für ein temporäre Überdachung bzw. Leichtbauzelt einreicht und von seinem außerordentlichen Kündigungsrecht Gebrauch macht?
10. Welches Ziel verfolgt das Bezirksamt mit welcher Strategie im Hinblick auf sein Vorgehen?
11. Wurde mit der außerordentlichen Kündigung der Kooperationsvereinbarung durch den Betreiber das politische Ziel des Bezirksamtes erreicht?
12. Warum erfolgte nach Eingang der außerordentlichen Kündigung keine Kontaktaufnahme oder Korrespondenz mit dem Ziel, dass der Betreiber die Kündigung zurücknimmt?
13. Warum erfolgte nach Eingang der außerordentlichen Kündigung lediglich auf Fachebene die Verabredung, sich ein gemeinsames Wording für die politische Kommunikation in die Öffentlichkeit zu überlegen?
14. Wäre es nicht ehrlicher gewesen, nach der Wahl mit neuer Stadträtin und neuer Bezirksbürgermeisterin die Reißleine zu ziehen, sich von dem politischen Versprechen der vorherigen Bezirksbürgermeiste-rin zu verabschieden und dem Kooperationspartner mitzuteilen, dass das Sportangebot ohne temporäre Überdachung bzw. Leichtbauzelt erfolgen soll, als dass man Betreiber und Verwaltung in einen fast zwei-jährigen Ermüdungswettkampf schickt?
II. Offene finanzielle Forderungen der TIB
15. Aus welchem Grund wurden die eingereichten und von einem Wirtschaftsprüfer attestierten Rechnungen des Betreibers seit gut 28 Monaten nicht vom Bezirksamt beglichen?
16. Wurde der Betreiber nach Einreichung der Rechnungen auf fehlende Unterlagen zur weiteren Bearbeitung und Auszahlung hingewiesen?
17. Wenn nein, warum nicht?
18. Auf welche Summe belaufen sich die bis jetzt eingereichten Rechnungen und Zinsen?
19. Wann werden die eingereichten Rechnungen beglichen?
20. Werden die vom Betreiber aufgewendeten Zinszahlungen auch dann vom Bezirksamt beglichen, wenn dafür die von Landesseite freigegebenen Projektmittel nicht mehr auskömmlich sind?
III. Aus Alt wird Neu – Aktueller Sachstand zu den Gesprächen mit dem neuen Träger
21. Warum schließt das Bezirksamt einen neuen Betreibervertrag mit der GSJ und schließt nicht von An-fang an eine Überdachung für die Wintermonate aus?
22. Welche Rahmenbedingungen haben sich in der Zwischenzeit geändert, wenn von Seiten des Bezirk-samtes nun doch wieder eine Überdachung gewollt ist?
23. Würde mit der zukünftigen Genehmigung einer Überdachung dem alten Betreiber nicht der Klageweg regelrecht aufgedrängt?
24. Besteht die Gefahr, dass Fördergelder vom Bezirk zurückverlangt werden, da das von Landesseite finanzierte Projekt nicht in der Lage war, die Sportangebote auch in den Wintermonaten aufrechtzuerhalten?
Friedrichshain-Kreuzberg, den 22.01.2024
Für die SPD-Fraktion
Frank Vollmert
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MÜNDLICHE ANFRAGEN
Mündliche Anfrage 1 DS/1045/VI
Betreff: Legionellen im Trinkwasser – Inwieweit kann das Bezirksamt den Infektionsschutz für Anwohnende in Friedrichshain-Kreuzberg gewährleisten?
Ich frage das Bezirksamt:
- Führt das Bezirksamt eine Statistik über Legionellenfälle in Wohnanlagen bzw. einzelnen Wohnhäusern in Friedrichshain-Kreuzberg, und zwar unabhängig davon, ob sie von landeseigenen oder von privaten Eigentümern betrieben werden?
- An welche Stelle des Bezirksamts können sich betroffene Anwohnende – auch von privatwirtschaftlich geführten Wohneinheiten – wenden, wenn sie den Verdacht von Legionellenbefall im Trinkwasser ihrer Wohnung haben bzw. welchen Schutz können Anwohnende in solchen Fällen vom Bezirksamt erwarten?
- Welche Möglichkeiten hat das Bezirksamt, wie im jetzt bekannt gewordenen Legionellenfall in der Simon-Dach-Straße 32, dem Privateigentümer dieses Wohnhauses hier Auflagen zu machen bzw. ihn mit Sanktionen zu belegen?
Thomas Giebel
SPD-Fraktion
29.01.2024
Mündliche Anfrage 2 DS/1042/VI
Betreff: „Dieser Webauftritt/ Diese Anwendung ist nicht barrierefrei“ – Aktueller Stand zur
Anpassung der Website des Bezirksamtes an die Barrierefreiheit
Ich frage das Bezirksamt:
Tessa Mollenhauer-Koch
SPD-Fraktion
29.01.2024