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Zur Debatte um die Mainzer Straße: Das Kind nicht mit dem Bade ausschütten!

Ruhige Straße, schmale Laufbahnen: ein Restaurant in der Mainzer Straße

Die SPD-Fraktion hält es für politisch wünschenswert, dass Gewerbetreibende in der vergleichbar ruhigen Mainzer Straße auch weiterhin Straßenland nutzen dürfen, etwa für Stühle, Obst- und Gemüseauslagen. Vorwürfe, das Ordnungsamt würde willkürlich handeln oder gar im Stile einer Diktatur handeln, weisen wir jedoch entschieden zurück.

Die SPD-Fraktion erklärt sich solidarisch mit dem Ordnungsamt, das lediglich seinen Job macht und Regeln, die für alle gelten, einheitlich umsetzt.

Der für das Ordnungsamt zuständige Stadtrat Andy Hehmke (SPD) hat die Umstände, die dazu geführt haben, dass das Ordnungsamt eine erneute Genehmigung zur Sondernutzung von Straßenland in der Mainzer Straße abgelehnt hat, in der heutigen BVV-Sitzung überzeugend dargelegt.

Grundlage der Entscheidung ist ein Konzept des Bezirksamtes zur Sondernutzung von Straßenland, das seit 2012 gilt. Es wurde damals vom gesamten Bezirksamt beschlossen. Hintergrund waren zunehmende Anwohnerbeschwerden in vielen Kiezen über die ausufernde gastronomische Nutzung von Straßenland. Diese führte nicht nur dazu, dass Anwohnende vermehrt Lärm ausgesetzt sind. Die Tische und Stühle versperren oft auch den Weg für Passanten. Auch Menschen mit Kinderwagen oder Rollstuhl müssen auf Gehwegen aneinander vorbeikommen. Deshalb wurden Mindestbreiten für Gehwege verbindlich festgelegt. Diese gelten unabhängig von Anwohnerbeschwerden oder davon, ob es sich um eine mehr oder weniger belebte Straße handelt.

Das Konzept hat mehrfach vor Gericht Bestand gehabt. Der SPD-Fraktionsvorsitzende Sebastian Forck betont: „Wenn wir jetzt in einer Straße von den geltenden Regeln abweichen, wird man sich in anderen Straßen darauf berufen. Wir sollten das Kind nicht mit dem Bade ausschütten und das Konzept einfach so über den Haufen werfen.“

Stadtrat Andy Hehmke hat heute angekündigt, die auslaufenden Genehmigungen für die Mainzer Straße vorerst um zwei Monate zu verlängern. Diese Übergangsfrist endet am 31. August 2017. Diese Zeit soll für weitere Prüfungen genutzt werden, ob es juristischen Spielraum gibt, um die Sondergenehmigungen in der Mainzer Straße doch noch dauerhaft verlängern zu können. Das könne aber nur auf Basis des geltenden Sondernutzungskonzeptes geschehen, stellte Hehmke klar. Das Ordnungsamt könne in der Mainzer Straße nicht anders vorgehen als in anderen Straßen.

Die Übergangsfrist schafft auch Zeit, um das Thema nun im zuständigen BVV-Ausschuss (für Wirtschaft und Ordnungsamt) vertiefend diskutieren zu können. Dann können auch mögliche Nachjustierungen am geltenden Konzept debattiert werden. Ein Konzept – als verbindliche Grundlage für Entscheidungen des Ordnungsamtes – könne theoretisch ebenso geändert werden wie Gesetze, machte Hehmke in der BVV-Sitzung deutlich. Er verwies aber auch auf die Anwohnenden der Partykieze, die von den geltenden Kriterien profitieren. „Wir werden keine Lösung finden, für die wir Applaus von allen kriegen“, sagte der Stadtrat.

Presseerklärung der SPD-BVV-Fraktion, Berlin, den 14.06.2017