Eine Entscheidung des Bundessozialgerichts, laut der EU-Bürger*innen nach sechs Monaten in Deutschland eine Anspruch auf Sozialhilfe zusteht, wird in der Praxis oft ignoriert. Wir pochen darauf, dass geltendes Recht umgesetzt werden muss. Außerdem wollen wir etwas gegen gefährliche Fahrmanöver mancher Autofahrer*innen am Bersarinplatz unternehmen.
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ANFRAGEN
Dringliche Große Anfrage
Betrifft: Durchführung eines Interessenbekundungsverfahrens zur Nutzung und Betreibung eines internationalen Flüchtlingszentrums im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg
Wir fragen das Bezirksamt:
- Wann und wie wurden Bezirksamt und BVV in Bezug auf die Vorbereitung des o. g. Interessenbekundungsverfahrens einbezogen bzw. informiert?
- Welche Anhaltspunkte sprechen aus Sicht der zuständigen Stadträtin dafür, dass das gewählte Vorgehen transparent gegenüber den anderen Mitgliedern des Bezirksamtes, der BVV und der Öffentlichkeit war bzw. ist?
- Welche konkreten Empfehlungen richtet das Bezirksamt an einen künftigen Träger des Internationalen Flüchtlingszentrums, um den Rollenkonflikt auszuhalten, der aus den gegensätzlichen Anforderungen resultiert, einerseits mit den 18 verbliebenen Bewohnern zusammenzuarbeiten und diese in die Angebote zu integrieren, andererseits in enger Abstimmung mit dem Bezirksamt zu agieren, welches zum Ende des laufenden Monats erneut eine Kündigung an die verbliebenen Bewohner verschickt hat und Ende April im Plenum der BVV erklärt hat, diese nun auf zivilrechtlichem Wege herausklagen zu wollen?
- Wie setzt sich das Auswahlgremium für die Entscheidung über den zukünftigen Träger zusammen?
- Welches Fachamt wird die fachliche Begleitung des künftigen Trägers, die Finanzierung der Zuwendung, die Evaluation der Angebote und die Gespräche zur Qualitätsentwicklung übernehmen?
- Aus welchem Haushaltstitel sollen die Zuwendungen in Höhe von 100 T €/ Jahr bezahlt werden?
- Welches Produkt gibt es im Rahmen der Kosten-Leistungs-Rechnung, das für die Leistungserbringung herangezogen wird und dessen Bebuchung die Refinanzierung sicherstellt?
- In welchem Umfang werden sich durch die Eröffnung der Einrichtung die Kosten für den Wachschutz reduzieren.
- Wie gewährleistet das Bezirksamt, dass durch das geplante Vorhaben keine „neuen“ unbefugten Personen das Gebäude zu Wohnzwecken nutzen?
- Welche in den letzten 10 Jahren vom Bezirksamt durchgeführten Interessenbekundungsverfahren sind ohne Beteiligung der BVV bzw. des zuständigen Fachausschusses auf den Weg gebracht worden?
Berlin, den 24.05.2016
Für die Fraktion der SPD
Anita Leese-Hehmke / Andy Hehmke
Die Dringlichkeit dieser Anfrage wurde von der BVV (mit den Stimmen der Grünen-Fraktion) mehrheitlich zurückgewiesen. Die Anfrage wurde deshalb nicht in der BVV diskutiert. (Drucksache: DS/2238/IV) Die SPD-Fraktion hat die gleichlautenden Fragen vorsorglich auch mittels zweier mündlicher Anfragen gestellt, um sicherzugehen, dass das Bezirksamt die Fragen beantwortet.
Mündliche Anfrage
Betrifft: Durchführung eines Interessenbekundungsverfahrens zur Nutzung und Betreibung eines internationalen Flüchtlingszentrums im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg I
Ich frage das Bezirksamt:
- Wann und wie wurden Bezirksamt und BVV in Bezug auf die Vorbereitung des o. g. Interessenbekundungsverfahrens einbezogen bzw. informiert?
- Welche Anhaltspunkte sprechen aus Sicht der zuständigen Stadträtin dafür, dass das gewählte Vorgehen transparent gegenüber den anderen Mitgliedern des Bezirksamtes, der BVV und der Öffentlichkeit war bzw. ist?
- Welche konkreten Empfehlungen richtet das Bezirksamt an einen künftigen Träger des Internationalen Flüchtlingszentrums, um den Rollenkonflikt auszuhalten, der aus den gegensätzlichen Anforderungen resultiert, einerseits mit den 18 verbliebenen Bewohnern zusammenzuarbeiten und diese in die Angebote zu integrieren, andererseits in enger Abstimmung mit dem Bezirksamt zu agieren, welches zum Ende des laufenden Monats erneut eine Kündigung an die verbliebenen Bewohner verschickt hat und Ende April im Plenum der BVV erklärt hat, diese nun auf zivilrechtlichem Wege herausklagen zu wollen.
Nachfragen:
- Wie setzt sich das Auswahlgremium für die Entscheidung über den zukünftigen Träger zusammen?
- Welches Fachamt wird die fachliche Begleitung des künftigen Trägers, die Finanzierung der Zuwendung, die Evaluation der Angebote und die Gespräche zur Qualitätsentwicklung übernehmen?
Berlin, den 24.05.2016
Für die Fraktion der SPD
Anite Leese-Hehmke
Die Antwort des Bezirksamts wird hier veröffentlicht: DS/2224/IV
Mündliche Anfrage
Betrifft: Durchführung eines Interessenbekundungsverfahrens zur Nutzung und Betreibung eines internationalen Flüchtlingszentrums im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg II
Ich frage das Bezirksamt:
- Aus welchem Haushaltstitel sollen die Zuwendungen in Höhe von 100 T ?/ Jahr bezahlt werden?
- Welches Produkt gibt es im Rahmen der Kosten-Leistungs-Rechnung, das für die Leistungserbringung herangezogen wird und dessen Bebuchung die Refinanzierung sicherstellt?
- In welchem Umfang werden sich durch die Eröffnung der Einrichtung die Kosten für den Wachschutz reduzieren.
Nachfragen:
- Wie gewährleistet das Bezirksamt, dass durch das geplante Vorhaben keine „neuen“ unbefugten Personen das Gebäude zu Wohnzwecken nutzen?
- Welche in den letzten 10 Jahren vom Bezirksamt durchgeführten Interessenbekundungsverfahren sind ohne Beteiligung der BVV bzw. des zuständigen Fachausschusses auf den Weg gebracht worden?
Berlin, den 24.05.2016
Für die Fraktion der SPD
Andy Hehmke
Die Antwort des Bezirksamts wird hier veröffentlicht: DS/2226/IV
Mündliche Anfrage
Betrifft: Asbestbelastung in Wohnungen – Wie groß ist die Gesundheitsgefahr und was unternimmt das Bezirksamt für die Mieter*innen (in Ergänzung zur DS/1116/IV)?
Ich frage das Bezirksamt:
- In wie vielen Wohnungen sind nach Kenntnis des Bezirksamtes asbesthaltige Materialien verbaut worden und vorhanden und welche gesundheitlichen Gefährdungen können sich daraus ergeben?
- In wie vielen Fällen ist das Bezirksamt in den letzten 3 Jahren gegenüber Eigentümern tätig geworden?
- In welcher Weise unterstützt das Bezirksamt die Mieter*innen bei der Durchsetzung ihrer Rechte?
Nachfrage:
- In welcher Weise kommt das Bezirksamt seinen besonderen Verpflichtungen gegenüber den Bewohner*innen nach (z.B. Überprüfung der Mietbindungen, Beratung und Unterstützung der Bewohner*innen, Sanktionen gegen Eigentümer bei Nichtbeseitigung der Gefahren)?
Berlin, den 24.05.2016
Für die Fraktion der SPD
Anite Leese-Hehmke
Die Antwort des Bezirksamts wird hier veröffentlicht: DS/2229/IV
Mündliche Anfrage
Betreff: Wie weiter mit dem Tiergehege im Viktoria Park VI
Ich frage das Bezirksamt:
- Welche Umstände haben dazu geführt, dass zwischen dem Bezirksamt und dem Träger zur Betreibung des Tiergeheges Anfang Mai immer noch kein Vertrag abgeschlossen wurde?
- Wann wird der Vertrag abgeschlossen?
Berlin, den 24.05.2016
Für die Fraktion der SPD
John Dahl
Die Antwort des Bezirksamts wird hier veröffentlicht: DS/2232/IV
Mündliche Anfrage
Betreff: Milieuschutz Weberwiese
Ich frage das Bezirksamt:
- Wie ist der aktuelle Sachstand zum Milieuschutz an der Weberwiese?
- Ab wann wird der Milieuschutz für die Bevölkerung wirksam?
- Wie wird die Bevölkerung informiert?
Nachfrage:
- In wie weit darf die Firma Taekker weiterhin Wohnung aus ihrem Bestand als Eigentumswohnungen verkaufen?
Berlin, den 24.05.206
Für die Fraktion der SPD
Tessa Mollenhauer-Koch
Die Antwort des Bezirksamts wird hier veröffentlicht: DS/2233/IV
Mündliche Anfrage
Betr.: Wie will das Bezirksamt den Standort Bockbrauerei als Gewerbestandort konkret sichern?
Ich frage das Bezirksamt:
- Das Bezirksamt hat im vergangenen Monat den B-Plan 2-50 für den Standort Fidicinstraße 2 (Bockbrauerei) erlassen, um diesen als Gewerbestandort zu sichern; warum weißt der Aufstellungsbeschluss nicht das Planungsziel Gewerbegebiet (GE) konkret aus?
- Ist die Festsetzung eines Gewerbegebiets geplant?
- Wenn nein, wie will das Bezirksamt den Standort dann als Gewerbestandort planungsrechtlich sichern?
Nachfragen
- Will das Bezirksamt einen Wohnanteil auf dem Gebiet zulassen?
- Wie ist der aktuelle Stand in der Angelegenheit?
Berlin, den 23.5.2016
Für die Fraktion der SPD
John Dahl
Die Antwort des Bezirksamts wird hier veröffentlicht: DS/2035/IV
Mündliche Anfrage
Betrifft: Fahrradabstellplätze vor der Pettenkofer Grundschule
Ich frage das Bezirksamt:
- Wann gedenkt das zuständige Amt endlich die dringend benötigten Fahrradabstellplätze vor der Pettenkofer Grundschule zu errichten?
Berlin, den 24.05.206
Für die Fraktion der SPD
Peggy Hochstätter
Die Antwort des Bezirksamts wird hier veröffentlicht: DS/2236/IV
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ANTRÄGE
Antrag (DS/2208/IV)
Existenzsichernde Leistungsgewährung für EU-Bürger*innen
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird beauftragt, durch geeignete Maßnahmen dafür Sorge zu tragen, dass die (höchstrichterliche) Rechtsprechung des Bundessozialgerichtes vom 03.12.2015 (Az.: B 4 AS 59/13 R, B 4 AS 44/15 R, B 4 AS 43/15 R) und 20.01.2016 (Az. – B 14 AS 35/15 R -) uneingeschränkt Maßstab der Entscheidungspraxis des Sozialamtes bei entsprechenden Anträgen auf Leistungsgewährung wird.
Das Bezirksamt wird ferner beauftragt, auf eine abgestimmte Verfahrensweise zwischen dem Jobcenter und dem Sozialamt hinzuwirken, die einen nahtlosen Leistungsbezug bei so genannten Rechtskreiswechseln (d.h. Übergang des Leistungsbezugs vom Jobcenter zum Sozialamt oder umgekehrt) ermöglicht und für eine einheitliche Rechtsanwendung von Jobcenter und Sozialamt bei der Beurteilung der Arbeitnehmereigenschaft von Antragstellern sicherstellt.
Der BVV ist bis 30.06.16 ein Bericht über die getroffenen Maßnahmen zu erteilen.
Begründung:
Mit den genannten Entscheidungen hat das Bundessozialgericht die lange umstrittene Frage entschieden, dass EU-Bürger*innen, die vom Leistungsausschluss nach § 7 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 SGB II betroffen sind („Ausländer, deren Aufenthaltsrecht sich allein aus dem Zweck der Arbeitsuche ergibt, und ihre Familienangehörigen“) und somit keine Leistungen nach dem SGB II erhalten, Leistungen nach § 23 Abs. 1 S. 3 SGB XII erhalten können und sich das Ermessen des Sozialleistungsträgers diesbezüglich nach 6 Monaten des Aufenthaltes hinsichtlich der Leistungsgewährung auf Null reduziert hat, d.h. Leistungen zu gewähren sind. Der Leistungsausschluss nach § 21 SGB XII greift nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts in diesen Fällen nicht.
Vereinzelte Kammern des Sozialgerichts Berlin folgen der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts nicht und verneinen einen Anspruch auf Leistungen nach § 23 SGB XII mit der Folge, dass den Betroffenen Leistungen nur für die Rückkehr in das Herkunftsland zu gewähren wären. Einzelne Senate des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg folgen der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts nur eingeschränkt, in dem Sie nach Ablauf von sechs Monaten des tatsächlichen Aufenthaltes (noch) nicht von einer Ermessensreduzierung auf Null ausgehen, d.h. Raum für gekürzte Leistungen oder eine Leistungsablehnung sehen.
EU-Bürger*innen, die als Arbeitnehmer*innen im europarechtlichen Sinne gelten, erhalten unstreitig Leistungen nach dem SGB II und sind vom Leistungsbezug nach § 7 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 SGB II nicht betroffen. Jedoch ist in der Rechtsprechung bislang nicht hinreichend geklärt, ab welchem Tätigkeitsumfang und welcher Einkommenshöhe die Arbeitnehmereigenschaft anzunehmen ist.
Zwischen Sozialamt und Jobcenter ist einheitlich abzustimmen, ab welcher Einkommenshöhe bzw. Arbeitszeit die Betroffenen als Arbeitnehmer*innen im europarechtlichen Sinne zu behandeln und in die Zuständigkeit des Jobcenters fallen und in welchen Fällen das Sozialamt trotz Ausübung einer beruflichen Tätigkeit (von sehr geringem Umfang) zuständig ist.
Zwischen Sozialamt und Jobcenter muss im Verwaltungsverfahren sichergestellt werden, dass Anträge von Betroffenen an die jeweils andere zuständige Behörde weitergeleitet werden und die Betroffenen rechtzeitig und umfassend über die Zuständigkeit der jeweiligen Behörden informiert werden, so dass es nicht zu Unterbrechungen im Leistungsbezug (mit der Folge von Mietschulden, Beitragsschulden in der Krankenversicherung etc.) kommt.
Eine entsprechende Verfahrensweise ist nicht nur im Hinblick auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG vom 18.07.2012 – Az. 1 BvL 10/10) auf dem die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts fußt geboten. Sie trägt auch in erheblichem Umfang zur Entlastung der Sozialgerichte durch Vermeidung von Eil- und Klageverfahren bei.
Antrag (DS/2209/IV)
Maßnahmen gegen Befahren der Gleise Besarinplatz Richtung Weidenweg
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird beauftragt zu prüfen, welche Maßnahmen ergriffen werden müssen, damit AutofahrerInnen nicht mehr regelwidrig vom Bersarinplatz über die Tramgleise in den Weidenweg fahren können. Die entsprechende Maßnahme ist dann unverzüglich umzusetzen.
Die BVV soll bis spätestens Juli 2016 unterrichtet werden.
Begründung:
Seit der großflächigen Bebauung des Schlachthofgeländes kommt es sehr häufig vor, dass AutofahrerInnen die Gleise der Tram vom Bersarinplatz kommend Richtung Weidenweg befahren, um diese wohl als Abkürzung zu nutzen. An dieser Stelle dürfen aber gar keine Autos fahren, der Weidenweg endet hier als Sackgasse. Um nicht erwischt zu werden, passiert das Einfahren sehr häufig mit erhöhter Geschwindigkeit.
Da direkt an der Ecke eine Kita ist, der Weg dort zudem als Schulweg zur Liebigschule, als Weg zu weiteren Kitas, eines Jugendclubs und einer Musikschule genutzt wird, resultiert aus dem verbotenen Verhalten der AutofahrerInnen eine erhöhtes Sicherheitsrisiko – besonders für Kinder.