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Sondersitzung der BVV am 18.06.2015

Am 22. Mai hat das Berliner Verwaltungsgericht in einem Eilverfahren eine Räumungsklage des Bezirks für die ehemalige Gerhart-Hauptmann-Schule abgewiesen. Das hat Folgen. Denn solange die derzeitigen etwa 20 Nutzer*innen das Gebäude nicht (zumindest vorübergehend) verlassen, kann es auch nicht zu einer regulären Flüchtlingsunterkunft umgebaut werden, in der rund 150 Flüchtlinge unter wesentlich besseren Bedingungen untergebracht werden könnten. Belastend für den Bezirk sind auch die ständig steigenden Kosten, etwa für den Wachschutz und die Betriebskosten. In diesem Jahr rechnet der Bezirk mit Kosten von 1,5 Millionen Euro. Wenn sich nichts verändert, wird es auch im kommenden Jahr so weitergehen.

Was bedeutet die Gerichtsentscheidung für den Bezirk und was sind die Perspektiven für die ehemalige Gerhart-Hauptmann-Schule? Wir wollen es genau wissen und haben eine Große Anfrage eingebracht, die während einer von uns beantragten Sondersitzung der BVV am 18. Juni diskutiert werden soll. Mit 70 Fragen erkundigen wir uns nach dem aktuellen Sachstand.

Das Baerwaldbad in Kreuzberg ist nach einer Entscheidung des Gesundheitsamtes seit Wochen geschlossen. Wenn es nicht bald wieder in Betrieb gehen kann, könnte dies das Ende des traditionsreichen Schwimmbades bedeuten. Wir wollen das verhindern! Gemeinsam mit den Fraktionen von Linke, CDU und Piraten setzen wir uns dafür ein, dass das Bad erhalten bleibt. Dafür muss der Bezirk den Trägerverein vorübergehend bei den Betriebskosten entlasten.

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Große Anfrage der SPD-Fraktion

Betreff: Keine Perspektive für die ehemalige Gerhart-Hauptmann-Schule (GHS)?

Wir fragen das Bezirksamt:

  1. Ende 2012 hat das Bezirksamt mitgeteilt, die in der Schule untergebrachten Flüchtlinge greifen auf keine Ressourcen des Bezirksamtes zurück. Inwiefern hat sich diesbezüglich der Sachstand geändert?
  2. Welche Ressourcen des Bezirksamtes werden im Zusammenhang mit der ehemaligen GHS gebunden (z.B. personell, finanziell)?
  3. Welche Kosten sind im Zusammenhang mit der ehemaligen GHS in den letzten Monaten entstanden (bitte aufschlüsseln, z.B. Gerichts- und Anwaltskosten, Wachschutz, Betriebskosten, Versicherung, bauliche Unterhaltungen und Reparaturen, Wartungen)?
  4. Wie hoch sind die prognostizierten Gesamtkosten bis zum Jahresende?
  5. Welche Kosten tragen die Nutzer*innen der ehemaligen GHS?
  6. Ursprünglich betonte das Bezirksamt im  Rahmen der Diskussionen zur Errichtung eines Projektehauses in der ehemaligen GHS die Maxime der Kostenneutralität für den Bezirkshaushalt. Welche Position hat das Bezirksamt nun im Zusammenhang mit der derzeitigen Situation in der ehemaligen GHS?
  7. Warum und zu welchem Zeitpunkt hat das Bezirksamt Abstand vom vormals formulierten Postulat der Kostenneutralität genommen?
  8. Welche Möglichkeiten der Kostenreduzierung hat das Bezirksamt seit Besetzung unternommen (bitte aufschlüsseln nach einzelnen Ausgabearten)?
  9. Woraus resultieren die hohen Stromkosten (im Jahr 2015 bis zum 19.05.2015 mit 20.780,- EUR angegeben)?
  10. Woraus ergibt sich die Verpflichtung des Bezirksamtes, die anfallenden Betriebskosten zu tragen (z.B. Frischwasser, Strom, Gas, Abfallentsorgung)?
  11. Welche Vorkehrungen wird das Bezirksamt nun vor dem Hintergrund der aktuellen verwaltungsgerichtlichen Entscheidung im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung für 2016/17 treffen?
  12. Welcher Kostenanteil wird im Rahmen der Kosten-Leistungs-Rechnung erfasst und in den nächsten Jahren refinanziert?
  13. Liegt im Zusammenhang mit den entstandenen Kosten rund um die ehemalige GHS ein Verstoß gegen die LHO vor?
  14. Worauf genau basiert die Einschätzung des Bezirksamtes zu dieser Frage?
  15. Welche vom Bezirksamt selbst so bezeichneten Sicherungsmaßnahmen wurden  in den letzten Monaten im Zusammenhang mit der GHS durchgeführt?
  16. Welchem Zweck dienten diese Maßnahmen?
  17. Welche Kosten sind für diese Maßnahmen entstanden?
  18. Warum konnten diese Sicherungsmaßnahmen nicht bereits zeitlich eher umgesetzt werden?
  19. In welcher Höhe haben sich die Kosten für den Wachschutz inzwischen reduziert, wie vom Bezirksamt seit März dieses Jahres bereits mehrfach angekündigt?
  20. Wann und zu welchen Zwecken waren Mitglieder oder Mitarbeiter*innen des Bezirksamtes in den letzten 12 Monaten in/an der GHS vor Ort?
  21. Welche Probleme ergaben sich im Zusammenhang mit diesen Vor-Ort-Begehungen?
  22. Haben die o.g. Personen (wie mit den Nutzer*innen vertraglich vereinbart) jederzeit Zugangsmöglichkeit zum Gelände und Gebäude?
  23. Wie lautet die „Vereinbarung zwischen den Flüchtlingen in der Gerhart-Hauptmann-Schule in Kreuzberg […] und dem Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg“ im Wortlaut (z.B. englischer Originaltext)?
  24. Welche Anlagen existieren zu dieser Vereinbarung?
  25. Wie lautet deren Wortlaut?
  26. Hat vor der Unterzeichnung der sogenannten Vereinbarung vom 2. Juni 2014 eine Prüfung des Textes durch das Rechtsamt stattgefunden?
  27. Mit welchen Ergebnissen wurde die „Vereinbarung“ nach Abschluss durch das Rechtsamt geprüft (Umfang der Bindungswirkung, Rechtsnatur)?
  28. Welche Konsequenzen haben Verstöße der Nutzer*innen gegen diese Vereinbarung?
  29. Welche Verstöße gab es seit Juli 2014?
  30. Welche Kündigungsmöglichkeiten der Vereinbarung sieht das Bezirksamt?
  31. Wie viele Nutzer*innen halten sich derzeit in der ehemaligen GHS auf?
  32. Welche Bemühungen unternimmt das Bezirksamt um herauszufinden, welche Personen die Räume nutzen?
  33. Wann hat das Bezirksamt diesbezüglich die Polizei um Amtshilfe gebeten (Datum des Schreibens um Amtshilfe)?
  34. Mit welchem Ergebnis (mit Datum des Antwortschreibens)?
  35. Bis wann sind die an die Nutzer*innen der ehemaligen GHS ausgeteilten Hausausweise gültig?
  36. Warum wurde die Gültigkeit der Hausausweise nicht stärker beschränkt?
  37. Warum ist die Zahl der Inhaber*innen von Hausausweisen deutlich höher als die Zahl der jetzigen Bewohner*innen?
  38. Inwiefern plant das Bezirksamt eine striktere Handhabung, so dass ausschließlich diejenigen Personen, die sich im Gebäude regelmäßig aufhalten, einen Hausausweis erhalten?
  39. Wie viele Personen mit Hausausweis haben die Vereinbarung zwischen Bezirksamt und den Flüchtlingen unterzeichnet?
  40. Gilt die schriftliche Vereinbarung zur Nutzung der Räume in der ehemaligen GHS nur für die Unterzeichner*innen?
  41. Warum haben Personen, die die schriftliche Vereinbarung im letzten Sommer nicht unterzeichnet haben, weiterhin gültige Hausausweise und damit eine Zugangsberechtigung?
  42. Wer ist für die Sicherstellung des Brandschutzes bzw. die Einhaltung von Brandschutzvorschriften in der GHS verantwortlich?
  43. Welche Schritte hat das Bezirksamt seit der Besetzung unternommen, um die Umsetzung der Brandschutzbestimmungen sicherzustellen?
  44. Entspricht das Kochen über offenem Feuer („Langenbach zufolge kochen die Bewohner in der Schule über offenem Feuer, da es keine Küche gibt.“ – Tagesspiegel vom 26.05.2015) den Brandschutzbestimmungen?
  45. Wenn nein, wie stellt das Bezirksamt als Eigentümer die Einhaltung des Brandschutzes sicher?
  46. Welche Konsequenzen hätte ein sich im Haus ausbreitender Brand, der durch Kochen der Nutzer*innen über offenem Feuer ausgelöst würde (z.B. im Hinblick auf Versicherungsschutz, im Hinblick auf haftungsrechtliche Fragestellungen, im Hinblick auf Versäumnisse des Bezirksamtes auf seine Pflichten als Eigentümer)?
  47. Welche Hygienevorschriften werden aktuell im Zusammenhang mit der Situation in der ehemaligen GHS verletzt?
  48. Welche Gegenmaßnahmen unternimmt das Bezirksamt?
  49. Welcher Bereich des Bezirksamtes ist für die Kontrolle der Beachtung der Hygienevorschriften zuständig?
  50. Welche Sanktionsmöglichkeiten hat das Bezirksamt bei Verstößen von Seiten der Nutzer*innen?
  51. Wie ist der aktuelle Sachstand in den laufenden Gerichtsverfahren im Zusammenhang mit der ehemaligen GHS?
  52. An welchen Gerichten sind welche Verfahren mit welchen Klägern und welchen Beklagten noch anhängig?
  53. Wie lautet die Begründung des Beschlusses  im Verfahren vor dem Verwaltungsgericht Berlin zur Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruches gegen die Räumungsverfügung?
  54. Wie bewertet das Bezirksamt diesen Beschluss?
  55. Welche weiteren Schritte wird das Bezirksamt unternehmen?
  56. Welche rechtlichen Erwägungen haben das Bezirksamt dazu gebracht, Beschwerde gegen den Beschluss des VG Berlin einzulegen?
  57. Wann ist mit einer Entscheidung des OVG Berlin-Brandenburg zu rechnen?
  58. Welche zivilrechtlichen Anstrengungen/Schritte hat das Bezirksamt zur Beendigung des derzeitigen Zustandes unternommen (z.B. außerordentliche fristlose / ordentliche fristgemäße Kündigung, parallele zivilgerichtliche Klage)?
  59. Welche derartigen Schritte wird das Bezirksamt in Zukunft weiterverfolgen?
  60. Wieso hat das Bezirksamt keinerlei (zivil-)gerichtliche Anstrengungen unternommen, um einen Räumungstitel gegen die Nutzer*innen zu erlangen, wie es das VG in seinem Beschluss moniert hat?
  61. Wieso hat sich das Bezirkamt nach dem Beschluss des AG Tempelhof-Kreuzberg vom 12. November 2014 – 24 C 1005/14 – gegen die Beschreitung des zivilgerichtlichen Rechtswegs und für die Einlegung eines verwaltungsgerichtlichen Rechtsbehelfs entschieden?
  62. Welche Prozesskosten sind dem Bezirk bis jetzt in der Sache bereits entstanden?
  63. Mit welchen zusätzlichen Prozesskosten rechnet das Bezirksamt im Beschwerdeverfahren?
  64. Welche Haftungsfragen können auf den Bezirk sowie auf Mitglieder des Bezirksamtes zukommen?
  65. Welche Zeit-Maßnahme-Planung hat das Bezirksamt bzgl. der Zukunft der ehemaligen GHS?
  66. Wie hat der vom Bezirksamt zunächst favorisierte Träger einer Gemeinschaftsunterkunft für Flüchtlinge auf den verwaltungsgerichtlichen Beschluss reagiert?
  67. Welche Zukunftschancen sieht das Bezirksamt für die Errichtung einer Gemeinschaftsunterkunft vor dem Hintergrund des Scheiterns des Bezirksamtes vor dem Verwaltungsgericht?
  68. Wie lange werden die juristischen bzw. gerichtlichen Auseinandersetzungen noch andauern?
  69. Welchen (Alternativ)Plan verfolgt das Bezirksamt im Falle des endgültigen Scheiterns im Rahmen der Gerichtsverfahren?
  70. In welchem Zustand befinden sich Gebäude und Gelände der ehemaligen GHS?

Friedrichshain-Kreuzberg am 08.06.2015
Für die Fraktion der SPD
Anita Leese-Hehmke
Max Putzer

Die Antwort des Bezirksamts wird hier veröffentlicht (DS/1736/IV).

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Antrag (DS/1755/IV)
Das Baerwaldbad darf nicht sterben!

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Das Bezirksamt wird beauftragt, dem Träger des Baerwaldbades TSB-Wasserratten e.V. bis zur Wiederaufnahme des vollständigen und regulären Schwimmbetriebes nach Genehmigung durch das Gesundheitsamt Friedrichshain-Kreuzberg, die Kosten für die grundständige Aufrechterhaltung des Nutzungszweckes aus dem laufenden Bezirkshaushalt zu erstatten.

Begründung:

Mit der vorläufigen Schließung beider Schwimmhallen des Baerwaldbades durch das Gesundheitsamt Friedrichshain-Kreuzberg ist nicht nur der Trägerverein TSB-Wasserratten e.V. in seiner Existenz akut bedroht sondern auch, bei einer Rückübertragung des Bades an den Bezirk, der Nutzungszweck als Schwimmhalle gefährdet. Zudem stellt eine Rückübertragung unter den gegebenen Bedingungen ein nicht seriös kalkulierbares Haushaltsrisiko dar.

Nicht nur 1.000 Mitglieder des genannten Vereins aus Friedrichshain-Kreuzberg müssten sich eine neue Heimat in den an den Kapazitätsgrenzen arbeitenden Hallen der Berliner Bäder Betriebe suchen sondern auch viele förderungswürdige Projekte die in dem Baerwaldbad ehrenamtlich arbeiten. Aktuell können durch die vorläufige Schließung die SchülerInnen von sechs Kreuzberger Grundschulen nur dank eines eingerichteten Shuttleservices Schwimmunterricht in weiter gelegenen Hallen bekommen.

Ziel muss es sein, mit der vom Sportausschuss eingeforderten bezirklichen Arbeitsgruppe die vollständige Wiedereröffnung des Bades bis zum Ende der diesjährigen Sommerferien zu ermöglichen und mit der in Auftrag gegebenen Planungsstudie die Sanierung und damit den Weiterbestand des Baerwaldbades durch das Programm „städtebaulicher Denkmalschutz“ zu ermöglichen.

Den Mitgliedern des Sportausschusses ist über den Fortschritt der Gespräche regelmäßig Bericht zu erstatten.

Friedrichshain-Kreuzberg, den 15.06.2015

Für die SPD-Fraktion Für die Fraktion Die Linke Für die CDU-Fraktion Für die Fraktion Die Piraten
Frank Vollmert Oliver Nöll Götz Müller