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Mietenvolksentscheid: Das Anliegen ist berechtigt, der Entwurf fragwürdig

Der Gesetzentwurf für das geplante Mieten-Volksbegehren ist unausgegoren, aber die SPD sollte auf die Initiatoren zugehen. Ein Kommentar von Volker Härtig, Bürgerdeputierter der SPD im Stadtplanungsausschuss von Friedrichshain-Kreuzberg und Vorsitzender des Fachausschusses „Soziale Stadt“ der Berliner SPD.

Mietergruppen wie „Kotti & Co“ aus Friedrichshain-Kreuzberg und anderen Bezirken traten Anfang März mit einer Initiative für einen Mieten-Volksentscheid an die Öffentlichkeit. Sie stellten einen Gesetzentwurf vor, über den am Tag der Abgeordnetenhauswahl im Herbst 2016 abgestimmt werden soll. „Mit dem Berliner Mietenvolksentscheid kann ganz Berlin über ein Gesetz für bezahlbare Mieten in dieser Stadt abstimmen,“ wirbt die Initiative auf ihrer Homepage.

„Bezahlbare Mieten“ sind im – mit 200.000 zusätzlichen Einwohnern seit 2010 – rasant wachsenden Berlin und angesichts steigender Mieten eine der größten Sorgen der Mieterinnen und Mieter. Der Wohnungsbedarf stieg seit 2010 um über 120.000 Wohnungen, doch nur 25.000 wurden neu gebaut. Der Leerstand ging stark zurück.

Die durchschnittliche Nettokaltmiete stiegen in den letzten 10 Jahren um 30 Prozent auf nun 5,84 Euro/qm, allein seit 2009 um 21 Prozent. Doch in Innenstadtbezirken wurden die Durchschnittswerte weit übertroffen. Insbesondere bei Neuvermietungen, aufgrund der hohen Umzugsquote hier ein großes Problem, in nachgefragten Gründerzeitquartieren oder für kleine Wohnungen werden heute Kaltmieten von mehr als 10 Euro/qm verlangt. Die Höhe der Mieten in einst geförderten Sozialwohnungen überfordert viele der einkommensschwächeren Mieterhaushalte in diesen Beständen.

Die Volksentscheids-Initiative verspricht nun den „Erhalt und Schaffung von preiswertem Wohnraum durch die Errichtung eines Wohnraumförderfonds“, eine „einkommensorientierte Mietpreissenkung in öffentlich geförderten Wohnungen“ und die Förderung von „Neubau mit niedrigen Mieten“. Zudem sollen die städtischen Wohnungsunternehmen in Anstalten öffentlichen Rechts umgewandelt und die Mietermitbestimmung verstärkt werden. Mit einem gesetzlich vorgeschriebenen „Ankauf von Sozialwohnungsbeständen“ sollen dort drohende Mieterhöhungen vermieden werden.

Es ist nicht drin, was drauf steht

Doch das Versprechen auf dem Etikett des Mieten-Volksentscheids – „Bezahlbare Mieten“ – entspricht nicht dem Packungsinhalt, der nach einer Schätzung des Senats in der nächsten Legislaturperiode zu etwa drei Milliarden Euro Folgekosten führen würde. Steuergelder, die wegen der angespannten Haushaltslage Berlins an anderer Stelle, für Schulsanierung, Kita-Ausbau, Öffentlichen Nahverkehr oder die Sanierung maroder Infrastruktur fehlen würde. Ein Vorwurf gegen den Volksentscheid lautet daher: eine unverschämt teure Verfolgung von Partikularinteressen auf Kosten der Allgemeinheit. Bei 1,6 Millionen Mieterhaushalten in Berlin sei ein Gesetz, das nur ein paar Tausend Mieterhaushalte bedient, ungerecht.

Zentrale Kritik: Es würden keine Mieten gesenkt, sondern staatliche Subventionen sollen steigende Mieten ausgleichen – eine Einladung an private Eigentümer, ihre Mieten auch über das Marktübliche hinaus zu erhöhen. Nur etwa 30.000 Sozialmieter-Haushalte in den noch 130.000 Berliner Sozialwohnungen würden davon profitieren, vielen Mietern von Sozialwohnungen drohen aufgrund einer komplizierten Durchschnittsmieten-Regelung sogar Mieterhöhungen.

Die Umwandlung der städtischen Wohnungsunternehmen in Anstalten öffentlichen Rechts würde diese jahrelang mit sich selbst beschäftigen, anstatt deren Wohnungsbestand durch Neubau und Ankauf von 300.000 auf 400.000 Wohnungen erhöhen zu können, wie die SPD sich vorgenommen hat. Die von der Volksentscheids-Initiative geforderte Einrichtung eines „Wohnraumförderfonds“ in Höhe von 170 Millionen Euro jährlich geht kaum über das hinaus, was der Senat bereits in diesem Jahr beschließen will. Das im Gesetzentwurf enthaltene Ankaufgebot würde privaten Eigentümern von Sozialwohnungen auf Kosten der Steuerzahler Millionengewinne bescheren.

Die SPD muss handeln

So unausgegoren und fragwürdig der Gesetzentwurf für den Mieten-Volksentscheid ist, das Anliegen „bezahlbarer Mieten“ deckt sich mit zentralen Zielen der SPD. Dass jahrelang keine Konzepte gegen teilweise skandalös hohe Sozialmieten erarbeitet wurden, ist ein Armutszeugnis der Senatspolitik. Dieser Skandal hat den Mieten-Volksentscheid mit ausgelöst. Die SPD wird daher auf die Initiatoren eingehen müssen.

Die Wohnungspolitik hat gegenüber der Sparpolitik in Berlin nach wie vor das Nachsehen. Hier ist noch viel zu tun. Trotz aller wohnungspolitischen Erfolge wie das Verbot von Zweckentfremdung und Umwandlung, dem Mietenbündnis mit den städtischen Wohnungsunternehmen, der Mietenkappungsverordnung, der Mietpreisbremse ab 1. Juni, der neuen Wohnungsbauförderung oder der kooperativen Baulandentwicklung: Druck von unten bleibt gut.

Dieser Text ist in einer kürzeren Fassung im Berliner Stadtblatt erschienen.