Die SPD-Fraktion in der Bezirksverordnetenversammlung (BVV) Friedrichshain-Kreuzberg fordert den Bezirk und den Senat auf, den Rathaus-Block zwischen Mehringdamm, Yorckstraße und Obentrautstraße unverzüglich als städtebauliches Sanierungsgebiet festzusetzen. Dies hat die BVV Ende November auf einen Antrag der SPD hin beschlossen und das Bezirksamt zugleich beauftragt, ein Bebauungsplan-Verfahren einzuleiten.
In der vergangenen Woche wurde das fast fünf Hektar große, als „Dragoner-Areal“ bekannte Gewerbegebiet hinter dem Finanzamt von der bundeseigenen BIMA an eine private Spekulationsgesellschaft verkauft, die in einem Bieterverfahren 36 Mio. EUR geboten hatte. Insgesamt wendet diese Gesellschaft deutlich über 40 Mio. EUR für den Kauf einschließlich Nebenkosten und Entwicklergewinn für den bisherigen Gesellschafter auf.
Die BVV hat als Planungsziele beschlossen, den gesamten Block als Einheit zu entwickeln und dort geförderten Wohnungsbau, Mischnutzung (mit Gewerbe und Kulturangeboten), Grünflächen und eine soziale Infrastruktur anzustreben.
Angesichts des überhöhten Spekulationspreises ist nun zu befürchten, dass diese Ziele den wirtschaftlichen Absichten des Käufers entgegenstehen und die Entwickler eine enorme bauliche Ausnutzung und immobilienwirtschaftliche Verwertung durch teure Wohnungen und Büroflächen durchdrücken wollen.
Der SPD-Bezirksverordnete und Vorsitzende des Planungsauschusses der BVV John Dahl: „In einem Sanierungsgebiet würde allerdings gemäß Baugesetzbuch ein Spekulationsverbot gelten und darf nur zum Verkehrswert verkauft werden. Der Kaufvertrag würde einer Preisprüfung unterzogen.“ Ein Erwerb der Flächen zum Verkehrswert durch das Land oder eine landeseigene Gesellschaft würde möglich.
„Die SPD setzt sich dafür ein, dass bedeutende Städtebauprojekte nicht vor allem nach spekulativen Motiven geplant und umgesetzt werden“, betont Dahl.
Der wegen seiner einstigen Kasernennutzung übergroße „Rathausblock“, in dem unter anderem mehrere hundert Wohnungen entstehen können, sollte kleinteilig differenziert entwickelt werden, mit einer Mischnutzung von bezahlbarem Wohnen, Gewerbe und Grün und einer öffentlichen Durchwegung.
Hintergrundinformation:
Die rechtlichen Grundlagen für Städtebauliche Sanierungsmaßnahmen sind in Artikel 136 BauGB geregelt. Es sind „Maßnahmen, durch die ein Gebiet zur Behebung städtebaulicher Missstände wesentlich verbessert oder umgestaltet wird.“ Sie dienen dem Wohl der Allgemeinheit und sollen unter anderem dazu beitragen, dass die bauliche Struktur „nach den allgemeinen Anforderungen an den Klimaschutz und die Klimaanpassung sowie nach den sozialen, hygienischen, wirtschaftlichen und kulturellen Erfordernissen entwickelt wird“ und „die Gestaltung des Orts- und Landschaftsbilds verbessert und den Erfordernissen des Denkmalschutzes Rechnung getragen wird“.
Berlin, den 16.02.2015