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Vorkaufsrecht: BVV erhöht Druck auf Bezirksstadtrat Panhoff

Wrangelstraße 66
Nur in der Wrangelstraße hat Friedrichshain-Kreuzberg bisher das Vorkaufsrecht beansprucht.

Seit Langem drängt die SPD-Fraktion darauf, dass der Bezirk sein Vorkaufsrecht in Milieuschutzgebieten häufiger wahrnimmt. Oft erfahren die Bezirksverordneten aber erst im Nachhinein, dass ein Haus verkauft wurde. Das soll sich nun ändern.

Das Vorkaufsrecht besagt: Wird ein Grundstück zum Verkauf angeboten, kann der Bezirk es zum Verkehrswert erwerben. Dafür fehlt dem Bezirk zwar in der Regel das nötige Geld, doch von der Option kann er auch zugunsten einer städtischen Wohnungsbaugesellschaft Gebrauch machen, die das Grundstück dann übernimmt.

Mit dem Vorkaufsrecht sollen Mieter*innen besser vor Verdrängung geschützt werden. In der Praxis funktioniert das aber bisher kaum. Bezirksstadtrat Hans Panhoff (Grüne) hat das Vorkaufsrecht nur ein einziges Mal genutzt – bei einem Haus in der Wrangelstraße, nachdem Mieter*innen und die BVV auf den Schritt gedrängt hatten.

In anderen Fällen erfahren die Bezirksverordneten oft gar nicht oder erst im Nachhinein, dass der Bezirk ein sogenanntes Negativ-Attest ausgestellt hat – also erklärt hat, auf sein Vorkaufsrecht zu verzichten. Das soll sich nun ändern. Nach einem entsprechenden Vorschlag der SPD-Vertreter hat der Stadtplanungsausschuss das Bezirksamt beauftragt, den Ausschuss regelmäßig über neue Anträge auf ein Negativ-Attest zu informieren.

Damit sollen zum einen die Bezirksverordneten künftig besser in Entscheidungen eingebunden werden. Zum anderen erhofft sich die SPD-Fraktion, dass auch der öffentliche Druck auf das Bezirksamt und die Wohnungsbaugesellschaften zunimmt, den Verkauf von Mietwohnungen an Spekulanten zu stoppen.

Dieser Artikel ist ein Auszug aus dem Newsletter 2/2016 der SPD-BVV-Fraktion Friedrichshain-Kreuzberg.
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