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Presseerklärung zum Urteil des Oberverwaltungsgerichts zur geplanten Räumung der Gerhart-Hauptmann-Schule

Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat – wie gestern bekannt wurde – die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin gegen das Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg bestätigt, wonach der Bezirk die ehemalige Gerhart-Hauptmann-Schule bis auf Weiteres nicht räumen darf. „Damit bestätigt sich erneut, dass das grüne Bezirksamt in der Sache nicht nur stümperhaft, sondern auch schlicht rechtswidrig handelt. In Friedrichshain-Kreuzberg regiert statt Kompetenz allein das Prinzip Hoffnung“, erklärt John Dahl, der stellvertretende Vorsitzende der SPD-Fraktion in Bezirksverordnetenversammlung Friedrichshain-Kreuzberg.

Die SPD-Fraktion hatte in der Vergangenheit mit mehreren Anfragen an das grüne Bezirksamt Zweifel an dessen Vorgehensweise geäußert und angeregt, auch zivilrechtliche Maßnahmen zu ergreifen. Doch die verantwortlichen grünen Stadträte verhielten sich beratungsresistent.

„Man ist sehenden Auges in eine erwartbare juristische Niederlage marschiert und hat es nicht

einmal für notwendig erachtet, für diesen Fall im kommenden Haushalt Vorsorge zu tragen“, kritisiert der Fraktionsvorsitzende Andy Hehmke.

Berlin, den 6. Oktober 2015