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Trotz BVV-Beschluss: Bezirksamt verzichtet auf Vorkaufsrecht

Das begehrte Haus in der Wrangelstraße (Foto: Höck)
Das begehrte Haus in der Wrangelstraße (Foto: Höck)

Der Ankauf des Hauses Wrangelstraße 21 durch den Bezirk ist offenbar gescheitert. Kurz vor Ablauf der Frist hat Noch-Baustadtrat Hans Panhoff (Grüne) die Pläne, vom bezirklichen Vorkaufsrecht Gebrauch zu machen, verworfen.

Ursprünglich sollte der Bezirk das Vorkaufsrecht zugunsten der landeseigenen Wohnungsbaugesellschaft Gewobag nutzen und damit verhindern, dass das Haus an einen privaten Investor verkauft wird. Die Bewohner*innen fürchten, dass dieser das Haus „aufwerten“, die Mieten anheben und sie verdrängen könnte.

Die Gewobag wollte nur den Verkehrswert für das Haus zahlen – wie es das Vorkaufsrecht auch vorsieht. Der von der Gewobag ermittelte Verkehrswert lag jedoch deutlich unter dem vom Eigentümer aufgerufenen Verkaufspreis. Im Zweifel hätte die Angelegenheit vor einem Gericht landen können, das über den tatsächlichen Verkehrswert hätte befinden müssen. Im schlimmsten Fall hätte der Bezirk für die Differenz haftbar gemacht werden können. Das war dem Baustadtrat zu heikel.

Die SPD-Fraktion dagegen mahnt mehr Entschlossenheit an. „Wenn der Bezirk auf sein Vorkaufsrecht verzichtet, nur weil das Risiko eines gerichtlichen Prozesses besteht, wird das ganze Instrument wertlos“, kritisiert Fraktionsvize John Dahl. Die SPD-Fraktion hat deshalb einen BVV-Beschluss unterstützt, der das Bezirksamt erneut aufforderte, das Vorkaufsrecht für die Wrangelstraße 21 zu nutzen. Nach unseren Informationen ist die Frist mittlerweile jedoch abgelaufen, ohne dass der Beschluss umgesetzt wurde.

Dieser Artikel ist ein Auszug aus dem Newsletter 9/2016 der SPD-BVV-Fraktion Friedrichshain-Kreuzberg. Wenn Sie den Newsletter regelmäßig beziehen möchten, können Sie sich hier …



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