• Menü

Resolutionen und Anfragen der SPD-Fraktion zur BVV am 24.06.2026

Zur kommenden Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung (BVV) Friedrichshain-Kreuzberg am 24. Juni 2026 bringt die SPD-Fraktion folgende Resolutionen und mündliche Anfragen ein:

Resolutionen

Resolution: DS/2181/VI

Betreff: Das RAW darf nicht zur Beute werden!

Die BVV Friedrichshain-Kreuzberg fordert die Kurth-Gruppe mit Nachdruck auf, die einseitig abgebrochenen Gespräche zur künftigen Entwicklung des RAW-Geländes wieder aufzunehmen.

Der Entwurf eines Rahmenvertrags, den Bezirk und Senat vorgelegt haben, stellt hierfür eine geeignete Grundlage dar. Anders als vom Investor dargestellt, sind darin sowohl die Interessen des Investors, insbesondere die vorgezogene Baurechtschaffung für Wohnungsbau und Beherbergungsgewerbe, berücksichtigt, als auch die Interessen Berlins am Erhalt des sog. „Soziokulturellen L“ (SKL) als eines weit über die Stadtgrenze hinaus bedeutenden Kulturstandortes. Die Weigerung der Kurth-Gruppe, mögliche noch vorhandene Differenzen im Gespräch aufzulösen, verbunden mit der Nutzungsuntersagung an die Adresse einzelner kultureller Betreiber auf dem RAW-Gelände, stellen eine nicht nachvollziehbare Eskalation dar und werden von uns als weiterer und nicht akzeptabler Versuch der Erpressung von Bezirks und Land auf dem Rücken der soziokulturellen Nutzungen wahrgenommen, die das RAW-Gelände in den letzten Jahrzehnten überhaupt erst zu dem gemacht haben, was es ist.

Wir, die Bezirksverordnungversammlung von Friedrichshain-Kreuzberg, möchten noch einmal klar und deutlich aussprechen, dass für uns der Erhalt und die Absicherung der soziokulturellen Angebote auf dem RAW-Gelände das zentrale Anliegen ist und bleibt. Und zwar aller dort beheimateten Akteure und Nutzungen in ihrer bestehenden Form. Egal ob Atelier oder Club, Skatehalle und Jugendangebot, Künstler*in oder Clubbetreiber*in: sollte auch nur eine*r von ihnen vertrieben werden, verstehen wir dies als Angriff auf das Gesamte. Es wäre der einseitige Bruch aller Absprachen, die für uns bislang die Grundlage für das B-Planverfahren waren und auch bleiben werden. Ohne Erhalt des SKL wird es für den bisher vorgesehenen, gemeinsam von Eigentümern und Bezirk getragenen Bebauungsplan keine Zustimmung der BVV geben. Wir fordern das Bezirksamt auf, schon jetzt eine Änderung des Aufstellungsbeschlusses vorzubereiten, die auf die von Seiten der Eigentümer einseitig aufgekündigten Voraussetzungen für das bisherige B-Planverfahren reagiert und die Voraussetzungen zu schaffen, den bisherigen Charakter des RAW-Geländes als Gewerbegebiet mit Schwerpunkt SozioKultur abzusichern und festzuschreiben.

Die BVV erklärt sich solidarisch mit den von Kündigungen, Nutzungsuntersagungen und Räumungsaufforderungen betroffenen Nutzer*innen und fordert die sofortige Rücknahme aller jüngst ausgesprochenen Kündigungen und Räumungsaufforderungen.

Die langfristige Sicherung des Soziokulturellen L stellt für den Bezirk eine unverzichtbare Bedingung für jegliche Einigung mit dem Investor zur baulichen Entwicklung dar, die über das bestehende Baurecht hinausgeht. Dem Investor sollte klar sein: Wenn durch ihn mit den Räumungsaufforderungen Fakten geschaffen werden sollten, die die Existenz des „Soziokulturellen L“  bedrohen, wird jeglicher Kompromissbereitschaft des Bezirks der Boden entzogen. Es wäre das endgültige Aus für eine gemeinschaftlich getragene Weiterentwicklung des RAW-Geländes, die sowohl die Interessen von Eigentürmer, Nutzer*innen und dem Land Berlin angemessen berücksichtigt als auch Bestehendes mit Neuem verbindet.

Die BVV wiederholt daher die Aufforderung an die Eigentümerin, an den Verhandlungstisch zurückzukehren und die strittigen Punkte unter Berücksichtigung der gültigen baurechtlichen Vorgaben im Gespräch und mit der Prämisse der Sicherung der Nutzenden des „Soziokulturellen L“ auf dem RAW-Gelände zu klären.

SPD/B’90 Die Grünen/Die Linke

 

Resolution: DS/2183/VI

Betreff: Aufklärung der Ereignisse in der Kreutziger Straße vom 07.06.2026

Die BVV Friedrichshain-Kreuzberg ist alarmiert über die Ereignisse in der Kreutziger Straße in der Nacht vom 06. Juni 2026 auf den 07. Juni 2026. In dieser Nacht wurden mehrere Personen im Rahmen eines Polizeieinsatzes erheblich verletzt. Videos legen nahe, dass es zu unrechtmäßigem, mindestens aber unverhältnismäßigem Einsatz von Gewalt durch beteiligte Polizeikräfte kam.

Die BVV bekennt sich ausdrücklich zum Rechtsstaat sowie zu dem Grundsatz, dass staatliches Handeln transparent, verhältnismäßig und überprüfbar sein muss. Dieses Vertrauen in staatliche Institutionen setzt voraus, dass mögliches Fehlverhalten konsequent aufgeklärt wird.

Die BVV fordert daher:

1. Eine umfassende, unabhängige und transparente Aufklärung der Ereignisse in der Kreutziger Straße am 07.06.2026

2. Die Prüfung des polizeilichen Vorgehens hinsichtlich seiner Verhältnismäßigkeit und Rechtmäßigkeit

3. Die Aufklärung der Umstände, unter denen die verletzten Personen nach dem Einsatz medizinisch betreut und versorgt wurden

4. Eine nachvollziehbare Darstellung der Tatsachengrundlagen, auf denen die öffentliche Kommunikation der Polizei Berlin zu den Vorfällen beruht

5. Die Sicherung und Auswertung sämtlicher verfügbarer Beweismittel, inklusive Videoaufnahmen, Einsatzdokumentationen und Zeugenaussagen

6. Eine zeitnahe Information der Öffentlichkeit über die Ergebnisse der Untersuchungen

Die BVV erwartet, dass die im Raum stehende Vorwürfe mit der gebührenden Sorgfalt geprüft werden und ersucht die Bezirksbürgermeisterin um eine Weiterleitung dieser Resolution an den Senat von Berlin, die zuständige Senatsverwaltung für Inneres und Sport und die Polizeipräsidentin des Landes Berlin.

SPD/B’90 Die Grünen/Die Linke

 

Resolution: DS/2182/VI

Betreff: Für mehr Familienfreundlichkeit in der BVV Friedrichshain-Kreuzberg!

Die BVV wird sich zukünftig stärker für die Vereinbarkeit von Familie und BVV-Mandat einsetzen. Sie wird schrittweise konkrete Maßnahmen entwickeln und initiieren, um Bezirksverordnete, die Pflegeverantwortung für Kinder oder Angehörige haben, dabei zu unterstützen, ihr Mandat besser ausüben zu können.

Die Arbeit in der BVV erfordert viel Zeit und kann für viele Verordnete mit Kindern und pflegebedürftigen Angehörigen eine Herausforderung darstellen. Als ehrenamtlich tätige Mandatsträger leisten Bezirksverordnete einen wichtigen Beitrag für die demokratische Selbstverwaltung unseres Bezirks. Die Schaffung von familienfreundlicheren Rahmenbedingungen ist ein wesentlicher Aspekt, um die politische Teilhabe von Personen, die Sorgeverantwortung für andere Personen tragen, zu ermöglichen und um sicherzustellen, dass auch ihre Perspektiven in die kommunalpolitische Arbeit angemessen einfließen.

Die BVV appelliert daher an sich selbst, an den BVV-Vorstand sowie an die Vorsitzenden der Ausschüsse, bei ihrer Arbeit und Zusammenarbeit die Bedürfnisse von Bezirksverordneten mit Sorgeverantwortung stärker zu berücksichtigen und Sitzungen familienfreundlich auszugestalten.

Folgende Maßnahmen sollen sukzessive umgesetzt werden:

  • Im Rathaus Kreuzberg wird in unmittelbarer Nähe des BVV-Saals ein Familienraum eingerichtet. Dieser soll über eine Wickelmöglichkeit verfügen und eine ruhige Atmosphäre zum Stillen, Abpumpen sowie zur Betreuung von Kindern bieten. Zudem soll dort die Möglichkeit bestehen, den Livestream der BVV-Sitzungen zu verfolgen.
  • Für die Konstituierung der Ausschüsse wird ein Leitfaden zur Bedarfsabfrage und Erarbeitung von Care-friendly Agreements entwickelt. Ziel ist es, dass die Ausschüsse unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Bedürfnisse der Verordneten in kollegialer Zusammenarbeit eine Vereinbarung bezüglich der Durchführung der Sitzungen im Wechselmodell Digital-Präsenz bzw. in hybrider Form treffen. Diese Vereinbarung könnte zudem u.a. die Anfangs- und Endzeiten, Pausen, Vereinbarungen zu Redezeiten oder das Berichtswesen des Bezirksamtes umfassen.
  • Die Durchführung von Ausschusssitzungen im Wechselmodell Digital-Präsenz bzw. in hybrider Form soll auf Wunsch von Verordneten mit Blick auf individuelle familiäre Verpflichtungen ermöglicht werden. Der BVV-Vorstand wird sich gegenüber der Landesebene für die erforderlichen rechtlichen Anpassungen im Bezirksverwaltungsgesetz sowie die technische Umsetzung einsetzen.
  • Im Zuge der Erarbeitung der Geschäftsordnung wird auf die Vereinbarkeit von Familie und Mandat stärker Rücksicht genommen und u.a. Möglichkeiten zur Gestaltung der Tagesordnung, Anpassung der Redezeiten, Anzahl der Resolutionen sowie Zeitbegrenzungen von Ausschüssen und die konsequente Einhaltung der 22-Uhr-Regelung offen diskutiert.

Darüber hinaus appelliert die BVV an die Landesebene, die rechtlichen Hinweise für die Tätigkeit von BVV und Bezirksamt in Bezug auf die Freistellung von Bezirksverordneten nachzuschärfen sowie eine mögliche Berücksichtigung von Betreuungsbedarfen im Rahmen der Entschädigungsverordnung zu prüfen.

SPD/B’90 Die Grünen/Die Linke

__________________________________________
MÜNDLICHE ANFRAGEN

Mündliche Anfrage DS/2172/VI

Betreff: Tarifmittel für soziale Projekte nach §§ 11, 13.1 und 16 SGB VIII ab April 2026

Ich frage das Bezirksamt:

1. In welcher Höhe hat der Senat im Rahmen der Globalsummen, Vorsorge für die Tarifentwicklung ab April 2026 für das Haushaltsjahr 2026 getroffen?

2. Was ist die Differenz zwischen der Senatsvorsorge und der tatsächlichen Tarifentwicklung ab April 2026?

3. Wie gedenkt das Bezirksamt seinen vertraglichen Verpflichtungen gegenüber den Trägern im Bereich §§ 11, 13.1 und 16 SGB VIII nachzukommen?

Frank Vollmert
SPD-Fraktion

Mündliche Anfrage DS/2174/VI

Betreff: Pamukkale Görlitzer Park

Ich frage das Bezirksamt:

1. Welche konkreten Maßnahmen hat das Bezirksamt bislang ergriffen, um die Schadensersatzforderung gegen den Bildhauer Wiegand Wittig in Höhe von 1,1 Millionen Euro für die Nutzung eines ungeeigneten Kalksteins zur Erstellung des Pamukkale-Brunnens zu erhalten?

2. Ist der geforderte Schadensersatzbetrag inzwischen vollständig oder in Teilen beim Bezirk eingegangen?

3. Wie stellt sich der aktuelle Sachstand bezüglich der vom Bezirk eingeforderten Erstattung der bereits angefallenen Abriss- und Neugestaltungskosten durch den Bildhauer dar?

Anna Lang
SPD-Fraktion

Mündliche Anfrage DS/2173/VI

Betreff: Bauvorhaben Warschauer Straße 21a/Kopernikushöfe

Ich frage das Bezirksamt:

1. Welche konkreten Maßnahmen hat das Bezirksamt bislang ergriffen, um die Schadensersatzforderung gegen den Bildhauer Wiegand Wittig in Höhe von 1,1 Millionen Euro für die Nutzung eines ungeeigneten Kalksteins zur Erstellung des Pamukkale-Brunnens zu erhalten?

2. Ist der geforderte Schadensersatzbetrag inzwischen vollständig oder in Teilen beim Bezirk eingegangen?

3. Wie stellt sich der aktuelle Sachstand bezüglich der vom Bezirk eingeforderten Erstattung der bereits angefallenen Abriss- und Neugestaltungskosten durch den Bildhauer dar?

Thomas Giebel
SPD-Fraktion