Wir begrüßen die Initiative der Aktionsgemeinschaft Gleisdreieck e.V. gemeinsam mit NaturFreunde Berlin e.V., die zu dem Rechtsgutachten „Bedeutung des ‚Rahmenvertrags zum Gleisdreieck vom 27.09.2005‘ im Aufstellungsverfahren zum B-Plan VI-140cab des Bezirks Friedrichshain Kreuzberg“ vom 08.08.2023 geführt hat.
„Mit großem Interesse haben wir das Rechtsgutachten zur Kenntnis genommen. Der Bezirk und sein Rechtsamt müssen nun schnell prüfen, ob das Gutachten tatsächlich für unsere anstehenden Entscheidungen relevant ist“, erklärt unser Bezirksverordneter Sebastian Forck, Sprecher für Stadtentwicklung und Wohnen. „Genau aus diesem Grund sind wir dem Antrag „Rechtsgutachten zum Rahmenvertrag Urbane Mitte prüfen“ der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen beigetreten. Wir sprechen uns für eine soziale, umweltfreundliche Planung und Umsetzung von Großprojekten im Bezirk, wie der Urbanen Mitte aus.
Ahmet İyidirli, unser Mitglied im Ausschuss für Stadtentwicklung und Wohnen ergänzt: „Die Planung des Hochhausprojektes Urbane Mitte am Gleisdreieckpark ist nicht mehr mit den heutigen Bedürfnissen der Stadt kompatibel. 18 Jahre nach Schließung des Rahmenvertrages für den Gleisdreieckpark, würde eine derartige Bebauung der Fläche heute so nicht mehr durchgeführt. Die Stadt benötigt dringend sozialen und umweltfreundlichen Wohnraum, keine neuen Büroflächen. Die Menschen vor Ort müssen in solche Planungen immer einbezogen werden. So stellen wir sicher, dass sich die Planungen auch an den Bedürfnissen der Anwohner:innen und Bürger:innen ausrichten.“
Wir sehen die aktuellen Planungen ebenfalls kritisch. Das Projekt würde die soziale Dynamik und die Situation der Umwelt im Bezirk wesentlich verschlechtern. Aus unserer Sicht geht es nun darum, zu sehen, welche Möglichkeiten der Bezirk auf der Basis des oben genannten Rechtsgutachtens hat, das Projekt „Urbane Mitte“ neu und an den Bedürfnissen der Stadt orientiert zu planen. Im Rahmen der aktuell in der BVV Friedrichshain-Kreuzberg abzustimmenden Bebauungsplanung des Hochhauskomplexes „Urbanen Mitte“ am Gleisdreieckpark hat die Initiative Aktionsgemeinschaft Gleisdreieck e.V. gemeinsam mit NaturFreunde Berlin e.V. ein Rechtsgutachten in Auftrag gegeben, welches der Pressemitteilung vom 24.08.2023 zufolge zu dem Ergebnis kommt, dass der „städtebauliche Rahmenvertrag Gleisdreieck von 2005 (…) den Bezirk nicht bei der Aufstellung des Bebauungsplans Urbane Mitte (bindet)“. Da dem Gutachten zufolge „keine Planungspflicht (…) durch den Vertrag“ begründet werden könne, seien Schadensersatzansprüche gegen den Bezirk oder das Land nicht einklagbar. Käme die von Bezirksstadtrat Florian Schmidt (Bündnis 90/ Die Grünen) in der August-BVV für diese Woche angekündigte bezirkliche Prüfung des Rechtsgutachtens zu demselben Schluss, könnte dies aus unserer Sicht einen Richtungswechsel für eine neue Planung des Projekts bedeuten.
Quellen
Das Rechtsgutachten, die Pressemitteilung und weitere Unterlagen der Initiativen sind öffentlich zugänglich unter:
https://gleisdreieck-blog.de/2023/08/24/urbane-mitte-gleisdreieck-gutachten-widerlegt-entschaedigungsanspruch/
https://aktionsgemeinschaft-gleisdreieck.de/
Den oben erwähnten Antrag finden Sie hier:
https://www.berlin.de/ba-friedrichshain-kreuzberg/politik-und-verwaltung/bezirksverordnetenversammlung/online/vo020.asp?VOLFDNR=11094
Ein Interview mit der SPD-Bezirksverordneten Hannah Sophie Lupper zur Urbanen Mitte finden Sie hier:
https://spdfraktion-xhain.de/2022/09/lupper-zur-urbanen-mitte-den-vertrag-wuerde-man-heute-so-nicht-schliessen-2/