Ein von der BVV beschlossener Einwohner*innen-Antrag zum Bauprojekt Blücherstraße 26 wird offenbar nicht entschlossen umgesetzt. Deshalb fordert die SPD erneut einen B-Plan.
Nur scheinbar war die BVV sich im Juni einig. Mit großer Mehrheit wurde damals ein Einwohner*innen-Antrag zum umstrittenen Bauprojekt an der Blücherstraße Ecke Schleiermacherstraße beschlossen. Dieser sah unter anderem vor, unverzüglich eine Planung aufzustellen, die zum einen neue Wohnungen für soziale Zwecke ermöglicht, zum anderen den Bestand schützt und die Struktur des Gebietes erhält. Gefordert wurde auch ein Verfahren zur Beteiligung der Anwohnenden.
Was ist aus dem Beschluss geworden? Das wollte die SPD-Fraktion wissen und hat eine Anfrage eingereicht. Denn Baustadtrat Florian Schmidt (Grüne) hat in der Zwischenzeit den Bau einer Kita auf dem Areal bewilligt. Das aber bedeutet, dass andere Gebäude nun zwingend um die Kita herum angesiedelt werden müssen, womit abweichende Planungsvarianten vom Tisch sind. Ein Vorgang, der zumindest gegen den Geist des Einwohner*innen-Antrages verstößt.
Baustadtrat spricht von „abstrakten Vorgaben“
Dieser sei aber ohnehin „keine eindeutige Handlungsanweisung mit einer klaren Zielrichtung“, sondern mache nur „abstrakte Zielvorgaben“, sagte Baustadtrat Schmidt nun in der Antwort auf die SPD-Anfrage. Aus Sicht des Bezirksamtes sei eine Planung nicht erforderlich und somit auch kein förmliches Beteiligungsverfahren, weil bereits Baurecht bestehe – auf Basis eines jahrzehntealten Baunutzungsplanes.
Von diesem wurde allerdings schon einmal abgewichen, und zwar ausgerechnet mit dem Bau des Heinrich-Plett-Hauses in den 1960er Jahren. Entworfen wurde es von dem Architekten Ernst May, der heute zu den bedeutendsten der Nachkriegszeit gezählt wird. Zusammen mit dem vom Landschaftsplaner Walter Rossow entworfenen Garten bildet das Haus ein Gesamtensemble, dessen Charakter die Anwohnenden nun bewahren wollen. (Die Anfrage sowie die Antwort des Baustadtrates finden Sie hier.)
SPD sieht Planungsbedarf
„Planen muss man eben wollen“, kommentiert der SPD-Bezirksverordnete John Dahl die Antwort Schmidts. Gerade weil hier unterschiedliche Interessen in Einklang gebracht werden müssen, bestehe Planungsbedarf. Jetzt räche sich, dass Grüne und Linke im Juni einen konkreten Verfahrensvorschlag der SPD abgelehnt haben. Somit verstaube der beschlossene Einwohnerantrag wirkungslos in der Schublade des Baustadtrates.
„Wir brauchen jetzt endlich einen klaren Fahrplan für die Blücherstraße“, sagt der Stadtplanungsexperte John Dahl. Die SPD-Fraktion hat nun erneut einen Antrag zum Thema eingebracht: Das Bezirksamt soll einen Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan für die Grundstücke Blücherstr. 26/26a und 26 b fassen. „Ziele sind ein möglichst weitgehender Erhalt des denkmalwerten Ensembles der Bauten und des Gartens von Ernst May und Walter Rossow, ein behutsamer Umgang mit den Freiraumqualitäten und dem vorhandenen Baumbestand“, heißt es in Anlehnung an den bereits beschlossenen Einwohner*innen-Antrag.
Jury soll das beste Konzept küren
Anstatt die bisherige Planung einfach weiterzuverfolgen, soll das Bezirksamt ein „konkurrierendes Gutachterverfahren zur Erarbeitung eines städtebaulichen Gesamt-Konzepts für beide Grundstücksteile“ durchführen. Dabei soll das Bezirksamt mit der Anwohnerinitiative „Kiezerhalt“ und der Initiative zum Erhalt des Ensembles des Heinrich-Plett-Hauses kooperieren. Beide sollen nach dem Willen der SPD auch in der Jury mitwirken. Der Antrag wurde zur Beratung in mehrere BVV-Ausschüsse überwiesen.
Hintergrund: An der Blücherstraße planen zwei soziale Träger mehrere Neubauten (neben dem bereits bestehenden „House of life“). Vorgesehen sind unter anderem Wohnungen für psychisch belastete Jugendliche, Obdachlose und alleinerziehende Frauen. Eine Anwohnerinitiative befürwortet zwar diese Ziele, kritisiert aber Umfang und Anordnung der bisher geplanten Baukörper. Die SPD-Fraktion spricht sich dafür aus, dass der Bezirk mit den Bauherren als Voraussetzung für die Bauleitplanung einen Vertrag abschließt, der „Flächen für Formen des Betreuten Wohnens, allgemeine Wohnnutzungen, ggf. gewerbliche Nutzungen sowie soziale Infrastruktur konkret festlegt“.