Auf Antrag der SPD-Fraktion wird am 18.06.2015 eine Sondersitzung der Bezirksverordnetenversammlung (BVV) Friedrichshain-Kreuzberg stattfinden. Anlass ist die jüngste Gerichtsentscheidung zur ehemaligen Gerhart-Hauptmann-Schule (GHS). Zu dem Thema hat die SPD-Fraktion eine Große Anfrage eingebracht.
Das Berliner Verwaltungsgericht hat am 22. Mai 2015 in einem Eilverfahren entschieden, dass die ehemalige Schule vorerst nicht geräumt werden darf. Der Bezirk hat bereits Beschwerde gegen den Beschluss eingelegt.
Die in Zusammenhang mit der GHS entstandenen Kosten für Wachschutz, Betriebskosten etc. belaufen sich allein in diesem Jahr schon auf 478.382 EUR (Stand 19. Mai 2015). Bis Jahresende rechnet der Bezirk – wie im Vorjahr – mit Kosten von etwa 1,5 Millionen Euro. „Mit großer Wahrscheinlichkeit geht es im nächsten Jahr so weiter“, befürchtet die SPD-Bezirksverordnete Anita Leese-Hehmke. „Und das Bezirksamt hat bisher nicht deutlich gemacht, wie es die Situation ändern will.“ Zudem hat das Bezirksamt (laut einer Auskunft von Finanzstadträtin Jana Borkamp vom 20. Mai) im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung für 2016/2017 bisher keinerlei Vorsorge getroffen für den Fall, dass das Bezirksamt mit seiner Klage vor Gericht scheitert.
Mit der Großen Anfrage der SPD-Fraktion ist sichergestellt, dass das Thema nun im Plenum der BVV diskutiert wird. Mit insgesamt 70 Fragen erkundigt die Fraktion sich unter anderem nach den finanziellen Auswirkungen der Gerichtsentscheidung und der weiteren Strategie des Bezirks. Auch fordert die Fraktion detaillierte Auskünfte über den Inhalt der Vereinbarung zwischen Bezirksamt und den Flüchtlingen in der ehemaligen GHS vom Juli 2014 und den damit verbundenen Pflichten, Kontroll- und Sanktionsmöglichkeiten.
Die Sondersitzung der BVV findet am 18.06.2015 um 18 Uhr im Rathaus Kreuzberg, Yorckstraße 4-11, 10965 Berlin statt.
Berlin, den 10.06.2015
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