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Bezirksverordnetenversammlung am 24. Oktober 2012

Der Einsatz des Bezirksbürgermeisters für die Prinzessinnengärten ist zu unterstützen. Aber hat er tatsächlich alles naheliegende unternommen um die Prinzessinnengärten zu retten? Der Kampf gegen die A 100 war und ist für unseren Bezirk und darüber hinaus ein richtiger. Ihn populistisch mit falschen Mitteln zu führen, davon haben wir abgeraten. Nun hat das Gericht wie vorausgesagt die Unzulässigkeit der Klage des Bezirkes Friedrichshain-Kreuzberg gegen das Land Berlin festgestellt. Wer nun für den eingetretenen Schaden von mehreren 10 000 € einstehen muß, fragen wir mit unserer zweiten Frage. Der Bund belastet die Länder immer weiter und schränkt damit ihre Handlungsspielräume ein. Das Land Berlin gibt diese Vorgaben selten klug an die Bezirke weiter, wie geht nun der Bezirk mit den Vorgaben um? Schon wieder Altkleidercontainer, sie verschandeln zunehmend den öffentlichen Raum. Wir wollen wissen, was das Bezirksamt dagegen unternimmt und unternehmen kann. Auch wenn die veröffentlichten Zahlen positiv für die Arbeitsmarktentwicklung aussehen, so gibt es doch viele, die daran keine Teilhabe, den Einstieg noch nicht geschaft haben. Wie hier vorhandene Instrumente genutzt werden, wollen wir erfahren um gegebenenfalls Vorschläge zur Verbesserung zu machen. In einer Resolution fordern wir gemeinsam mit den Grünen und LINKEN das Instrument der Umwandlungsverordnung zu nutzen und mit Personal zu untersetzen.

In einem zweiten Anlauf versuchen wir über städtebauliche Verträge Wohnungen für Menschen, die sich die Ware Wohnung auf dem freien Markt nicht mehr leisten können zu sichern. Mit einem weiteren Antrag wollen wir  die unsäglichen Brüder Gutschow im Zusammenhang mit dem „Gutschow Keller“ in Erinnerung holen. Diese Brüder haben den Nazis gern ihre Grundstücke zu Folterzwecken überlassen. Den Opfern muß gedacht werden. Diesmal gibt es ein Antragspaket zur Verkehrspolitik in unserem Bezirk. Gemeinsam mit den Grünen fordern wir, dass der Boxhagener Platz  beruhigt werden und Fahrradstellplätze bei Großveranstaltungen in Zukunft von den Veranstaltern zur Verfügung gestellt werden sollen. Am Petersburger Platz soll die angeordnete Geschwindigkeit im beruhigten Bereich auch hergestellt werden und nicht durch ein Tempo 30 Aufhebungsschild bei einem versteckten 10 Km/h Schild sich die beruhigte Straße in eine 50 km/h Straße wandelt. Mehr Fahrradbügel sollen von Geschäftsleuten auf öffentlichem Land angelegt werden. Der wildwuchsmäßigen Ausweitung von Schankvorgärten soll durch Darstellung der genehmigten Größe auf dem Straßenland entgegengetreten werden. Die Schaffung von menschenwürdigen Unterbringungsmöglichkeiten für Flüchtlinge und Asylbewerber in Wohnungen ist uns ein weiteres Anliegen.

Mündliche Anfragen

DS0439_Antwort_MA_Prinzessinnengärten erhalten

DS0448_Antwort_MA_Unzulässige Klage gegen A100-2

DS0449_Antwort_MA_Ergebnisse Klausurtagung

DS0450_Antwort_MA_Altkleidercontainer

 DS0451_Antwort_MA_Arbeitsmarktpolitische Instrumente U 25

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Resolution

DS0441_Res_geändert_aktive Mietenpolitik-2

Angenommen gegen CDU

Anträge

DS/0421

 Betr.: Abschluss städtebaulicher Verträge in Bebauungsplanverfahren zur Deckung des Wohnbedarfs von Wohnungssuchenden mit mittlerem, geringem oder keinem Einkommen

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Das Bezirksamt wird beauftragt, in allen Bebauungsplanverfahren mit den Vorhabenträgern oder Bauherren städtebauliche Verträge abzuschließen, mit dem Ziel, dass bei den betroffenen Vorhaben der Wohnungsbedarf sozial schwächerer Bevölkerungsgruppen – Alleinerziehender, Familien, Haushalte mit mittlerem, geringem oder keinen Einkommen, Schwangerer, älterer und behinderter Menschen – angemessen berücksichtigt wird. Dies kann beispielsweise durch die Vereinbarung von Belegungsrechten oder Regelungen über die Miethöhe geschehen. Die städtebaulichen Verträge mit den Vorhabenträgern sollen so gestaltet werden, dass die Vereinbarungen auch im Falle eines Eigentumswechsels Bestand haben. Ziel soll es sein, 20 bis 30 % der Wohnungen, die im Rahmen neuer Bauvorhaben entstehen, Haushalten mit mittlerem, geringem oder keinem Einkommen zur Verfügung zu stellen.

Das Bezirksamt wird ferner beauftragt, der Bezirksverordnetenversammlung bis Februar 2013 zu berichten, welche Bebauungsplanverfahren zur Schaffung von Wohnungen derzeit aufgestellt werden, in welchen dieser Verfahren der Abschluss städtebaulicher Verträge beabsichtigt wird und welche dieser Verfahren geeignet sind, die oben genannten Anforderungen zur Schaffung von Wohnraum für Menschen mit mittlerem, geringen und keinem Einkommen durch Abschluss entsprechender städtebaulicher Verträge umzusetzen.

Dem Ausschuss für Stadtentwicklung, Soziale Stadt und Quartiersmanagement, Mieten ist zudem über den Fortgang und die Ergebnisse von Verhandlungen über den Abschluss entsprechender städtebaulicher Verträge in regelmäßigen Abständen zu berichten.

Davon unabhängig sollen konkret Verhandlungen über den Abschluss entsprechender städtebaulicher Verträge in den Bebauungsplanverfahren für die Grundstücke der ehemaligen Schultheiss-Brauerei (Landsberger Allee/Richard Sorge-Straße, OT Friedrichshain, Bebauungsplanverfahren V-VE 2-1) sowie für das Gebiet Matthiasstraße/Pufendorfstraße/Friedenstraße/Landsberger Allee, OT Friedrichshain, Bebauungsplanverfahren V-1-1, V-1-2, V-1-3) aufgenommen werden, mit dem Ziel, die vorgenannten Anforderungen zur Schaffung von Wohnraum für Menschen mit mittlerem, geringem und keinem Einkommen vertraglich umzusetzen.

Begründung:

In Berlin, insbesondere im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg, herrscht derzeit ein besorgniserregender Mangel an bezahlbarem Wohnraum für Menschen mit keinem, geringen oder mittleren Einkommen. So nimmt die Zahl der Bauvorhaben zwar zu. Allerdings werden vorrangig Vorhaben für Eigentums- oder Mietwohnungen realisiert, die sich an Käufer oder Mieter mit gehobenen und hohen Einkommen richten. Bemerkenswert ist dabei, dass für solche Vorhaben oftmals Bebauungspläne aufgestellt werden, bei denen der Bezirk die Planungshoheit hat, über die Nutzung der Bauvorhaben und die Bereitstellung von Wohnungen für sozial schwächere Bevölkerungsgruppen wesentlich mitzubestimmen. Allerdings nimmt der Bezirk diese Planungshoheit nicht in ausreichendem Maß wahr.

§ 11 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 des Baugesetzbuchs (BauGB) bestimmt, dass die Deckung des Wohnbedarfs von Bevölkerungsgruppen mit besonderen Wohnraumversorgungsproblemen Gegenstand städtebaulicher Verträge sein kann. Immer mehr Menschen – mit mittlerem oder geringem oder keinem Einkommen, Studentinnen und Studenten, Familien mit (vielen) Kindern, ältere und behinderte Menschen, alleinerziehende Mütter und Väter – haben Probleme, sich bei sehr stark ansteigenden Mietpreisen in Friedrichshain-Kreuzberg sowie in den umliegenden Bezirken angemessen mit Wohnraum zu versorgen. Das Ziel bezirklicher Politik muss daher sein, in Bebauungsplanverfahren zur Realisierung von Wohnbauten sicher zu stellen, dass Wohnraum für alle Bevölkerungsgruppen geschaffen wird.

Ein Beispiel, wie der Wohnbedarf einkommensschwächerer Bevölkerungsgruppen auch bei Wohnbauvorhaben Privater, die sich vorwiegend an gehobene Einkommensgruppen richten, sichergestellt werden kann, gibt die Freie und Hansestadt Hamburg vor. So kann als Vorbild für die Stadtplanungs- und Wohnungspolitik der Berliner Bezirke vor allem der im letzten Jahr zwischen dem Hamburger Senat und den Hamburger Bezirken abgeschlossene „Vertrag für Hamburg“ dienen. Nach dieser Vereinbarung wird bei Wohnungsneubauten ein Anteil von 30 % öffentlich geförderter Wohnungen für Haushalte mit mittlerem und geringem Einkommen angestrebt. An dieser Zahl sollte sich auch der Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg orientieren. Mit dem Instrument des städtebaulichen Vertrages soll bei Neubauprojekten dadurch in Zukunft auch die Entstehung einseitiger Bevölkerungsstrukturen (überwiegend oder ausschließlich Haushalte mit höherem Einkommen) verhindert und eine bessere soziale Durchmischung erzielt werden.

Friedrichshain-Kreuzberg, den 15.10.2012

Für die Fraktion der SPD

Max Putzer

Überweisung: Ausschuss für Stadtentwicklung, Soziale Stadt und Quartiersmanagement, Mieten

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DS/0422

Betr.: „Gutschow Keller“

Die BVV möge beschließen:

Das Bezirksamt wird beauftragt, am Haus Friedrichstr. 234 eine Gedenktafel für die Opfer der SA Schlägertrupps, die auf diesem Grundstück im „Gutschow Keller“ gefoltert und gemordet wurden, anzubringen.

Begründung:

Die Brüder Hermann und Paul Gutschow, Kaufleute, Besitzer des auf der anderen Straßenseite gelegenen Gutschow-Hauses Friedrichstr. 17 stellten ab 1932 der SA ihre Lagerräume zur Verfügung. Unmittelbar nach der Machtübertragung richtete die SA hier eines der ersten frühen Konzentrationslager Berlins  ein. Hunderte Antifaschisten wurden hier gefangen gehalten und gefoltert. Mindestens 10 Menschen überlebten die Misshandlungen nicht.

Friedrichshain-Kreuzberg, den 15.10.2012

Für die Fraktion der SPD

 Miriam Noa   Sebastian Forck

Überweisung: Ausschuss für Kultur und Bildung (Gedenktafelkommission)

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DS/0424

Betr.: Verkehrsberuhigung am Boxhagener Platz

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Das Bezirksamt wird beauftragt, verschiedene Alternativen für die Möglichkeit einer Verkehrsberuhigung auf den rund um den Boxhagener Platz verlaufenden Straßen zu prüfen (Teile der Gabriel-Max-Straße, Krossenerstraße, Gärtnerstraße). Mögliche Optionen wären zum einen die Ausweisung der genannten Straßen als verkehrsberuhigter Bereich bzw. die Anordnung einer Höchstgeschwindigkeit von 10 km/h für die einzelnen genannten Straßen, zum anderen ihre Sperrung für den motorisierten Individualverkehr. Der BVV ist bis Februar 2013 über Machbarkeit und Kosten der drei Alternativen zu berichten.

Nach einer Prüfung durch das Bezirksamt sollen die Bürgerinnen und Bürger im Rahmen der Bürgerbeteiligung zur Parkraumbewirtschaftung in die Entscheidung über die verschiedenen Alternativen für eine Verkehrsberuhigung am Boxhagener Platz einbezogen werden.

Begründung:

Mit Beschluss vom 20. Juni 2012 hat die BVV das Bezirksamt beauftragt, die Einführung einer Parkraumbewirtschaftung südlich der Frankfurter Allee/Karl-Marx-Allee zwischen Ostkreuz und Ostbahnhof wohlwollend zu prüfen. An diesem Verfahren sind die Bürgerinnen und Bürger zu beteiligen. In diesem Prozess sollen nicht nur Fragen der Parkraumbewirtschaftung, sondern u.a. auch solche der Stadtentwicklung und der Verkehrsplanung zur Sprache kommen.

Friedrichshain-Kreuzberg, den 15.10.2012

Für die Fraktion der SPD            Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

Max Putzer                                Manuel Sahib

Überweisung: Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Verkehr und Immobilien

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DS/0428

Betr.: Mit dem Fahrrad zum Karneval

Die BVV möge beschließen:

Das Bezirksamt wird beauftragt, im Rahmen von Genehmigungsverfahren für Großveranstaltungen mit Wirkung über den Bezirk hinaus (z.B. Karneval der Kulturen, Biermeile) die VeranstalterInnen dazu anzuhalten, zusätzliche Abstellmöglichkeiten für FahrradfahrerInnen zu schaffen, sollten die bestehenden Fahrradabstellanlagen für die BesucherInnen der Großveranstaltung nicht ausreichen.

Der BVV ist bis März 2013 ein Konzept zur Umsetzung vorzulegen.

Begründung:

Im Sommer finden im Bezirk regelmäßig mehrere Großveranstaltungen, wie z.B. der Karneval der Kulturen statt, zu denen eine Vielzahl von BesucherInnen immer häufiger auch mit dem Fahrrad kommt. Möglichkeiten, Fahrräder diebstahlsicher abzustellen und abzuschließen gibt es oftmals keine; die Räder werden meist wild geparkt.

Die Stadt Salzburg hat während der Fußball-EM 2008 erstmalig mobile klappbare Fahrradständer aufgestellt. Die Radständer tragen zur Imagesteigerung des Radverkehrs bei und fördern den Umstieg auf das Fahrrad. Ihre Existenz ist Ausdruck der Wertschätzung der Stadt/VeranstalterInnen gegenüber der Rad fahrenden Bevölkerung. Sie erleichtern auf praktische Weise das Leben der RadfahrerInnen und tragen zur Diebstahlsicherheit bei.

In Zukunft sollen auch im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg VeranstalterInnen solche mobilen Fahrradständer aufstellen und ihren Teil dazu beitragen, dass Radfahren in der Stadt attraktiver zu machen. Ausgenommen von dieser Pflicht sind kleine Veranstaltungen, die allein die unmittelbare Nachbarschaft ansprechen wie z.B. das Hornstraßenfest.

http://www.nationaler-radverkehrsplan.de/praxisbeispiele/anzeige.phtml?id=2110

Friedrichshain-Kreuzberg, den 15.10.2012

Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen                    Für die Fraktion der SPD

Manuel Sahib                                                           Max Putzer

Überweisung: Ausschuss für Wirtschaft und Ordnungsamt; Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Verkehr und Immobilien

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DS/0429

Betr.: Mehr Verkehrssicherheit auf dem Petersburger Platz

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Das Bezirksamt wird beauftragt, zur besseren Kenntlichmachung des verkehrsberuhigten Bereichs auf dem Petersburger Platz das „Tempo 10“-Verkehrsschild unter dem Verkehrsschild anzubringen, das auf das Ende der „Tempo 30“-Zone an der Einmündung zur Mühsamstraße hinweist. Des Weiteren wird das Bezirksamt beauftragt, die Vorfahrtregelung an der Einmündung zur Straßmannstraße abweichend von der Grundsatzregel „Rechts vor Links“ zu gestalten.

Begründung:

Dadurch, dass die Ausweisung des Petersburger Platzes als „Tempo 10“-Straße über ein Verkehrsschild erfolgt, das schlecht sichtbar hinter dem Verkehrsschild platziert wurde, das auf das Ende der „Tempo 30“-Zone an der Einmündung zur Mühsamstraße hinweist, halten sich viele Autofahrer nicht an die Geschwindigkeitsbegrenzung auf dem Petersburger Platz. Zudem nutzen aufgrund der „Rechts vor Links“-Regelung an der Einmündung zur Straßmannstraße viele AutofahrerInnen den Petersburger Platz, um die Ampel an der Ecke Mühsamstraße/Petersburger Straße zu umfahren. Wiese man die Straßmannstraße als Vorfahrtsstraße aus, würde diese Abkürzung deutlich unattraktiver. Die beantragten Maßnahmen sind aus Gründen der Verkehrssicherheit dringend geboten, seit der Petersburger Platz nicht nur von NutzerInnen des Spielplatzes, sondern auch von Kindern und Eltern auf dem Weg zu bzw. von der im letzten Jahr eröffneten evangelischen Grundschule am Petersburger Platz 5 häufig überquert wird.

Friedrichshain-Kreuzberg, den 15.10.2012

Für die Fraktion der SPD

Max Putzer

Überweisung: Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Verkehr und Immobilien

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DS/0430

Betr.: Sponsoring für Kreuzberger Bügel

Die BVV möge beschließen:

Das Bezirksamt wird beauftragt, zu prüfen, inwiefern Möglichkeiten bestehen, Gewerbetreibende bzw. freie Träger oder weitere Institutionen anzuregen, sich an der Finanzierung von Fahrradbügeln zu beteiligen. Im Gegenzug dazu erhalten die oben Genannten die Möglichkeit, direkt auf dem Kreuzberger Bügel Werbung für sich zu machen. Sponsoren sollen z.B. das Recht erhalten, entsprechende Flächen für die Aufstellung von Fahrradbügeln vorzuschlagen und zu entscheiden, welchen konkreten Fahrradbügel sie finanzieren werden. Ausgeschlossen werden soll jedoch beispielsweise Werbung für Tabakprodukte, alkoholhaltige Getränke, Produkte und Einrichtungen, die dem Kinder- und Jugendschutz entgegenstehen (z.B. Spielhallen). In unmittelbarer Umgebung von Kitas, Schulen und weiteren häufig von Kindern und Jugendlichen genutzten Einrichtungen sind verschärfte Regelungen bzgl. einer Einschränkung der Werbemöglichkeit anzuwenden.

Begründung:

Das Bezirksamt und die BVV unterstützen seit vielen Jahren die zahlenmäßige Ausweitung der Flächen, auf denen Kreuzberger Bügel installiert werden. Teilweise wird der Ausbau durch mangelnde finanzielle Ressourcen behindert. Über ein Sponsoringkonzept könnte die Errichtung neuer Fahrradbügel vorangetrieben werden.

Friedrichshain-Kreuzberg, 15.10.2012

Für die Fraktion der SPD

 Anita Leese – Hehmke

Überweisung: Ausschuss für Wirtschaft und Ordnungsamt; Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Verkehr und Immobilien

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DS/0431

Betr.: Markierte Begrenzungen für „Schankvorgärten“

 Die BVV möge beschließen:

Das Bezirksamt wird beauftragt, bei der Genehmigung von Sondernutzungen öffentlichen Straßenlandes, die über einen längeren Zeitraum (z.B. mehr als drei Monate) erteilt werden, die Begrenzungen der entsprechend nutzbaren Flächen moderat sichtbar auf dem öffentlichen Straßenland zu kennzeichnen.

Begründung:

Die genehmigte Sondernutzung öffentlichen Straßenlandes soll auch für die Anwohner nachvollziehbar sein. Durch auf den Gehwegen angebrachte Begrenzungsmarkierungen kann leicht nachvollzogen werden, wenn Verstöße vorliegen. Zudem sind solche gekennzeichneten Begrenzungen Anhaltspunkte für Betreiber und Gäste von „Schankvorgärten“.

Friedrichshain-Kreuzberg, 15.10.2012

Für die Fraktion der SPD

Andy Hehmke

Überweisung: Ausschuss für Wirtschaft und Ordnungsamt

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DS/0432

Betr.: Mehr Möglichkeiten für die Unterbringung von Flüchtlingen und AsylbewerberInnen in Friedrichshain-Kreuzberg schaffen

 Die BVV möge beschließen:

Das Bezirksamt wird beauftragt zu prüfen, welche Möglichkeiten bestehen, um mehr Wohnraum als bisher für AsylbewerberInnen und Flüchtlinge zur Verfügung zu stellen. In die Prüfungen sind auch Liegenschaften des Bezirksamtes und des Liegenschaftsfonds in Friedrichshain-Kreuzberg einzubeziehen. Das besondere Augenmerk sollte auch dem Wohnungsbestand der öffentlichen Wohnungsbaugesellschaften sowie weiterer Wohnungsunternehmen gelten. Die Prüfungen sind auch in einem Zusammenhang zu sehen mit weiteren Drucksachen der BVV, die darauf abzielen, die Genehmigung zur Errichtung neuer Wohnungen im Rahmen städtebaulicher Verträge mit Belegungsrechten für das Bezirksamt zu verknüpfen.

Begründung:

In Berlin besteht derzeit ein eklatanter Mangel an Wohnraum für Flüchtlinge und AsylbewerberInnen. Die Notsituation verschärft sich ständig und eine Entspannung ist nicht abzusehen. Sinnvoll und menschenwürdig ist vorrangig die Unterbringung in separaten Wohnungen. Die Unterbringung gar in „Zeltstädten“ oder Containern kann keine Lösung sein.

Friedrichshain-Kreuzberg, den 15.10.2012

Für die Fraktion der SPD

Andy Hehmke und Anita Leese-Hehmke

Angenommen gegen CDU