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Grünes Bezirksamt scheitert mit ihrem Wahlkreiszuschnitt – überparteilicher Konsens für den Verwaltungsvorschlag 1

Nachdem das grüne Bezirksamt gegen die Stimmen der Stadträt*innen von Linken, SPD und CDU den Wahlkreiszuschnitt der Partei B90/Die Grünen für die Abgeordnetenhauswahl verabschiedet hat, wurde am 8. September dieser Beschluss in der Bezirksverordnetenversammlung abgelehnt. In einem breiten demokratischen Konsens wurde stattdessen dem Verwaltungsvorschlag zur Neubestimmung der Wahlkreise zugestimmt. Dieser weicht von dem Beschluss des grünen Bezirksamts ab. Nun ist das Bezirksamt beauftragt, dem politischen Willen der BVV zu folgen oder innerhalb von zwei Wochen Beschwerde gegen den Beschluss der BVV einzulegen. Im letzteren Falle müsste die Bezirksaufsicht final entscheiden.

Einig waren sich die Fraktionen von Linken, SPD und CDU, dass der Vorschlag des grünen Bezirksamtes zum neuen Wahlkreiszuschnitt nicht nur formale Fehler im Prozess aufweist. Beispielsweise hatte die Partei B90/Die Grünen die zuständige Stadträtin per Mail aufgefordert, den beigefügten Wahlkreiszuschnitt durch ihre Verwaltung umzusetzen. Auch wird dieser Vorschlag nicht den Erfordernissen des Bundes- und Landeswahlrechts gerecht. Vielmehr würden die Erfolgsaussichten der grünen Abgeordnetenhaus-Kandidaturen durch den eigenen Wahlkreiszuschnitt künstlich erhöht, indem systematisch nicht den Grünen zugeneigte Wahlbezirke unterschiedlichen Wahlkreisen zugeschlagen würden. Dies würde insbesondere den neuen Wahlkreis 4 in Friedrichshain und den Wahlkreis 1 in Kreuzberg betreffen. Es wurde billigend in Kauf genommen, sozialräumliche homogene Gebiete zu zerschneiden und die betroffene Bevölkerung zu benachteiligen.

Das grüne Bezirksamt muss nun dem politischen Mehrheitswillen der Bezirksverordnetenversammlung folgen, ihre Versuche des grünen Gerrymandering einstellen. Eine Partei, die 34,7% aller Stimmen bei der letzten Wahl holte, kann nicht den Anspruch erheben, für einen gesamten und vielfältigen Bezirk allein entscheiden zu dürfen.