Am 26.03.2025 tagt die BVV. Die SPD-Fraktion bringt fünf Anträge ein, darunter die Aufnahme des Wohnhauses in der Reichenberger Str. 176 in die AG Problemimmobilien, die Beleuchtung des Schriftzugs des Café Sibylle, die Benennung des Fußweges zwischen Schleiermacherstraße und Baerwaldstraße in Marga-Behrends-Weg sowie die Ermöglichung temporärer Zwischennutzungen des Baerwaldbads. Darüber hinaus bringt die SPD-Fraktion gemeinsam mit den Fraktionen DIE LINKE sowie B’90/Die Grünen zwei Resolutionen ein und nutzt ihr Recht auf Anfragen.
RESOLUTIONEN
Resolution DS/1561/VI
Betreff: Keine Zukunft ohne Bildung – Berlins Sparkurs gefährdet die Chancen der Kinder und Jugendlichen in unserem Bezirk!
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Die Bezirksverordnetenversammlung (BVV) Friedrichshain-Kreuzberg verurteilt aufs Schärfste die vom Berliner Senat für das Haushaltsjahr 2025 geplanten drastischen Kürzungen im Bildungsbereich. Diese umfassen unter anderem Einsparungen in der Schulsozialarbeit, im Bonusprogramm, der Sprachförderung, bei Schulersatzprojekten, in der Natur- und Werkpädagogik, bei Projekten der Queeren Bildungsarbeit und bei den Angeboten für geflüchtete Kinder und Jugendliche. Insgesamt sollen im Einzelplan 10 für Bildung, Jugend und Familie ab April 2025 weitere 39 Millionen Euro gekürzt werden, zusätzlich zu den bereits im Dezember 2024 beschlossenen 370 Millionen Euro Einsparungen.
Gerade in Zeiten zunehmender gesellschaftlicher Spaltung ist es fatal, an Bildung und an Projekten zur Förderung des Demokratieverständnisses zu kürzen. Die geplanten Einsparungen werden dazu führen, dass wichtige und etablierte Projekte und Programme der kulturellen Kinder- und Jugendbildung nicht weitergeführt werden können, den Angeboten der offenen Kinder- und Jugendarbeit Kürzungen drohen, dass unterrichtsbegleitende Unterstützungsangebote in den Schulen wegfallen, dass Brückenangebote für geflüchtete Kinder und Jugendliche nicht mehr stattfinden werden, dass das praktische Lernen in der Natur- und Werkpädagogik der Vergangenheit angehört, dass Aufklärung und das Werben um Akzeptanz für queere Lebensweisen nicht mehr alle Jugendlichen in unserem Bezirk erreicht und Schulersatzprojekte, für die Kinder, denen der Besuch einer Regelschule nicht möglich ist, nicht mehr arbeiten können. Dies gefährdet die Chancengleichheit und den sozialen Zusammenhalt in unserer Stadt. Insbesondere in einem vielfältigen Bezirk wie Friedrichshain-Kreuzberg sind solche Angebote, wie auch Angebote der Schulsozialarbeit und Sprachförderung jedoch essenziell, um allen Kindern und Jugendlichen, unabhängig von ihrer Herkunft, gleiche Bildungschancen zu ermöglichen.
Die BVV Friedrichshain-Kreuzberg fordert den Berliner Senat daher eindringlich auf, die geplanten oder beschlossenen Kürzungen im Bildungsbereich zurückzunehmen und stattdessen in die Zukunft unserer Kinder und Jugendlichen zu investieren. Es darf nicht sein, dass an der Bildung und damit an der Zukunft unserer Gesellschaft und unseres Bezirks gespart wird!
Wir appellieren an alle Verantwortlichen, die Bedeutung von Bildung und sozialer Förderung, vor allem vor dem Hintergrund der Entbehrungen und Einschränkungen, die Kinder und Jugendliche in den Jahren der Corona-Pandemie erfahren mussten, anzuerkennen und entsprechende Prioritäten im Haushalt zu setzen. Nur so können wir den sozialen Zusammenhalt stärken, zunehmenden extremistischen Strömungen entgegenwirken und eine gerechte und inklusive Gesellschaft fördern.
Peggy Hochstätter, SPD-Fraktion
Olja Koterewa, Fraktion B’90/Grüne
Ulrike Juda, Fraktion DIE LINKE
Resolution DS/1573/VI
Betreff: Die Klage gegen die Aktionsgemeinschaft Gleisdreieck e.V. muss zurückgenommen werden!
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Die Bezirksverordnetenversammlung fordert die Eigentümer der Urbanen Mitte Besitz S.A.R.L. auf, die Unterlassungsklagen gegen die Initiative Aktionsgemeinschaft Gleisdreieck e.V. und den Verfasser des Gleisdreieck-Blogs zurückzuziehen. Es entspricht nicht den demokratischen Standards einer fachlichen und politischen Auseinandersetzung, wenn finanzkräftige Investoren versuchen, notwendige und kritische Debatten mit Klageverfahren gegen einfache Bürger*inneninitiativen zum Verstummen zu bringen.
Ganz augenscheinlich handelt es sich hier um eine strategische Klage gegen öffentliche Beteiligung (Strategic lawsuits against public participation, SLAPP), gegen die das Europäische Parlament und der europäische Rat bereits 2024 eine Richtlinie verabschiedet haben.
Die Folgen einer solcher Klagepolitik für die bei Bauvorhaben gesetzlich vorgesehene Bürgerbeteiligung gehen weit über den Einzelfall hinaus. Die BVV betrachtet es als fatales Signal, wenn Bürger*innen sich bei ihrer Beurteilung von Bauvorhaben vom Gedanken leiten lassen würden, ob sie mit Klagen von Investor*innen überzogen werden könnten. Das widerspricht nicht nur der Leitidee des Baugesetzbuches, das Beteiligung bei Planungsvorhaben zwingend vorsieht, sondern wirkt auch wie ein Sargnagel auf die demokratische Willensbildung von unten.
Der Versuch der Eigentümerin Urbane Mitte Besitz S.A.R.L., die Aktionsgemeinschaft und den Verfasser des Blogs über Klageverfahren mundtot zu machen, begreift die BVV auch als Angriff auf sich selbst, denn auch die BVV hat ihre Kritik am Bauvorhaben immer deutlich geäußert. Nicht zuletzt, weil es auf einer völlig überholten Rahmenplanung von vor 20 Jahren fußt.
Bei dem angestrengten Klageverfahren kann es nur darum gehen, Kritik an der massiven Bauplanung zu unterbinden. Die Eigentümerin bedient sich dabei der bekannten Mittel, das schwächste Glied in einer Kette von Kritiker*innen finanziell frontal anzugreifen und nieder zu klagen.
Die Aktionsgemeinschaft am Gleisdreieck e.V. ist und war für die BVV stets eine überaus sachkundige Gesprächspartnerin für die fachliche Auseinandersetzung mit dem Bauvorhaben im Gleisdreieckpark. Die BVV bedankt sich ausdrücklich für die außerordentlich fruchtbare Zusammenarbeit und drückt ihre Wertschätzung für die unermüdliche ehrenamtliche Arbeit der Initiative aus.
Die BVV appelliert auch an die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, im Sinne dieser Resolution, Einfluss auf ihren Kooperationspartner Urbane Mitte Besitz S.A.R.L. zu nehmen, mit dem sie in engster Abstimmung die Umsetzung des Rahmenplans von 2005 auch gegen den Planungswillen der BVV durchsetzen will. Der Angriff auf die Bürger*innenbeteiligung durch Klageverfahren sollte auch von Senatsseite missbilligt werden und Anlass geben, ihr kooperatives Verhalten zum Investor grundsätzlich zu überdenken.
Sebastian Forck, SPD-Fraktion
Gabriele Gottwald, Fraktion DIE LINKE
Sarah Jermutus, Fraktion B’90/Grüne
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ANTRÄGE
Antrag DS/1547/VI
Betreff: Wohnhaus Reichenberger Str. 176 in die AG Problemimmobilien aufnehmen
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird beauftragt, das Wohnhaus Reichenberger Str. 176 in die AG Problemimmobilien aufzunehmen, um in Zusammenarbeit von Wohnungsamt und der Wohnungs- und Bauaufsicht zeitnah die vielfältigen Problemlagen vor Ort anzugehen und den Besitzer des Hauses zur Abhilfe der vielfältigen Mängel zu verpflichten.
Begründung:
Die Problemlagen, die sich rund um die Reichenberger Str. 176 fokussieren, bedürfen eines konzertierten Vorgehens, auch unter dem Aspekt, dass der Bezirk selbst Mieter zugunsten der Kontaktstelle Kotti in diesem Gebäude ist. Die Zustände sind für alle Betroffenen (Mieter*innen, Kontaktstelle, Gewerbetreibende) nicht mehr tragbar.
Für die SPD-Fraktion
Sebastian Forck, Tessa Mollenhauer-Koch
Antrag DS/1552/VI
Betreff: Temporäre Zwischennutzungen des Baerwaldbades ermöglichen
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird beauftragt zu prüfen, inwieweit das Baerwaldbad unter Auflagen in seinem jetzigen baulichen Zustand für kurzzeitige Nutzungen an Dritte vermietet werden kann. Hier würden sich vor allem – aber nicht nur – Filmaufnahmen anbieten.
Begründung:
Mit der Schließung des Bades im Jahr 2017 verfiel das Gebäude nicht nur in einen unfreiwilligen Märchenschlaf, sondern musste auch substantielle Schäden durch die Nichtnutzung hinnehmen.
Im Vorgriff auf eine Übertragung an Dritte im Zuge der Sanierung des Gebäudeensembles sollen bereits jetzt die genehmigungsrechtlichen Fragen durch das Bezirksamt geprüft werden, um zügig Einnahmen generieren zu können.
Für die SPD-Fraktion
Frank Vollmert
Antrag DS/1553/VI
Betreff: Machbarkeitsstudie für das Baerwaldbad erstellen
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Die Vorlage zur DS/0524/VI Machbarkeitsstudie für das Baerwaldbad erstellen des Bezirksamtes wird nicht zur Kenntnis genommen. Der Beschluss des Bezirksamtes wird gemäß § 12 Abs. 3 des Bezirksverwaltungsgesetzes aufgehoben und durch folgenden Beschluss ersetzt:
Sachstand:
Die Machbarkeitsstudie wurde vom Fachbereich Stadtplanung, Gruppe Infrastruktur und Städtebauförderung in enger Abstimmung mit allen beteiligten Fachbereichen und Fachämter des Bezirks sowie mit den Stadträten Florian Schmidt und Andy Hehmke, durchgeführt und koordiniert. Das Expertengremium wurde für die verschiedenen Formate und Schwerpunkte immer wieder erweitert und hat den Prozess in zwei Planungsworkshops und drei Steuerungsrunden intensiv begleitet und mitgestaltet.
In einer 8-monatigen intensiven Umsetzungsarbeit haben sich die Planungsteams (L.I.S.T + KRP Architektur) in einer ersten Phase mit verschiedenen Analysen beschäftigt. Beginnend mit einer Analyse der umfangreichen Grundlagendokumentationen (Gutachten, Studien, Pläne, etc..) erfolgte eine städtebauliche Betrachtung und Einordnung in das Quartier, die Bezirksregion und den Stadtteil.
Ein großer Teil der Analysephase war auch der fachgerechten Untersuchung der Bausubstanz und dem Vergleich mit vorhandenen Gutachten gewidmet, was dazu beitrug, einen aktuellen und vertieften Kenntnisstand über den Zustand und den Zerstörungsprozess dieses historischen Bauwerks zu erhalten. Diese Untersuchung wurde von der unteren Denkmalschutzbehörde des Bezirks eng begleitet. Die Gebäudeanalyse diente nicht nur dazu, einen Überblick über Bauschäden oder Sanierungskosten zu erhalten, sondern auch das Potenzial des Gebäudes und seiner verschiedenen Gebäudeteile und Räume zu untersuchen und daraus Möglichkeiten und Herausforderungen für eine Nutzung abzuleiten.
Parallel zu der Bausubstanz- und Potenzialanalyse konnten durch eine Reihe von Interviews verschiedene Akteure aus der Bezirks- und Stadtverwaltung, der Nachbarschaft und benachbarten Institutionen sowie weitere Akteure der öffentlichen Hand (BIM, BBB, GSE) in den Prozess eingebunden werden und so wichtige Informationen gewonnen werden, die für die weiteren Arbeitsphasen wichtige Grundlagen und Klärungen zur Bedarfs- und Versorgungssituation lieferten.
Als Ergebnis der Analysephase wurden ca. 12 Nutzungsszenarien anhand unterschiedlicher Vorgaben (z.B. Betreiber, Eigentumsverhältnisse und Sanierungskosten) und Kriterien (u.a. Kostenmiete, Denkmalschutz oder Nutzungsmischung) entwickelt, welche die Risiken und Chancen der jeweiligen Variante abbilden. Diese Szenarien wurden in der 1. internen Planungswerkstatt vorgestellt und intensiv mit den verschiedenen Fachbeteiligten diskutiert und abschließend bewertet. Der Ausschluss und die Vertiefung konkreter Nutzungsvarianten erfolgte in zwei weiteren Prozessschritten, der 2. Planungswerkstatt und der 3. Steuerungsrunde und baut auf den vorgelegten Ergebnissen der vertiefenden Untersuchung auf.
Der Bericht aus der Analysephase und die Zwischenergebnisse der geprüften Nutzungsvarianten wurden am 30.1.2024 im Haushaltsausschuss vorgestellt. Die Endergebnisse der Machbarkeitsstudie wurden am 15.05.2024 im Sportausschuss präsentiert.
Am 30.05.2024 wurde die Machbarkeitsstudie im Rahmen einer öffentlichen Stadtwerkstatt vorgestellt und diskutiert. Dazu wurden die Bürger:innen eingeladen, in diesem Format gemeinsam mit den Anwesenden Lösungsansätze für eine gemeinwohlorientierte Zukunft des geschlossenen Baerwaldbades zu diskutieren und herauszuarbeiten. Die hohe Beteiligung von ca. 190 Personen an der Stadtwerkstatt bestätigte, dass dieses Objekt nach wie vor eine wichtige Rolle im Stadtteil spielt und auf großes Interesse stößt, wenn es um die Diskussion der zukünftigen Nutzung geht. Eine Dokumentation der Veranstaltung wurde im Juni veröffentlicht.
Ergebnisse der Machbarkeitsstudie:
Prüfergebnis Badnutzung:
Auf Quartiersebene im sozial-räumlichen Kontext besteht ein dringender Bedarf für Schulschwimmen und Vereinssport.
Aus denkmalpflegerischer Sicht wird die Wiedereinführung der ursprünglichen Nutzung bevorzugt, um die Originalsubstanz bestmöglich zu erhalten.
Die Landespolitik des Senats sieht aber weiterhin keine Badnutzung und auch die Berliner Bäder Betriebe (BBB) sehen den Badbetrieb als ineffizient an. Zudem sind in der Bäderplanung bis 2030 keine Kapazitäten eingeplant.
Fazit:
Eine (Voll-/Teil-) Badnutzung, die in Beteiligung oder durch Unterstützung des Bezirkes stattfindet, ist vor der aktuellen Haushaltslage und der Personalkapazitäten ausgeschlossen.
Es ist zu prüfen, wie der potenzielle Erhalt der Flächen für eine Schwimmnutzung in Zukunft (nach 2030) gewährleistet werden kann. Hierfür legen die Auflagen der denkmalgerechten Sanierung einen Grundstein.
Die Möglichkeit einer zukünftigen Badnutzung soll mitberücksichtigt, und eine Evaluierung in den Entwicklungsprozess integriert werden.
Prüfergebnis Konzeptverfahren:
Die BIM empfiehlt schnell ein Interessensbekundungsverfahren zu starten, um eine Markterkundung durchzuführen und anschließend das gesamte Objekt in einem Konzeptverfahren dem Markt anzubieten.
Die BIM empfiehlt in einem Konzeptverfahren möglichst wenig bis keine Bedingungen (z.B. Erhaltung der Badnutzung, Flächen für Gemeinwohl, etc.) zu stellen, da diese Ausschlussgründe für potenzielle Interessenten darstellen.
Die Durchführung eines Interessensbekundungsverfahrens und / oder eines Konzeptverfahrens sind mit Kosten für den Bezirk verbunden.
Es besteht das Risiko für den Bezirk, dass im Verfahren kein Interessent gefunden wird und das Baerwaldbad dauerhaft Unterhaltungskosten verursacht.
Die Erfahrung aus den Konzeptverfahren zum Hubertusbad in Lichtenberg (gescheitert) und dem Verfahren zum Stadtbad Steglitz (langwieriger Prozess) zeigen, dass diese Objekte nicht stark nachgefragt waren.
Fazit:
Es wird empfohlen, nicht durch ein Konzeptverfahren einen privaten Nutzer für das Baerwaldbad zu suchen.
Prüfergebnis Trockene Nutzung:
Die Sanierungskosten reduzieren sich aufgrund der wegfallenden Badnutzung.
Eine Umnutzung mit gemeinwohlorientierten / öffentlichen Nutzungen entspricht den bezirklichen Zielen und hat einen großen Nutzen für die Nachbarschaft und das Quartier.
Einer „trockenen Nutzung“ mit überwiegend gemeinwohlorientierten Nutzungen wird die größte Umsetzungswahrscheinlichkeit zugesprochen.
Es wird von einer vollständigen Sanierung abgeraten. Sie wird voraussichtlich Kostenmieten erzeugen, die gemeinwohlorientierte Nutzungen ausschließen oder diese sehr stark einschränken.
Fazit:
Dem Betriebsmodell einer „Trockenen Nutzung“ wird das größte Realisierungspotenzial zugesprochen. Um möglichst günstige Mieten für einen großen Flächenanteil gemeinwohlorientierter Nutzungen zu ermöglichen und möglichst schnell Einnahmen für die Refinanzierung der Sanierungskosten zu erzielen, sollte nach einer Mindestsanierung eine sukzessive Sanierung mit parallelem Zwischen- und Pioniernutzungsbetrieb erfolgen.
Prüfergebnis Pionier-/Zwischennutzung:
Bevor ein Prozess starten kann, ist eine Gebäudesicherung notwendig, die einer Finanzierung durch den Bezirk bedarf (Dachsanierung, Schimmelbeseitigung, etc.). Hinzu kommen Genehmigungen und behördliche Freigaben für eine künftige Nutzung.
Eine schrittweise Sanierung des Gebäudes schafft erste, kleinteilige Möglichkeiten für Pionier- und Zwischennutzungen. Daraus entstehende Einnahmen können für weitere Sanierungsmaßnahmen verwendet werden.
Die differenzierte Struktur des Gebäudes mit Raumtypologien unterschiedlicher Größen erlaubt eine Gebäudeteilung (z.B. Gebäudeteile „Alte Halle“, „Neue Halle“, „Kesselhaus“) sowie abschnittsbezogene (Abtrennbare Bereiche, Brandschutzeinheiten, Erschließungseinheiten, etc.) aber auch kleinteilige einzel-räumliche Entwicklung von Räumen, Gebäudeteilen und Abschnitten des Baerwaldbads.
Dadurch besteht eine hohe Flexibilität in der Gebäudestruktur, die eine schnelle und sukzessive Entwicklung begünstigt. So kann der Standort schnell neu belebt werden und seine Rolle im Quartier neu definieren, so dass die Nutzungen den Anforderungen/Bedarfen des Bezirks und der Nachbarschaft entsprechend wachsen.
Insgesamt bedarf es mehrerer Akteure mit unterschiedlichen, sich ergänzenden Kompetenzen und Ressourcen, die koordiniert handeln und gemeinsam die verschiedenen Aufgaben übernehmen müssen.
Ein niedrigschwelliger Ansatz mit Zwischen- und Pioniernutzungenermöglicht es, Eigenleistungen und Eigenkapital der Akteure in den Prozess einzubringen
Fazit:
Es wird empfohlen, das Gebäude nach einer Mindestsanierung sukzessive und kollaborativ mit verschiedenen Akteuren zu entwickeln und schrittweise zu sanieren. Die Zusammenführung von Ressourcen und Akteuren ermöglicht die Entwicklung eines perspektivisch, wirtschaftlich tragfähigen und gemeinwohlorientierten Nutzungs- und Entwicklungskonzepts. Dazu ist ein Pionierkonzept zu erstellen.
Um das Baerwaldbad wieder zu beleben, ist eine Struktur zu wählen, die nach einer Mindestsanierung, eine sukzessive Entwicklung und Sanierung, mit möglich baldigen Mieteinnahmen zur Refinanzierung der weiteren Sanierungsmaßnahmen, möglichst große Anteile von Flächen mit günstigen Kostenmieten für gemeinwohlorientierte Nutzungen bereitstellt und eine vielfältige und aktive Akteursstruktur bietet, welche die komplexen Aufgaben übernehmen und den Bezirk kapazitär und finanziell entlasten kann.
Um möglichst frühzeitig die beginnende Entwicklung im Quartier sichtbar zu machen und den Ort zu beleben, sollte eine öffentliche Sichtbarkeit erzeugt werden. Mit geringem Aufwand können beispielsweise in den Fenstern / an der Fassade Hinweise auf die neue Entwicklung angebracht werden (Schilder, Planen o.ä.) und Führungen im Gebäude stattfinden. Z.B. am Tag des Denkmals oder zu ähnlichen Gelegenheiten. Auch die Außen- und Freiräume / Höfe, könnten schnell mit attraktiven Nutzungen (Urbanem Gärtnern, PopUp-Events, temporärer Infostation, etc.) genutzt werden, um Aufmerksamkeit zu erzeugen.
Da die Abläufe und Teilhabebedingungen für die Etablierung von Pionier- und Zwischennutzungen komplex sind, wird empfohlen, hierfür ein Pionier- und Zwischennutzungskonzept zu erstellen. Dabei sind Fragen zu beantworten, die angefangen von den räumlichen- und Entwicklungspotenzialen des Gebäudes (wo und wie starten, Erschließungssektoren, Barrierefreiheit, Brandschutz etc.) über das Kuratieren der Nutzungsmischung, der Ankernutzungen und der Akteure mit Nutzungsbedarfen (definieren der Bedingungen für Pionier- und Zwischennutzungen, Bewerbungsmanagement, Auswahl- und Vergabeprozess, etc.), bis hin zu einer langfristigen Anlauf- und Begleitstruktur der gesamten Pionierphase reichen. Die Nutzungen dürfen einer potenziellen erneuten Badnutzung nicht entgegenstehen, so dass diese künftig weiterhin möglich ist. Das Konzept soll zum Ziel haben, ein klares Leistungsbild für eine Pionier-Koordination zu entwickeln.
Handlungsempfehlungen zur Realisierung und Umsetzung einer sukzessiven und schrittweisen Entwicklung:
Aus der Studie ergeben sich zahlreiche Empfehlungen und Hinweise für die weitere Entwicklung. Hierzu beschließt die BVV Friedrichshain-Kreuzberg folgende Handlungsschritte, u.a. für die notwendige Sicherung, Erhalt sowie Instandsetzung der Bausubstanz:
Die politische Legitimation für die Entwicklung von Pionier- und Zwischennutzungen im Baerwaldbad und die Umsetzung der dafür notwendigen Maßnahmen (insbesondere Sanierungskonzept, Erstellung eines Pionier- und Zwischennutzungskonzeptes und der Beginn der Mindestsanierung) erfolgt durch die BVV Friedrichshain-Kreuzberg
Der Anteil der gemeinwohlorientierten Pionier- und Zwischennutzung des Bades soll unter starker Betonung sportlicher Bedarfe erfolgen. Kommunale Bedarfe oder des dritten Sektors können Berücksichtigung finden.
Sicherstellung der Mittelbereitstellung für die Beauftragung durch Bezirksamt/Politik (BVV) und Fördermittelakquise
Die Letztentscheidung zur Übertragung des Bades in ein Treuhandvermögen oder zum Abschluss von vertraglichen Vereinbarungen von/ mit Dritten obliegt der BVV Friedrichshain-Kreuzberg. Über die Auswahl eines Dritten berichtet das BA fortlaufend, eine Teilnahme an den Auswahlgesprächen durch Mitglieder des Sportausschusses sind zu ermöglichen.
Der Abschluss einer Kooperationsvereinbarung zwischen Bezirk und gemeinwohlorientierten Dritten mit Festlegung der Rahmenbedingungen und gemeinsamen Ziele erfolgt erst nach Zustimmung durch die BVV Friedrichshain-Kreuzberg.
Bildung eines Projektteams innerhalb des Bezirks mit definierten Verantwortungsbereichen und erforderlichen Ressourcen (Personal und Finanzen)
Die Erstellung eines Sanierungskonzepts und eines Zwischen- und Pionierkonzepts erfolgt durch den auszuwählenden Kooperationspartner. Dieser kann einzelne Aufgaben an Dritte delegieren.
Schnellstmöglicher Beginn von Sanierungsmaßnahmen zur Sicherung der denkmalgeschützten Substanz
Förderantrag zum Denkmalschutz-Sonderprogramm für die Dachflächensanierung (2,3 Mio €) wurde eingereicht und erneut abgelehnt. Mit dem Ablehnungsbescheid ist die Mindestsanierung derzeit sehr unwahrscheinlich. Ein Sanierungsbeginn bereits in 2024 ist ausgeschlossen. Der Antrag wird in 2025 erneut eingereicht.
Für Sicherungsmaßnahmen am Baerwaldbad sind vom Landesdenkmalamt Mittel in Höhe von 605.000 € vorgesehen, die dem Bezirk in zwei Tranchen in den Jahren 2024 und 2025 zur auftragsweisen Bewirtschaftung zugewiesen werden sollen und als Kofinanzierung für dringend notwendige Maßnahmen u.a. im Dachbereich eingesetzt werden sollen.
Öffentliche Sichtbarkeit erzeugen, durch Informationen in der (bezirklichen) Öffentlichkeit, am Gebäude Baerwaldbad (Fassade) und der Ermöglichung von Besichtigungen
Die Pionier- und Zwischennutzungen müssen berücksichtigen, dass eine künftige, erneute Badnutzung möglich bleibt. Eine erneute Prüfung, ob eine mögliche Badnutzung umgesetzt werden kann, sollte in 10 – 15 Jahren erfolgen oder zu dem Zeitpunkt, wenn Finanzierungszusagen von Bund oder Land eine frühere Reaktivierung oder Teilreaktivierung des Bades ermöglichen.
Begründung:
Laut § 13 Abs. 2 ist die Bezirksverordnetenversammlung befugt, Entscheidungen des Bezirksamtes aufzuheben und selbst zu entscheiden. Dies ist laut Kommentar Ottenberg/ Wolf Bezirksverwaltungsgesetz vom 01.01.2022 insbesondere in solchen Fällen möglich, wenn das Bezirksamt BVV-Beschlüssen nicht oder nicht in vollem Umfang entspricht. Folge ist ein Aufhebungs- und Selbstentscheidungsrecht der BVV.
Dies gilt in allen Bereichen, in denen das Bezirksaufgabengesetz Kompetenzen der BVV zuweist, aber auch im Rahmen einer beschlossenen Empfehlung.
Für die SPD-Fraktion
Frank Vollmert
Antrag DS/1550/VI
Betreff: Benennung des Fußweges zwischen Schleiermacherstraße und Baerwaldstraße in Marga-Behrends-Weg
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg wird beauftragt, den Fußweg, der als Verlängerung der Fürbringerstraße zwischen der Schleiermacherstraße und der Baerwaldstraße entlangführt, nach der Kreuzberger Tänzerin und Sängerin Marga Behrends zu benennen, die die meiste Zeit ihres Lebens in der Fürbringerstraße gewohnt hat.
Begründung:
Marga Behrends (geboren am 9. Oktober 1907 und gestorben am 20. Mai 2010 in Berlin) war Sängerin und Tänzerin in Berlin. Sie nahm, gegen den Willen des Vaters („Wat? Tänzerin? Gibt es nicht!!!“), der bei der Berliner Sittenpolizei arbeitete, Tanzunterricht. Der Vater besorgte ihr eine Lehrstelle bei einem Geschäft für Herrenmaßhemden. Dort machte sie Botengänge. Eines Tages machte sie bei einem dieser Botengänge Bekanntschaft mit dem Onkel von Marlene Dietrich. Wenig später bekam sie im Admiralspalast ein Engagement als Tänzerin und trat später als Revuetänzerin, als sogenanntes Tillergirl, dort auf. Dort begegneten ihr namhafte Künstler*innen jener Zeit, wie Otto Dix und Kurt Weill sowie Adele Sandrock und Billy Wilder.
1933 wurden ihr ihre Auftrittsmöglichkeiten genommen, da die Nazis sowohl den Admiralspalast schlossen als auch Revuen verboten. Lediglich vor deutschen Truppen durfte sie noch zu Unterhaltungszwecken auftreten. Das Kriegsende erlebte Marga Behrends zusammen mit ihrem Mann Ludwig auf der Insel Borkum. Dort betrieben sie ein Café und eine Tanzschule. 1947 kehrten beide nach Kreuzberg zurück, wo sie sich bis ca. 1980 ins Privatleben zurückzog. Mit 73 Jahren besserte sie sich ihre kleine Rente als Toilettenfrau im Europa-Center und als Komparsin für Berliner Fernsehproduktionen auf. Nach dem Tod ihres Mannes 1992 stand sie wieder häufiger als Sängerin auf Kreuzberger und Berliner Bühnen. Marga Behrends hat die meiste Zeit ihres Lebens in der Fürbringerstraße in Kreuzberg gelebt und war bereits zu Lebzeiten Kreuzberger Urgestein.
Für die SPD-Fraktion
Thomas Giebel
Antrag DS/1549/VI
Betreff: Den Schriftzug des Café Sibylle endlich wieder beleuchten!
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg wird beauftragt, den unter Denkmalschutz stehenden Schriftzug über dem Eingang des Café Sibylle wieder zu beleuchten. Darüber hinaus wird das Bezirksamt aufgefordert, gemeinsam mit den Betreibern und dem Eigentümer des Café Sibylle sicherzustellen, dass auch künftig ausreichende finanzielle Ressourcen für Leuchtmittel des Schriftzuges zur Verfügung stehen. Sollten dafür Mittel benötigt werden, können diese aus den Sondermitteln der BVV zur Verfügung gestellt werden.
Begründung:
Das Café Sibylle ist 1953 an der Karl-Marx-Allee als Milchbar eröffnet worden. In den 1960er Jahren wurde es in Café Sibylle umbenannt – nach der gleichnamigen Frauenzeitschrift der DDR. Der Schriftzug wurde zur selben Zeit dort angebracht.
Das Café Sibylle war zu DDR-Zeiten ein beliebtes Ausflugsziel und seit Wiedereröffnung nach der Wende zu Beginn der 2000er Jahre ein nostalgischer Identifikationsort für viele noch dort lebende Ostberliner*innen. Das Café beinhaltet aber auch eine Dauerausstellung über die Karl-Marx-Allee und deren Architektur. Seit einigen Jahren ist der beleuchtete Schriftzug am Eingang des Café Sibylle immer mehr ausgefallen und nunmehr komplett dunkel. Damit das Café Sibylle weiterhin ein Anziehungspunkt in Friedrichshain-Kreuzberg bleibt und weiterhin seinem Bildungsauftrag dienen kann, ist ein leuchtendes Schriftzugdenkmal vonnöten.
Für die SPD-Fraktion
Thomas Giebel
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MÜNDLICHE ANFRAGEN
Mündliche Anfrage DS/1570/VI
Betreff: 50. Todestag von Çetin Mert
Ich frage das Bezirksamt:
1. Plant das Bezirksamt eine Gedenkveranstaltung am 11.05.2025 anlässlich des 50. Todestages von Çetin Mert, die nicht nur sein tragisches Schicksal würdigt, sondern auch die unsichtbaren Opfer der Berliner Mauer in den Fokus rückt, um ein wichtiges Zeichen des Erinnerns, Lernens und der Solidarität – sowohl für die deutsch-deutsche Geschichte als auch für die migrantischen Communities – zu setzen?
2. Wenn ja, in welcher Form?
3. Wenn nein, warum nicht?
Ahmet İyidirli
SPD-Fraktion
Mündliche Anfrage DS/1572/VI
Betreff: Ferienangebote in Xhain
Ich frage das Bezirksamt:
1. Welche Ferienangebote gibt es für Kinder im Bezirk in den Ferien?
2. Wo können sich die Kinder und Eltern informieren?
3. Welche bezirklichen Kinder- und Jugendeinrichtungen bieten Ferienprogramme an?
Tessa Mollenhauer-Koch
SPD-Fraktion