Der Bundestag hat eine Reform des Baurechts beschlossen, das Bauland-Mobilisierungsgesetz. Damit wird das kommunale Vorkaufsrecht gestärkt. Die SPD-Bezirksverordnete Anja Möbus hofft, dass die neuen Regeln schnell kommen und dann vom Bezirksamt konsequent umgesetzt werden.
Es hat einen sperrigen Namen, bringt aber eine ganze Reihe von Verbesserungen für die Bewohner*innen von Friedrichshain-Kreuzberg: Das Bauland-Mobilisierungsgesetz. Es wurde am vergangenen Freitag vom Bundestag beschlossen. Jetzt muss es noch den Bundesrat passieren, damit es in Berlin angewandt werden kann.
Die stadtentwicklungspolitische Sprecherin der SPD-BVV-Fraktion Anja Möbus erklärt dazu:
„Die Baurechts-Novelle ist eine große Chance für unseren Bezirk und ein Erfolg für die Sozialdemokratie. Das neue Gesetz ermöglicht uns, das Vorkaufsrecht in Zukunft noch konsequenter auszuüben. Damit können wir weitere Mieterinnen und Mieter vor Verdrängung und steigenden Mieten schützen.
Wünschenswert wäre, dass der Bezirk das Vorkaufsrecht zum tatsächlichen Verkehrswert ausübt, anstatt die Spekulationspreise des Immobilienmarktes zu bedienen. Auf Nachfrage sagte der Baustadtrat bisher meistens, dies sei nicht möglich. In Zukunft wird sich das hoffentlich ändern. Denn je niedriger der Kaufpreis, desto eher findet sich ein Käufer, der dauerhaft bezahlbare Mieten garantiert.
Die SPD-Fraktion macht sich für eine schnelle Ausweitung der Milieuschutzgebiete im Bezirk stark. Doch noch immer sind viele Kieze nicht unter Schutz gestellt. Künftig kann der Bezirk auch hier besser gegen die Umwandlung von günstigen Miet- in Eigentumswohnungen vorgehen.
Wir fordern das Bezirksamt auf, die neuen Instrumente entschlossen zu nutzen, sobald sie zur Verfügung stehen.“
Zum Hintergrund:
Mit dem sogenannten Bauland-Mobilisierungsgesetz erhalten die Kommunen mehr Möglichkeiten, auf die Stadtentwicklung Einfluss zu nehmen. Damit sollen bezahlbare Wohnungen geschaffen und gesichert werden. Einige Beispiele:
- Vorkaufsrecht wird gestärkt – Kommunen können das Vorkaufsrecht zum gutachterlich ermittelten Verkehrswert ausüben. Bisher waren hohe Kaufpreise gerade in Friedrichshain-Kreuzberg ein großes Problem. Außerdem bekommen Kommunen mehr Zeit, um einen Käufer zu finden – nämlich drei statt zwei Monate.
- Kampf gegen Spekulation – Wer Grundstücke aus Spekulationsgründen brachliegen lässt, kann mit einem Baugebot einfacher von der Stadt verpflichtet werden Wohnungen zu bauen. Außerdem wird ein neues Vorkaufsrecht für un- beziehungsweise geringfügig bebaute und brachliegende Grundstücke in Gemeinden mit angespanntem Wohnungsmarkt eingeführt. Auch für verwahrloste Immobilien wird ein kommunales Vorkaufsrecht geschaffen.
- Mehr „Sozialwohnungen“ – Mit einem sektoralem Bebauungsplan können Kommunen in Innenstadtbereichen bestimmen, dass dort mindestens ein bestimmter Anteil an geförderten Wohnungen entstehen muss. Das gilt für Flächen im unbeplanten Innenbereich, wo bisher nach § 34 Baugesetzbuch ohne solche Auflagen gebaut werden durfte.
- Wohnungsbau wird beschleunigt – Steht ein Bebauungsplan neuen Wohnungen im Weg, kann die Kommune ihn künftig im beschleunigten Verfahren aufhaben. Auch für Nachverdichtung – etwa der Ausbau von Dachgeschossen – werden flexiblere Lösungen ermöglicht.
- Umwandlung wird erschwert – In angespannten Wohnungsmärkten bedarf die Umwandlung von größeren Mietshäusern in Eigentumswohnungen künftig der Genehmigung – bisher galt das nur in Milieuschutzgebieten. Die Landesregierungen können festlegen, in welchen Gebieten diese Regel gilt.
Der Bundestag hat zudem die Regierung mit einer Entschließung aufgefordert, ein besonderes Augenmerk auf den Erhalt und die Rückgewinnung einer urbanen Nutzungsvielfalt zu legen. Innovative Maßnahmen sollen mit Mitteln der Städtebauförderung unterstützt werden. Explizit geht der Bundestag auf die Clubkultur ein: Club-Standorte sollen gesichert werden und wo Gebäude umgenutzt werden, sollen die Kommunen auch die Nutzung durch Clubs prüfen.
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bundestag.de