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Anträge und Anfragen zur BVV am 12.12.2018

Wir setzen uns für mehr Sportplätze ein, befassen uns mit den Öffnungszeiten von Bibliotheken und schlagen eine weitere Fahrradstraße vor. Eine Große Anfrage befasst sich mit der teuren Schilder-Posse rund um die Parkraumbewirtschaftung im Bergmannkiez. Unsere Anträge und Anfragen auf einen Blick.

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ANTRÄGE

Antrag DS/1070/V
Betreff: Errichtung eines Sportplatzes und einer Sporthalle auf dem Gelände des OSZ Handel

Die BVV möge beschließen:

Das Bezirksamt wird beauftragt, sich dafür einzusetzen, dass mit Mitteln aus der Landes-Investitionsplanung auf dem Gelände des OSZ Handel in der Wrangelstraße ein Sportplatz und eine Sporthalle errichtet werden.

Begründung:

Friedrichshain-Kreuzberg ist bei den ungedeckten Sportstätten der mit Abstand am schlechtesten ausgestattete Bezirk in Berlin. Insbesondere im Wrangelkiez wird seit langem ein dringender Bedarf an Sportflächen angezeigt. Es gibt häufig Nutzungskonkurrenzen. Das größte Problem bei der Realisierung weiterer Sportanlagen in Friedrichshain-Kreuzberg ist der Mangel an geeigneten Flächen. Das Schulgelände am OSZ Handel bietet den Platz für den Bau eines Sportplatzes als auch einer Sporthalle. Hierdurch wird insbesondere der Bedarf an weiteren Sportflächen für den Verein Hansa 07 und weitere Vereine gedeckt.

Friedrichshain-Kreuzberg, den 3.12.2018
Für die Fraktion der SPD
Sevim Aydin, Frank Vollmert

Antrag DS/1071/V
Betreff: Errichtung eines Sportplatzes auf dem Schulgrundstück der Fanny-Hensel-Grundschule am Anhalter Bahnhof

Die BVV möge beschließen:

Das Bezirksamt wird beauftragt, sich dafür einzusetzen, den Sportplatz auf dem Schulgrundstück der Fanny-Hensel-Grundschule am Anhalter Bahnhof zu sanieren, so dass dieser dem Schul- und Vereinssport zur Verfügung gestellt werden kann.

Begründung:

Die Südliche Friedrichstadt ist schlecht mit Sportflächen ausgestattet. Die Kapazitäten des Sportplatzes am Anhalter Bahnhof/Tempodrom, der u.a. auch vom BSV Al-Dersimspor genutzt wird, sind ausgeschöpft. Auch die anliegende Fanny-Hensel-Grundschule hat einen Bedarf für den Schulsport.

Friedrichshain-Kreuzberg, den 3.12.2018
Für die Fraktion der SPD
Sevim Aydin, Frank Vollmert

Antrag DS/1072/V
Betreff: Colbestraße wird zur Fahrradstraße

Die BVV möge beschließen:

Das Bezirksamt wird beauftragt die Colbestraße von der Frankfurter Allee bis zur Boxhagener Straße als Fahrradstraße sofort auszuweisen. Die Nutzung von Fahrrädern auf Seitenstraßen sollte immer Priorität haben.

Begründung:

Die Colbestraße ist eine sehr enge Straße. Sie wird gerne als Abkürzungsroute von Autofahrer*innen genutzt. Sie ist auch meist zugeparkt und 2 Autos schaffen es nie aneinander vorbei. Die Gefahr für Radfahrer*innen ist erheblich, da es auch keinen Radweg gibt.

Friedrichshain-Kreuzberg, den 3.12.2018
Für die Fraktion der SPD
Tessa Mollenhauer-Koch

Antrag DS/1073/V
Betreff: Ausweitung der Öffnungszeiten an der Bezirkszentralbibliothek und der Mittelpunktbibliothek

Die BVV möge beschließen:

Das Bezirksamt wird beauftrag an der Bezirkszentralbibliothek und der Mittelpunktbibliothek vor allem an Freitagen verlängerte Öffnungszeiten bis mindestens 19 Uhr einzuführen. Beide Bibliotheken werden auch als soziale Treffpunkte genutzt. Viele Familien im Bezirk nutzen beide Einrichtungen auch als Austausch- und Informationsbörse ohne Verzehrzwang wie in einem Café. Kurse werden besucht, Kinder machen vor Ort ihre Hausaufgaben und spielen analog oder digital.

Begründung

Die beiden größten Bibliotheken im Bezirk schließen immer freitags um 17 Uhr, von Montag- Donnerstag haben sie immer bis 19 Uhr geöffnet, aber am Freitag wird man als Besucher*in schon meist um 16.30 Uhr hingewiesen, dass man sehr bald schließen wird.

Ein offener Ort für Menschen im Bezirk, sollte vor allen auch an Freitagen länger geöffnet haben.

Friedrichshain-Kreuzberg, den 3.12.2018
Für die Fraktion der SPD
Tessa Mollenhauer – Koch

Gemeinsamer Antrag der Fraktionen B90/Die Grünen und SPD DS/1075/V
Betreff: Städtebauliche Rahmenbedingungen der BVV für die weitere Entwicklung des RAW-Geländes I

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Die BVV beauftragt das Bezirksamt, die Verhandlungen zur Entwicklung des ehemaligen RAW-Geländes unter den folgenden Voraussetzungen mit Bezug zur Gebietskulisse des “Soziokulturellen L” fortzuführen, um deren Fortschritt nicht zu gefährden. Darüber hinaus bestehen weiterhin die Beschlüsse der BVV sowie die bisher erzielten Verhandlungsergebnisse als Grundlage und die BVV betrachtet die hier behandelten Sachverhalte explizit nicht als abschließende Liste in Bezug auf das Gesamtgelände, sondern als essentielle Grundsätze in Bezug auf die von der BVV definierte SKL-Gebietskulisse.

Die BVV erkennt an, dass die Mieter*innen innerhalb der in DS/2037/IV definierten SKL-Kulisse den Forderungen der Eigentümerschaft in den bisherigen Verhandlungen bereits in großem Maß entgegengekommen sind und sich sehr weitgehend kompromissorientiert in die Verhandlungen eingebracht haben. Die BVV erwartet für den Fortgang der Verhandlungen ein entsprechendes, verbindliches Entgegenkommen durch die Eigentümerschaft, auch um die durch die eigenen Forderungen entstehenden Problemlagen zu lösen. Deshalb sind innerhalb der von der BVV definierten Gebietskulisse des Soziokulturellen Zentrums sowie in deren unmittelbaren Umfeld, bestimmte Bedingungen im Städtebau und in der Flächennutzungsverteilung essentiell für eine spätere, positive Beurteilung des Gesamtpakets durch die BVV. Zu einem akzeptablen Kompromiss gehören für die BVV:

  1. Das denkmalgeschützte oktagonale Gebäude (derzeit Saray) an der Nord-West-Ecke des Geländes darf nicht überbaut werden. Ein über das Straßenniveau der Revaler Straße herausragender Gebäudekörper an dieser Stelle würde das Denkmalensemble entlang der Revaler Straße insgesamt verstellen und entwerten und den Geländeauftakt aus der Sicht von Norden und Westen bestimmen. Auch die Eingangssituation gewinnt durch die größere Offenheit an dieser Stelle an städtebaulicher Qualität. Das denkmalgeschützte Beamtenwohnhaus muss weiterhin den wesentlichen baulichen Auftakt entlang der Revaler Straße bilden, um das Denkmalensemble nicht zu entwerten.
  2. Der Bereich des ehemaligen Trafohäuschens zwischen denkmalgeschütztem Verwaltungsgebäude und denkmalgeschütztem Stoff- und Gerätelager kann nur behutsam entwickelt werden, um das Denkmalensemble nicht zu entwerten. Darüber hinaus gehört diese Fläche eindeutig zur von der BVV definierten Gebietskulisse des SKL und kann deshalb nur in enger Abstimmung mit den Mieter*innen und Nutzer*innen bebaut werden. In jedem Fall ist eine Nutzung vorzusehen, die mit dem zukünftigen Soziokulturellen Zentrum korrespondiert. Vorstellbar sind hier auch Atelierflächen in Kooperation mit dem städtischen Atelierprogramm des bbk.
  3. Die Freiräume zwischen und um die Häuser, die nicht zur zukünftigen Mietfläche gehören, sich jedoch innerhalb der SKL-Gebietskulisse befinden, sollen in der Zukunft kooperativ bespielt und gestaltet werden. Die BVV erwartet hierzu zwischen Eigentümerschaft und Mieter*innen ausgearbeitete Grundregeln, die möglichst schriftlich fixiert werden sollen. Die Gestaltung der Freiflächen und die umgebende Nutzung soll diese kooperative Bespielung mitdenken und als essentiell berücksichtigen.
  4. Die von der BVV definierte Gebietskulisse des Soziokulturellen Zentrums ist möglichst um das Badehaus zu erweitern. Jedenfalls ist das Badehaus in seinem Bestand zu sichern und darf nicht abgerissen und überbaut werden. Es gehört zu den markantesten verbliebenen Gebäuden auf dem ehemaligen Reichsbahnausbesserungswerk. Ein Ankauf durch die Stadt soll geprüft und falls möglich realisiert werden.
  5. Die Mieter der derzeitigen Fläche der Five O GmbH sind der Forderung des Eigentümers nach zukünftiger Reduzierung und potenzieller Umnutzung der Flächen, welche die Five-O GmbH derzeit anmietet, innerhalb des wirtschaftlich tragfähigen sehr weit nachgekommen (siehe Anlage 2). Weitere Abstriche sind ohne das Scheitern eines zukünftigen Jugendkulturzentrums mit olympischem Regionalstützpunkt für den Skateboardsport nicht möglich. Teilweise müssen im Gegenteil zwingend Flächen kompensiert werden, um das Gelingen zu ermöglichen. Da der Kompensationsbedarf ausschließlich aufgrund der vom Eigentümer geforderten Eingriffe in die in DS/2037/IV beschlossenen Gebietskulisse des SKL entsteht, erwartet die BVV für den Fortgang der Verhandlungen das schriftliche und verbindliche Bekenntnis des Eigentümers zu den entsprechenden Kompensationsmaßnahmen:
    a) Die Fläche des Kletterkegels/Kletterzentrums (ca. 884 m²) wird aus der Five O gelöst und wird eigenständiger Mieter innerhalb der zukünftigen SKL-Lösung. Eine Kompensation von Flächen gegenüber der Five O gGmbH soll in diesem Fall nicht erfolgen.
    b) Die derzeitige Mietfläche des Skate-Bowl und Mini-Ramp soll auf Wunsch der Kurth-Gruppe teilweise zurückgegeben werden (ca. 217 m²), um eine südliche Durchwegung und die Freistellung der Radsatzdreherei zu ermöglichen. Hier würde die von der BVV beschlossene Gebietskulisse des SKL reduziert. Die Zustimmung der BVV zu einer solchen Reduktion hängt von einer adäquaten Ersatzfläche ab, da der Bedarf ohne Eingriff in die Gebietskulisse nicht entstünde.
    Da „Betonhausen“ (Außenfläche am Haus 23) auf Wunsch des Eigentümers ebenfalls aufgegeben werden soll, entsteht ein Kompensationsbedarf von insgesamt ca. 600 m² Skatefläche.
    Die Anforderungen an diese „Ausweichfläche Skate“ finden sich in Anlage 4. Die BVV erwartet eine qualitativ ansprechende Flächenkompensation im Rahmen dieser Anforderungen, welche die Eignung als olympischer Regionalstützpunkt aufrecht erhält und sich nicht in einem fensterlosen Keller befindet.
    c) Das in der SKL-Gebietskulisse (siehe Anlage 1 und 2) befindliche Haus 23 mit Außenskateanlage Betonhausen (Grundfläche ca. 576 m²) möchte der Eigentümer abreißen und durch einen mehrstöckigen Neubau ersetzen. Obwohl dieses Haus mit ca. 400 m² Nutzfläche sich eindeutig innerhalb der von der BVV definierten Gebietskulisse befindet und für den Jugendkulturbetrieb gebraucht würde, wären die zukünftigen Betreiber der Five O gGmbH dazu bereit, die räumlichen Voraussetzungen für den Betrieb des Jugendkulturzentrums an anderer Stelle zu schaffen. Sollte das Haus 23 zugunsten der Nachverdichtung durch den Eigentümer aus der SKL-Kulisse wegfallen, unterstützt die BVV eine Nachverdichtungslösung für die Five O gGmbH auf deren verbleibender Fläche. Ohne eine solche Lösung, der auch die GSE als zukünftige Vertragspartnerin und Inhaberin des angestrebten Generalmietvertrages sowie die Five O gGmbH zustimmt, stimmt die BVV dem Wegfall des Hauses 23 aus der SKL-Gebietskulisse nicht zu. Die räumliche Nähe der Jugendarbeit zu den Skateflächen ist für den Betrieb des zukünftigen, gemeinnützigen Jugendkulturzentrums als Angebot der Jugendhilfe unbedingt notwendig. Darum ist eine Lösung wie in Anlage 3 vorgezeichnet für die BVV essentiell für den Fortgang der Verhandlungen, falls der Eigentümer weiterhin auf dem Wegfall des Hauses 23 besteht. Die Art und Dauer des derzeit bestehenden Mietvertrages spielt für die Zugehörigkeit zur SKL-Kulisse im Übrigen keine Rolle. Die Kulisse wurde von der BVV aus sinnvollen städtebaulichen und konzeptionellen Überlegungen festgelegt. Die konzeptionellen Probleme, die durch den Wegfall einzelner Teile entstehen, sprechen zusätzlich dafür, dass diese Überlegungen richtig waren.
    d) Der Eigentümer besteht ebenfalls auf dem Abriss und Neubau der Halle 58 in der süd-östlichen Ecke des Five O Innenhofes innerhalb der SKL-Gebietskulisse. Derzeit besteht für diese Halle zwar kein Mietvertrag, die mietvertragliche Situation spielte jedoch für die Zuordnung zur SKL-Gebietskulisse keine Rolle. Wird hier dennoch ein Neubau realisiert, darf dieser den Sommergarten nicht verschatten und dessen Betrieb beeinträchtigen. Der Neubau wäre mit Bezug zur SKL-Kulisse, welche die BVV aus städtebaulich und konzeptionell sinnvollen Überlegungen zugeschnitten hat, ein Zugeständnis. Deshalb erwartet die BVV an dieser Stelle einen flachen Baukörper wie im Bestand und eine gesicherte Sport- und Kultur- (nahe) Nutzung.
    e) Die Bürocontainer des Cassiopeia sollen auf Wunsch des Eigentümers zugunsten einer Durchwegung verlegt werden und südlich der derzeitigen Toilettenanlage im Konzerthaus Cassiopeia platziert werden. Ein vom Eigentümer ins Gespräch gebrachter Neubau darf nicht zu einer höheren Mietbelastung führen.

Das Bezirksamt wird beauftragt, diese Rahmenbedingungen für den Fortgang der Verhandlungen an die Eigentümer des ehemaligen RAW-Geländes zu übermitteln und diesen mitzuteilen, dass der Fortgang der Verhandlungen von einer Lösung der oben aufgeführten Aspekte zwingend abhängt.

Begründung:

Für die BVV war und ist das soziokulturelle Zentrum SKL stets mehr als die Summe seiner Teile, bzw. Einzelmieter*innen. Es soll als Möglichkeitsraum auch für zukünftige Generationen, als Produktionsort ohne zwingenden Verwertungsdruck und als kreatives Zentrum langfristig erhalten und weiterentwickelt werden. Um diese Weiterentwicklung und den Ausbau der Strahlkraft und des unmittelbaren und mittelbaren Nutzens für die Allgemeinheit zu ermöglichen, muss das Soziokulturelle Zentrum die notwendigen Spielräume haben.

Der Erhalt des SKL als soziokulturelles Zentrum war und ist eine der obersten Prioritäten der übergroßen Mehrheit der BVV Friedrichshain-Kreuzberg. Um diesen Erhalt sicher zu stellen und eine lebendige Entwicklung zu ermöglichen, sind auch städtebauliche Voraussetzungen essentiell und ausschlaggebend. Deshalb legt die BVV mit diesem Antrag einige davon nieder.

Friedrichshain-Kreuzberg, den 3.12.2018
Fraktionen B90/Grüne / SPD

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ANFRAGEN

Große Anfrage DS/1044/V
Was läuft schief bei der Einführung neuer Parkraumbewirtschaftungszonen? – Ein Schild-Bürgerstreich aus dem Straßen- und Grünflächenamt?

Ich frage das Bezirksamt:

Einrichtung einer Parkraumbewirtschaftungszone

  1. Welche konkreten Aufgaben liegen im Bereich des Straßen und Grünflächenamtes im Zusammenhang mit der Einrichtung einer neuen Parkraumbewirtschaftungszone?
  2. Welche zeitlichen Vor- und Abläufe sind bei diesen Aufgaben zu berücksichtigen?
  3. Wie läuft konkret der Prozess zur Beschilderung ab?
  4. Welche anderen Ämter sind weiterhin hieran beteiligt und welche Aufgaben müssen sie erfüllen?

Verzögerung der beiden neuen Parkraumbewirtschaftungszonen Bergmannkiez und Viktoriapark

  1. Welche rechtlichen Änderungen hat es seit der Einführung der bestehenden gegenüber der neuen Bewirtschaftungszonen gegeben?
  2. Welche konkreten Gründe führten zur Verzögerung bei der Beschilderung in diesen beiden Zonen, so dass diese bis auf weiteres noch nicht in Betrieb gehen konnten?
  3. Was hat das Straßen- und Grünflächenamt unternommen um diese Fehler zu beheben?
  4. Welche Einnahmeausfälle sind bisher seit dem ursprünglich geplanten Start zum 01.10.2018 entstanden?
  5. An welchen Stellen fehlen diese Einnahmen und wie gedenkt das Bezirksamt diese finanziellen Schäden zu kompensieren?
  6. Wieso wurden die Anwohner*innen, die sich ihre Vignetten bereits zum 01.10.2018 besorgen mussten, nicht ausreichend über die Verzögerungen informiert?
  7. Wann geht es endlich mit diesen beiden neuen Zonen los?

Planungstand zur Einführung weiterer Zonen

  1. Welche weiteren Zonen sind derzeit für Friedrichshain-Kreuzberg in Planung und werden in 2019 eingeführt?
  2. Wie ist hier jeweils der Stand der einzuholenden Gutachten und Untersuchungen?

Friedrichshain-Kreuzberg, den  3.12.2018
Für die Fraktion der SPD
Stephan Ott

Mündliche Anfrage
Betr: Bewusste Desinformation statt rechtssicherer Hilfe für die Mieter*innen der Karl-Marx-Allee?

Ich frage das Bezirksamt:

  1. Mit welcher Begründung hält das Bezirksamt die von SenFin geäußerten konkreten rechtlichen Einwände, insbesondere dem des Abtretungsverbotes für zutreffend bzw. unzutreffend.
  2. Wieso suggeriert Stadtrat Florian Schmidt den betroffenen Mieter*innen bereits vor einer eingehenden Prüfung des ersten Gutachtens seitens aller beteiligten Ebenen, dass eine Lösung im Rahmen eines Treuhandmodells möglich wäre?
  3. Falls Stadtrat Schmidt zwischenzeitlich zu einer anderen Einschätzung zu den Risiken seines Abtretungsmodells gekommen sein sollte, wann hat er die Mieter*innen darüber umfassend informiert?

Berlin, den 10.12.2018
Für die Fraktion der SPD
Stephan Ott

Die Antwort des Bezirksamtes wird hier veröffentlicht: DS/1088/V

Mündliche Anfrage
Betr: Radwegmarkierung Hasenheide/Graefestr.

Ich frage das Bezirksamt:

  1. Wann wird die im Juni 2018 im Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Verkehr und Immobilien angesprochene verkehrsgefährdende Verkehrslenkung für RadfahrerInnen endlich beseitigt (Aufbringung von Richtungspfeilen und Piktogrammen) und nicht mehr im Zuständigkeitsstreit der grün geführten Verkehrsverwaltungen verschoben?
  2. Wenn das Bezirksamt in der Lage ist, größere Anordnungsmaßnahmen, für die die Verkehrslenkung Berlin zuständig ist bzw. war, wie der Umbau der Kreuzung im Bereich des Kreuzungspunktes Kanaluferstraßen/Lindenstr./Zossener Str. anzuordnen und auch zu beauftragen, warum hat es dann nicht die Kraft zur direkten Gefahrenabwehr Richtungspfeile anzuordnen und deren Ausführung dann auch zu beauftragen?

Berlin, den 10.12.2018
Für die Fraktion der SPD
Peggy Hochstätter

Die Antwort des Bezirksamtes wird hier veröffentlicht: DS/1089/V

Mündliche Anfrage
Betr: Stadtverträglicher Tourismus

Ich frage das Bezirksamt:

  1. Wie viele Gelder aus dem Landeshaushalt wurden 2017 und 2018 verwendet, um im Bezirk den Tourismus zu fördern und/oder einen stadtverträglichen Tourismus zu erreichen (Bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
  2. In welcher Form wurde der Bezirk an der Mittelverwendung beteiligt?
  3. Wofür wurde das Geld ausgegeben (Bitte aufschlüsseln)?

Nachfragen:

  1. Hält das Bezirksamt diese Summe für ausreichend, um das Ziel eines stadtverträglichen Tourismus zu erreichen?
    Wurden zum o.g. Zweck auch Mittel aus dem Bezirkshaushalt eingesetzt?

Berlin, den 10.12.2018
Für die Fraktion der SPD
Dr. Peter Beckers

Die Antwort des Bezirksamtes wird hier veröffentlicht: DS/1090/V