Am 10. Januar 2020 hat die SPD-Fraktion Akteneinsicht in die Vorgänge rund um das Vorkaufsrecht zugunsten der Diese eG genommen. Bei der Durchsicht entstand der Eindruck, dass die Akten trotz durchgehender Paginierung (vorgeschriebene Nummerierung) nicht vollständig sind. So fehlten beispielsweise zu erwartende Gesprächsvermerke und die fachlichen Bewertungen der zuständigen Ämter gänzlich.
Darauf angesprochen, erklärte Florian Schmidt in einer gemeinsamen Fraktionssitzung von Bündnis 90 / Die Grünen, DIE LINKE und SPD am 13. Januar 2020, dass in den vorgelegten Akten nicht alles enthalten sei. Als Begründung verwies Schmidt darauf, dass er verhindern wollte, dass die Inhalte von Akten von CDU und FDP instrumentalisiert und von einem Redakteur des Tagesspiegels zur politischen Agitation genutzt werden. Über den Inhalt der Sitzung war Vertraulichkeit vereinbart worden.
Vertraulichkeit ist ein hohes Gut unter politischen Kooperationspartnern, aber an dieser Stelle können wir nicht schweigen. Unabhängig von der dienst- und strafrechtlichen Bewertung hat Florian Schmidt die Mitglieder der SPD-Fraktion in diesem Rahmen zu Kompliz*innen bei der Aushöhlung demokratischer und rechtsstaatlicher Kontrollrechte zu machen versucht.
Wir fordern Florian Schmidt auf, unverzüglich die vollständigen Akten allen Mitgliedern der BVV zugänglich zu machen. Zur Wiederherstellung des politischen Vertrauens hat er die Vollständigkeit der Akten eidesstattlich zu versichern. Kommt er dem nicht bis 27. Januar 2020, 12 Uhr, nach, ist sein Rücktritt unvermeidlich.
Das Recht auf Akteneinsicht ist eines der wichtigsten demokratischen Kontrollrechte der BVV.