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Bezirksverordnetenversammlung am Mittwoch, dem 27.11.2013

Anträge der SPD für die Bezirksverordnetenversammlung Friedrichshain – Kreuzberg am 27.11.2013

Antrag
Betr: Schaffung zusätzlicher Fahrradabstellplätze auf der Grünfläche am Moritzplatz

 Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Das Bezirksamt wird beauftragt zu überprüfen, inwieweit eine hinreichende Zahl von Fahrradabstellplätzen an der sog. „Vierten Ecke“ des  Moritzplatzes geschaffen werden kann. Die Ergebnisse der Prüfung sollen vom Bezirksamt auch in den von der Belius Stiftung moderierten und von Anwohner*innen gestalteten Werkstattprozess zur zukünftigen Nutzung der dortigen Grünfläche eingebracht werden.

Der BVV ist zu ihrer Sitzung im Februar 2013 zu berichten.

Begründung:

Der Moritzplatz hat sich seit 2009, insbesondere nach Ansiedlung von Modulor und dem Aufbau Haus, von einer städtischen Brache zu einem Mittelpunkt der Kreativwirtschaft entwickelt. Rund um den Moritzplatz haben sich viele Projekte und Initiativen sowie Kultur, Gewerbe, Handwerk, Handel und Dienstleistungen angesiedelt. Das Verkehrsaufkommen ist seitdem enorm gestiegen. Hierzu zählt insbesondere auch der Fahrradverkehr. Allerdings gibt es rund um den Moritzplatz nicht ausreichende Möglichkeiten zum Abstellen von Fahrrädern. Die Fahrradnutzer*innen ergreifen jede Möglichkeit, um ihr Fahrrad diebstahlsicher anzuschließen. Dies führt häufig zur Beeinträchtigung des Fußgängerverkehrs. Es ist dringend nötig, hier Abhilfe zu schaffen. Eine Aufstellung zusätzlicher „Kreuzberger Bügel“ auf dem Moritzplatz entspricht darüber hinaus dem in der DS/0275/IV formulierten politischen Ziel einer Neueinrichtung von Fahrradabstellplätzen an ÖPNV-Knotenpunkten im Bezirk.

Friedrichshain- Kreuzberg, den 18.11.2013

Für die Fraktion der SPD

Sevim Aydin                           Max Putzer

 Antrag

Betr.: Kein Weg zurück aufgrund fehlender Ausstattung der Frauenhäuser

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Das Bezirksamt wird beauftragt, sich beim Berliner Senat dafür einzusetzen, dass in Berlin Frauenhäuser als Ort der Hilfe, Beratung und vor allem als vorübergehend geschützte Unterkunft für von Gewalt betroffene Frauen und Kindern angemessen ausgestattet werden.

Daher ist vom Senat konkret einzufordern:

– Im Rahmen der laufenden Haushaltsberatungen ist eine Regelfinanzierung für die Umwandlung von insgesamt neun bisherigen Not- in reguläre Frauenhausplätze im Zweiten Autonomen Frauenhaus bereitzustellen.

– Aufgrund des gestiegenen Bedarfs ist die Gründung eines weiteren Frauenhauses zu forcieren und die Finanzierung sicherzustellen.

– Mit den städtischen Wohnungsbaugesellschaften ist eine Vereinbarung über die Bereitstellung von bezahlbaren Wohnungen für Frauen, die sich entscheiden aus dem Frauenhaus in eine eigene Wohnungen zu ziehen, zu treffen.

– Zudem sind diskriminierende Praxen bei der Vergabe von Wohnungen durch die städtischen Wohnungsbaugesellschaften zu untersagen.

Der BVV ist in der Januar-Sitzung zu berichten.

Begründung:

„Gewalt kommt nicht in die Tüte“ – Am 25.11. verteilt der stellvertretende Bezirksbürgermeister wieder Bäckertüten, Notrufnummern und Infomaterial zur Thematik der häuslichen Gewalt. Aktionen wie diese aber auch die vielfältigen Beratungsangebote tragen die Problematik der häuslichen Gewalt in die Öffentlichkeit und schaffen ein Bewusstsein dafür: Denn häusliche Gewalt ist keinesfalls ein privates Problem, sondern eine Straftat.

Beratung schafft weiteren Bedarf. So kommt es, dass mehr Frauen aus Gewaltbeziehungen ausbrechen und Unterschlupf, aber auch Hilfe in Frauenhäusern suchen. Die Berliner Frauenhäuser sind inzwischen aber so sehr überlastet, dass Frauen und ihre Kindern abgewiesen werden müssen. Eine sichere Unterkunft finden einige Berlinerinnen nur in Brandenburg.

Die BIG-Hotline hat ermittelt, dass – allein im Jahr 2012 – 569 Frauen und 649 Kinder nicht auf einen regulären Platz vermittelt werden. Während viele Betroffene auf Notplätze verwiesen wurden, konnte 230 Frauen und 331 Kindern keine sichere Unterkunft vermittelt werden.

Diese Zahlen sind dramatisch. Deswegen wollen wir auch aus unserem Bezirk heraus zum Handeln aufrufen.

Vertreterinnen des Zweiten Autonomen Frauenhauses berichteten in der Sitzung des Frauen- und Queer-Ausschusses am 13.11.2013, dass die neun Notplätze aufgrund der hohen Nachfrage de facto wie reguläre Plätze genutzt und von den Mitarbeiterinnen betreut werden. So ist seit zweieinhalb Jahren das Zweite Autonome Frauenhaus überbelegt.

Mit nur 100.000 Euro im Jahr ist es jedoch möglich die neun Not- in reguläre Frauenhausplätze umzuwandeln. Derzeit ist eine Regelfinanzierung für fünf weitere Plätze vorgesehen. Das begrüßen wir! Doch auch die vier weiteren Plätze werden dringend gebraucht.

Verschärft wird die Problematik der Überbelegung der Frauenhäuser außerdem dadurch, dass der angespannte Berliner Wohnungsmarkt ein Wegzug aus dem Frauenhaus verhindert oder zumindest verzögert. Für Frauen, die sich entscheiden aus dem Frauenhaus in eine eigene Wohnung zu ziehen, ist es in den letzten Jahren weitaus schwerer geworden eine bezahlbare Mietwohnung zu finden. Zudem leiden Frauen unter diskriminierenden Praxen der Vermieter*innen bei der Wohnungsvergabe.

Hier sehen wir die landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften in der Pflicht: Menschen, die auf dem freien Markt keine Chance auf eine Wohnung haben, benötigen dringend Unterstützung.

Fridrichshain – Kreuzberg, den 18.11.2013

Für die Fraktionen

Claudia Richter,          Susanne Hellmuth                  Tessa Mollenhauer – Koch,

Die Linke                    Bündnis 90/Die Grünen,         SPD

 

Antrag

Betr.: Familienbüros auch in Friedrichshain – Kreuzberg

Die BVV möge beschließen:

Das Bezirksamt wird beauftragt zu prüfen, ob und gegebenenfalls an welcher Stelle im Bezirk die Einrichtung eines sog. „Familienbüros“ sinnvoll ist. Dieses unterstützt mittlerweile an vielen großen Einrichtungen (z.B. Humboldt-Universität, Freie Universität) und in Kommunen die Vereinbarkeit von Beruf und Familie und stellt auf kommunaler Ebene ein wichtiges Instrument der Teilhabe von Familien am Planungsprozess hin zu mehr Familienfreundlichkeit und Lebensqualität dar.

Begründung:

Eine Untersuchung des Zentrums für interdisziplinäre Regionalforschung der Ruhr-Uni in Bochum (Link: www.familie-in-nrw.de unter „Wissen“/“Strategische Instrumente“/“Familienbüros als zentrale Anlaufstellen für Familien“) kommt zu einem äußerst positiven Resümee: Bestehende Familienbüros in Kommunen veränderten die familienpolitische Landschaft stets positiv, es stünden mehr familienpolitische ausgerichtete strategische Instrumente zur Verfügung.

Friedrichshain – Kreuzberg, den 18.11.2013

Für die Fraktion der SPD

Tessa Mollenhauer – Koch

 Antrag

Betreff: Baumfällungen am Spielplatz zwischen Baerwaldstr. 35 und Schleiermacherstr.

Die Bezirksversammlung möge beschließen:

Das Bezirksamt wird beauftragt, die durch das Wurzelwachstum der Pappeln hervorgerufenen Schäden auf und im Umfeld des Spielplatzes zwischen Baerwaldstr. 35 und Schleiermacherstr. in diesem Winterhalbjahr zu beheben. Ferner ist zu prüfen, wie eine nachhaltige und wirtschaftlich flächendeckende Lösung auch unter Einbeziehung der Fällung der verursachenden Pappeln aussehen könnte.

Der Bezirksverordnetenversammlung ist zu ihrer nächsten Sitzung Bericht zu erstatten.

Begründung:

Die Schäden sind so gravierend, dass eine Zeitnahe Schadensbeseitigung notwendig ist.

Friedrichshain-Kreuzberg, den 18.11.2013

Für die SPD-Fraktion

Frank Vollmert

 Antrag

Betr.: Wohnungsbaufonds nicht nur zum Bauen sondern auch zum Kaufen

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Das Bezirksamt wird beauftragt, sich im Rat der Bürgermeister und beim Berliner Senat dafür einzusetzen, dass das am 24. Oktober 2013 vom Berliner Abgeordnetenhaus beschlossene Maßnahmenpaket zu Wohnungsneubau, bezahlbarem Wohnen und Liegenschaftspolitik (insbesondere der Wohnungsbaufonds) nicht ausschließlich für Neubau sondern auch für den Aufkauf bestehender Wohnungen/Häuser durch die Wahrnehmung des bezirklichen Vorkaufsrechts in Erhaltungssatzungsgebieten genutzt werden kann.

Hierfür könnte  ein weiterer Fonds eingerichtet werden, auf den Bezirke zurückgreifen können, wenn sie ihr Vorkaufsrecht wahrnehmen möchten. Andere Städte, z.B. München, nutzen dieses Instrument schon seit längerem. Das Berliner Problem ist jedoch, dass die Bezirke aufgrund ihrer desolaten Finanzsituation dazu finanziell überhaupt nicht in der Lage sind. Damit auch Berlin dem Beispiel anderer Städte folgen kann, muss das Land den Bezirken hierfür die finanziellen Mittel bereitstellen.

Das Bezirksamt soll sich daher gegenüber dem Senat dafür einsetzen, dass hierfür in den abschließenden Haushaltsberatungen im Dezember ausreichende Mittel eingestellt werden.

Begründung:

Der Wohnungsneubau – insbesondere durch die städtischen Wohnungsbaugesellschaften – ist zweifellos ein wichtiges Ansinnen, um den Bedarf an bezahlbarem Wohnraum zu decken. Doch ein mindestens ebenso großer Handlungsdruck liegt in den Bestandsbauten, in denen insbesondere nach Eigentümerwechseln oftmals Modernisierungen und Mieterhöhungen folgen. In Erhaltungssatzungsgebieten hat der Bezirk unter bestimmten Voraussetzungen die rechtliche Möglichkeit ein Vorkaufsrecht zu eigenen oder auch zu Gunsten Dritter, z.B. Wohnungsbaugesellschaften, auszuüben. In anderen Städten, etwa in München, wird davon im Rahmen einer sozialen Stadtentwicklungspolitik bereits seit längerem Gebrauch gemacht (http://www.muenchen.de/rathaus/Stadtverwaltung/Kommunalreferat/immobilien/vorkaufsrecht.html). Das Berliner Problem ist jedoch, dass die Bezirke aufgrund ihrer desolaten Finanzsituation dazu finanziell überhaupt nicht in der Lage sind. Daher wäre es äußerst sinnvoll, wenn der Berliner Senat in sein Maßnahmenpaket auch einen solchen Fonds mit aufnimmt und diesen finanziell im Landeshaushalt absichert.

Friedrichshain-Kreuzberg, den 18.3.2013

Für die Fraktion der

Bündnis 90/Die Grünen                                  SPD

Paula Riester                                                 John Dahl

 Antrag

Betr: Mündliche Fragestunde interessanter gestalten

Die BVV möge beschließen:

Der § 27 der Geschäftsordnung der BVV wird geändert. Ziel dabei ist es, die bisherige Praxis der Einbringung und der Beantwortung der mündlichen Anfragen zu verändern. Die neue Regelung zielt in erster Linie darauf ab, die Fragestunde für die BVV und für Besucherinnen und Besucher interessanter zu gestalten und die zeitliche Dauer der Beantwortung der einzelnen Anfragen zu verkürzen, um möglichst viele Anfragen innerhalb der 60 Minuten, die diesem Tagesordnungspunkt eingeräumt werden, zu behandeln. Die wichtigste Änderung bei der Durchführung der Fragestunde soll darin bestehen, dass die Fraktionen – angelehnt an die spontane Fragestunde im Abgeordnetenhaus – spontane Fragen an das Bezirksamt richten und das Bezirksamt diese sofort beantwortet. Die Handhabung der Reihenfolge wird nicht verändert.

Begründung:

Der ritualisierte Ablauf der mündlichen Fragestunde – vorab eingereichte Fragen der Verordneten und vorbereitete, zumeist sehr ausführliche, Beantwortung von Seiten des Bezirksamtes, wobei der Umfang der Beantwortung oft über die gestellten Fragen hinausgeht – führt sowohl bei den Bezirksverordneten als auch bei Besucherinnen und Besuchern häufig zu dem Eindruck, dass im Rahmen der Beantwortung eher das Interesse des Bezirksamtes an der öffentlichen Darstellung seiner Arbeitsweise und -inhalte als das Aufklärungsinteresse von Bezirksverordneten befriedigt wird. Zudem sind – trotz zahlreicher kritischer Aussprachen mit dem Bezirksamt in den letzten Jahren im Ältestenrat – die Beantwortungen teilweise derart ausführlich, dass zumindest bei den kleineren Fraktionen oft nur eine eingereichte Anfrage beantwortet wird. Insgesamt ist dieser Zustand unbefriedigend. Die spontane Fragestunde im Abgeordnetenhaus ist weitaus lebhafter und interessanter. Die genaue Neuformulierung des § 27 sollte im zuständigen Fachausschuss der BVV erfolgen, um die Interessen aller Fraktionen zur Geltung kommen zu lassen.

Friedrichshain – Kreuzberg, 18.11.2013

Für die Fraktion der SPD

Andy Hehmke

 Antrag

Betrifft: Werbeverbot für Tabakwaren und Alkoholprodukte

Die BVV möge beschließen:

Das Bezirksamt wird beauftragt, sich für ein generelles Werbeverbot in Bezug auf Tabakwaren und Alkoholprodukte im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg einzusetzen. In den Teilen, in denen diese Forderung vom Bezirksamt selbst mangels Zuständigkeit nicht oder nicht vollständig umgesetzt werden kann, wird das Bezirksamt beauftragt, sich gegenüber dem Senat von Berlin im Sinne des Antrags einzusetzen.

Begründung:

Das Werbeverbot für Alkohol- und Tabakprodukte existiert bisher nur als  so genannte „freiwillige Selbstverpflichtung“ in der Nähe von Schulen. Es ist daher gesetzlich nicht verbindlich geregelt. Zudem fallen die meisten Genehmigungen für Außenwerbung in die Zuständigkeit des Berliner Senats. Dies gilt auch für die Werbeflächen im Eigentum der BVG. Aus der Perspektive einer aktiven Suchtpräventionspolitik ist eine Ausweitung und Verschärfung bestehender Regelungen notwendig, die über den Bezirk allein nicht erreicht werden können.

Friedrichshain – Kreuzberg, 18.11.2013

Für die Fraktion der SPD

Anita Leese-Hehmke

 Antrag

Betr.: Sperrung Zossener / Begegnungszone Bergmannstraße Straße

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Der Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg begrüßt die Auswahl der Bergmannstraße als Standort für ein Pilotprojekt Begegnungszone und den damit verbundenen Ansatz zur Verbesserung der dortigen Verkehrssituation. Das Bezirksamt wird beauftragt, bei der weiteren Umsetzung der Maßnahme die nachfolgenden Grundsätze zu berücksichtigen. Der Beschluss DS/1771/III Bergmannstraße als Fahrradstraße vollenden vom 08.09.2011 wird hiermit den zwischenzeitlichen Entwicklungen angepasst.

  1. Die Festlegung des Beschlusses vom 08.09.2011, wonach die Zossener Straße an ihrem südlichen Ende (an der Bergmannstraße) für den motorisierten Individualverkehr gesperrt wird, d. h. nur noch für Fußgänger, Radfahrer, Linienbusse und Einsatzfahrzeuge (Feuerwehr, Polizei) eine Durchfahrt zulässt, wird Bestandteil des Konzeptes und ist mit diesem zu realisieren.
  2. Die Maßnahmen in der Bergmannstraße sind in ein Gesamtkonzept zu integrieren, welches die umgebenden Quartiere berücksichtigt. Deren Bevölkerung ist in die Ausarbeitung des Konzeptes einzubeziehen.
  3. Die Begegnungszone muss an den Fußgängerbereich, welcher die Marheineke­Markthalle als erweiterte Gehwegflächen an der Süd- und Ostseite umgibt, unmittelbar anschließen.

Begründung

Die westliche Bergmannstraße zwischen Mehringdamm und Friesenstraße ist gekennzeichnet von einer intensiven Nutzung, bei der Verkehrserschließung, Durchgangsverkehr, Ruhender Verkehr und nicht verkehrliche Zwecke (Geschäfte & Gastronomie etc.) um den begrenzten öffentlichen Raum konkurrieren. Diese Situation beeinträchtigt die Verkehrssicherheit und führt zu Konflikten, wobei vor allem die sog. schwächeren Verkehrsteilnehmer benachteiligt und die Anwohner betroffen sind. Im Rahmen einer Begegnungszone kann die gegenseitige Rücksichtnahme gefördert und die Nutzung der Verkehrsflächen zugunsten des Fußgängerverkehrs optimiert werden.

In den umgebenden Quartieren, begrenzt durch Gneisenaustraße, Friedhöfe, Columbiadamm und Mehringdamm, ergibt sich ein Handlungsbedarf vor allem aus den Gesundheits- und Umweltbeeinträchtigungen durch den motorisierten Verkehr. Dringend bedarf die Situation in der Friesenstraße einer Lösung, wo durch den Verkehrslärm die Wohnqualität stark beeinträchtigt und die Gesundheit der Anwohner gefährdet ist. Ursächlich hierfür ist zu einem wesentlichen Teil der Durchgangsverkehr, welcher vom Mehringdamm auf diesen ‚Schleichweg‘ ausweicht. Siehe hierzu auch die Ergebnisse der Beteiligung zur Lärmminderungsplanung des Landes.

Folge einer Begegnungszone in der Bergmannstraße darf es deshalb nicht sein, dass

noch mehr motorisierter Verkehr auf die Friesenstraße ausweicht. Stattdessen gilt es Synergieeffekte zu erzielen, indem der oben genannte Bereich gesamthaft betrachtet wird.

Der strategische Ansatz für Verbesserungsmaßnahmen liegt nach wie vor darin, den Durchgangsverkehr (als MIV) durch das Gebiet weitestgehend zu unterbinden, ohne die Erschließungsfunktion des Straßennetzes unzumutbar zu verschlechtern. Zentrales Element hierfür ist, wie in dem vom Mieterrat Chamissoplatz beauftragten Konzept aus dem Jahre 2007 fachlich begründet, die Sperrung der Zossener Straße einschließlich flankierender Maßnahmen in den Parallelstraßen [Steiner: Verkehr in Chamissokiez und Bergmannstraße, u. a. auf www.mieterladen.chamissokiez.de]. Ohne diese Sperrung bringt die Begegnungszone keine Vorteile, nur mit der Sperrung funktioniert die Begegnungszone.

Damit werden gleichzeitig günstige Randbedingungen für eine Begegnungszone in jenem Teil der Bergmannstraße geschaffen, wo sie am sinnvollsten realisiert werden sollte. Der Bereich um den zweigeteilten Knotenpunkt Bergmannstraße/Zossener Straße und Bergmannstraße/Friesenstraße hat das höchste Fußgängerverkehrsaufkommen des Gebietes. Gerade hier müssen jedoch die Fußgänger, die die Bergmannstraße queren wollen, lästige Umwege in Kauf nehmen. Außerdem kommen sich Fußgänger und Radfahrer aufgrund des unzureichenden Platzes vielfach in die Quere. Bei einer Beschränkung des motorisierten Verkehrs auf das notwendige Maß könnte hier, im Schutz einer Begegnungszone, auf die heute ungünstiger Weise noch notwendige, restriktive Reglementierung des Fußgängerverkehrs mittels Verkehrsampeln (LSA) und Schutzgittern verzichtet werden. Der Fahrradverkehr auf der überbezirklichen Tangentialroute 4 (TR 4) wäre einerseits zur Rücksichtnahme gegenüber den Fußgängern veranlasst und anderseits durch den Rückgang des motorisierten Verkehrs begünstigt.

Friedrichshain – Kreuzberg, den 18.11.2013

Für die Fraktion der SPD

Uwe Hübsch

Antrag

Betr.: Ehemalige Dragonerkaserne – Anspruchsvollen Planungsprozess in der Kreuzberger Mitte sichern

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Das Bezirksamt wird beauftragt, keinen Beschluss zur Einleitung eines Änderungsverfahrens für den Bebauungsplan VI-92, festgesetzt am 29.09.1966, für das sogenannte Dragonerareal (Mehringdamm/ Obentrautstraße 1/21) zu fassen.

Ferner wird das Bezirksamt beauftragt, ein Integriertes Stadtentwicklungskonzept für den Bereich Mehringplatz/Blücherplatz/Rathausblock (Dragonerareal) zu erarbeiten. Das Bezirksamt soll einen Vorschlag für den Bearbeitungsbereich dieses Konzeptes vorlegen. Eine entsprechende Finanzierung soll durch das Land Berlin erwirkt werden.

Darüber, ob der Bebauungsplan geändert werden soll, soll erst entschieden werden, wenn die derzeit stattfindenden und noch zu absolvierenden Bürgerbeteiligungsveranstaltungen abgeschlossen sind. Ein B-Plan-Änderungsbeschluss, der eine Änderung der derzeitigen Ausweisung des Gebiets als Gewerbegebiet hin bspw. zu einem Mischgebiet vorsieht, soll zudem erst erfolgen, wenn der jetzige Eigentümer für sich und künftige Erwerber zuvor im Rahmen einer Grundlagenvereinbarung vertraglich folgendes zugesichert hat:

–        Im Falle der Errichtung von Wohnungen auf dem Gelände werden etwa 30 % der für Wohnnutzung vorgesehenen Baufläche an eine städtische Wohnungsbaugesellschaft oder eine Genossenschaft abgegeben. Gelingt dies nicht, sind 30 % der neu zu errichtenden Wohnfläche als bezahlbarer Wohnraum anzubieten entsprechend der Beschlusslage der BVV.

–        Der Investor verpflichtet sich, wohnverträgliches Gewerbe so weit wie möglich auf dem Gelände zu erhalten. Im Fall von wohnunverträglichem Gewerbe verpflichtet er sich zur Unterstützung bei der Umsiedlung des Gewerbes. Hierzu ist vor Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens der BVV ein Konzept vorzulegen.

–        Der Investor verpflichtet sich, die Kosten für die Deckung des sozialen Folgebedarfs (Kitas, Schulversorgung) zu tragen.

–        Der Investor übernimmt die Kosten für die Erschließung des Geländes, soweit diese nicht durch Versorgungsunternehmen getragen werden.

–        Neu entstehendes Straßenland ist öffentlich zu widmen und dem Land Berlin zu übertragen.

–        Der Investor verpflichtet sich, das Baudenkmal zu erhalten sowie eine öffentliche Ausstellung zur Historie des Geländes innerhalb eines Gedenk-, Informations- und Lernortes zur Geschichte der Zwangsarbeit an diesem Ort zu schaffen. Hierzu ist der BVV vor einem Beschluss über die Änderung des Bebauungsplans eine entsprechende Konzeption in Abstimmung mit der oberen Denkmalbehörde vorzulegen.

–        Der Investor verpflichtet sich, sobald ein abgestimmtes und von der BVV beschlossenes Nutzungskonzept für das Areal vorliegt, die Kosten für einen städtebaulichen Wettbewerb in öffentlicher Regie zu tragen.

Die Bürgerbeteiligungsverfahren zur Zielfindung für die künftige Nutzung und bauliche Gestaltung des Dragonerareals sind künftig in Regie des Landes Berlin, hier: des Bezirksamtes Friedrichshain-Kreuzberg durchzuführen. Der Käufer des Areals soll dafür die Kosten übernehmen.

Über den Abschluss einer entsprechenden Grundlagenvereinbarung ist die BVV im Anschluss unverzüglich zu informieren. Erst nach anschließender Billigung durch die BVV soll ein Aufstellungsbeschluss erfolgen.

Begründung:

Die Entwicklung in der „Kreuzberger Mitte“ ist eine der zentralen stadtentwicklungspolitischen Aufgaben in unserem Bezirk. Dank der Festsetzung des Sanierungsgebietes Südliche Friedrichstadt (Mehringplatz, Blücherplatz, AGB) im Frühjahr 2011 haben Land und Bezirk nunmehr Instrumente und Ressourcen zur Steuerung eines behutsamen Stadterneuerungsprozesses, die zwar bisher noch zögerlich genutzt werden, aber Sorgen um eine ungesteuerte Fehlentwicklung erübrigen.

Anders sieht es aus beim benachbarten, größten Entwicklungspotential in diesem Bereich Kreuzbergs, dem „Dragoner-Areal“ (Rathausblock), das nicht in die Kulisse des Sanierungsgebietes aufgenommen wurde. Dabei ist hier der Bedarf für eine behutsame und grundlegende Stadterneuerung offensichtlich. Diese Aufgabe überließ man dem Immobilienmarkt. Eine maximale Verwertung als Misch- bzw. Wohngebiet ist nun das Ziel von Projektentwicklern.

Daher ist aus Interesse des Bezirks wichtig, zu prüfen und öffentlich zu erörtern, welche Planungsziele für den Block und das Quartier richtig wären, geht es doch um ein bedeutendes Entwicklungspotential, in Kreuzberg derzeit das größte. Vor Änderungsverfahren zur verbindlichen Bauleitplanung muss dann der Investor durch einen Grundlagenvertrag verpflichtet werden, an der Umsetzung der Entwicklungsziele des Bezirks mitzuwirken und die Kosten der Entwicklung sowie für sozialorientierte Maßnahmen zu tragen.

Eine integrierte Planung in diesem zentralen Bereich des Ortsteils Kreuzberg ist für den Bezirk von herausragendem Interesse, weil mit der ZLB auf dem Tempelhofer Feld eine der zentralen Nutzungen – die AGB – perspektivisch entfallen oder geschwächt wird. Am südlichen Achsendpunkt einer der berühmtesten und wichtigsten Straßen Berlins, der Friedrichstraße droht eine neue Leere zu entstehen. Der Mehringplatz ist als Ortsteil und Stadtraum ein sozialer und städtebaulicher Brennpunkt mit hohem Stärkungs- und Neuordnungsbedarf – deswegen ja auch Sanierungsgebiet. Eine integrierte Entwicklungsplanung, die der Bedeutung und den Bedarfen des Gesamtbereichs gerecht wird, muss sowohl die Ziele für das Entwicklungspotential Rathausblock als auch die Stadterneuerungsaufgaben im Sanierungsgebiet im Zusammenhang betrachten. Die problematische Wohnungsmarktentwicklung im Bezirk erfordert ein konsequentes öffentliches Handeln und die Durchsetzung sozialer Ziele.

Der von den Investoren begonnene und vom Bezirksamt mitgetragene Partizipationsprozess zielt bisher darauf ab – aufgrund des wirtschaftlichen Drucks, der auf den Entwicklern lastet – schnellstmöglich Planungsziele zu definieren und Fakten zu schaffen. Dieser Beteiligungsprozess ist bei Grundstückskosten von über 21 Mio. EUR nicht ergebnisoffen gemeint. Über bereits erarbeitete planerische Überlegungen der Investoren ist Transparenz herzustellen..

Vor Abschluss eines entsprechenden Grundlagenvertrages dürfen keine Vorentscheidungen, etwa durch einen Aufstellungsbeschluss für ein B-Plan-Verfahren fallen, weil dadurch die Arbeits- und Verhandlungsposition des Bezirks geschwächt würde.

Friedrichshain – Kreuzberg, den 18.11.2013

Für die Fraktion der SPD,

John Dahl

Mündliche Anfragen und Ersetzungsanträge für die BVV Friedrichshain – Kreuzberg am 27.11.2013

1.     Mündliche Anfrage

Betreff: Vereins- und Schulschwimmen im Baerwaldbad

Ich frage das Bezirksamt:

1. Was waren die Ursachen für den Konflikt zwischen Bezirksamt und BBB im Zusammenhang mit der Nutzung des Baerwaldbads zum Ende der Sommerferien dieses Jahres?

 

2. Was hat das Bezirksamt unternommen, um das Vereins- und Schulschwimmen im Baerwaldbad auch in der Zukunft zu erhalten?

 

3. Wie schätzt das Bezirksamt die Chancen für den wirtschaftlichen Betrieb des Baerwaldbads ein, wenn die BBB die Finanzierung des Vereins- und Schulschwimmen nicht fortführt?

Friedrichshain-Kreuzberg, den 25.11.2013

Für die SPD-Fraktion

Frank Vollmert

 

2. Mündliche Anfrage

Betrifft: Besetztes ehemaliges Schulgebäude Reichenberger/ Ohlauer Str.

Ich frage das Bezirksamt:

1. Was bedeutet die in der Presse verbreitete Aussage der Bürgermeisterin, dass das Vorhaben, in Verhandlungen mit den derzeitigen Bewohner_innen deren sukzessiven Auszug und gleichzeitig eine schrittweise Umsetzung des BVV-Beschlusses zum Projektehaus herbeizuführen, „gescheitert“ sei, für die nahe und mittelfristige Zukunft des Objektes?

2. Werden noch weiter Verhandlungen geführt und wenn ja, mit wem und mit welchem Ziel?

3. Wenn nein, welche Alternativen zur Räumung sieht das Bezirksamt noch vor dem Hintergrund des selbst eingestandenen „Scheiterns“?

1. Nachfrage:

Wie soll das Ziel der Errichtung eines Projektehauses angesichts der aktuellen Aussagen der Bezirksbürgermeisterin erreicht werden?

Friedrichshain – Kreuzberg, den 25.11.2013

Für die Fraktion der SPD

Andy Hehmke

 3. Mündliche Anfrage

 Betr.: Umwandlung von Bürgerbeteiligungsmitteln in Mittel zur Durchführung von Ersatzvornahmen

 Ich frage das Bezirksamt:

  1. Welche Maßnahme der Ersatzvornahme in Höhe von 7.500, –  wurde aus dem Titel 53121. „Bürgerbeteiligung an Planungen“ finanziert?
  2. Warum wurde diese Maßnahme aus diesem Titel ; aus welchem Titel  werden Ersatzvornahmen normalerweise finanziert?
  3. Konnte der Störer in Regress genommen werden, wenn nein, warum nicht?
  1. Nachfrage
    In welcher Sitzung will das den Ausschuss für Stadtentwicklung, Soziale Stale Stadt und Quartiersmanagement, Mieten über die Zweckentfremdung der Mittel informiert haben?

Friedrichshain – Kreuzberg, den 25.11.2013

Für die Fraktion der SPD

John Dahl

4. Mündliche Anfrage

Betreff: Maerker, App und Kralle – Für Sünder eine Falle?
1. Wie bewertet das Bezirksamt, die Ermöglichung bzw. Einführung der Meldung von Falschparkern an das Ordnungsamt per Smartphone-App?

2. Warum beteiligt sich das Ordnungsamt Friedrichshain-Kreuzberg nicht an dem Maerker-Projekt, mit dem BürgerInnen z.B. illegale Müllhalden, Schlaglöcher o.ä. melden können?

3. Welche Behörden verwenden im Land Berlin Parkkrallen?

Friedrichshain-Kreuzberg, den 25.11.2013

Für die Fraktion der SPD

Anita Hehmke – Leese

5. Mündliche Anfrage

Spielplatz zwischen Gneisenau- und Bergmannstraße II.

Ich frage das Bezirksamt vor dem Hintergrund der Beantwortung der Drucksache 0905/IV:

1. Wie beurteilt das Bezirksamt die durch das Wurzelwachstum hervorgerufenen Schäden im Umfeld des Spielplatzes zwischen Gneisenau- und Bergmannstraße und Baerwald- und Schleiermacherstraße, insbesondere für das angrenzende Sportgelände Gneisenaustraße 39?

2. Welche Erkenntnisse und Handlungsempfehlungen haben sich aus einem Vor-Ort-Termin im Sommer 2013 mit einer Mitarbeiterin des bezirklichen Fachbereichs Grünflächen und einem Vertreter des dort ansässigen BSC Eintracht Südring ergeben?

3. Beabsichtigt das Bezirksamt die Beseitigung der Gehwegschäden auf dem Spielplatz und die Schäden auf dem Sportgelände Gneisenaustraße 39 gleichzeitig zu beheben oder ist eine der Maßnahmen prioritär?

Friedrichshain-Kreuzberg, den 25.11.2013

Für die SPD-Fraktion

Frank Vollmert

6. Mündliche Anfrage

Betr.: Fachärztemangel

Ich frage das Bezirksamt:

Ich frage das BA, gibt es einen Fachärztemangel im Bezirk?

  1. Ist dem BA bekannt, dass es u. a. einige Kinderärzte und Frauenärzte. gibt, die keine Patientinnen mehr aufnehmen?
  2. In einigen Praxen müssen vor allem kleine Kinder bis zu 4 Stunden warten um ein/en Arzt zu sehen, gibt es Möglichkeiten mit den Kassenärztlichen Vereinigungen und den Krankenkassen dies Problem zu lösen?

Friedrichshain-Kreuzberg, den 25.11.2013

Für die Fraktion der SPD

Tessa Mollenhauer Koch

7. Mündliche Anfrage

Beschädigungen des Gehweges zum Berliner Fußball-Club BFC-Südring e.V.

Ich frage das Bezirksamt:

1) Ist dem Bezirksamt bekannt, dass der Gehweg zum Berliner Fußball-Club BFC-Südring e.V. in der Lobeckstraße 63, 10969 Berlin, stark beschädigt ist und für Fußgänger eine Gefahr darstellt?

2) Welches Amt ist für die Beseitigung der Schäden zuständig?

3) Warum wurde bisher keine Abhilfe geschaffen?

Friedrichshain-Kreuzberg, den 25.11.2013

Für die Fraktion der SPD

Sevim Aydin

8. Mündliche Anfrage

Betr.: Absenkung des Bordsteigs vor der Großbeerenstraße 90

Ich frage das Bezirksamt:

Wer hat die Absenkung des Bordsteigs vor der Großbeerenstraße 90 beantragt?

  1. Sind dem Bezirksamt Gründe für die Absenkung bekannt?
  2. Soll über diese Einfahrt in Zukunft auch Lieferverkehr erfolgen?

Friedrichshain – Kreuzberg, den 25.11.2013

Für die Fraktion der SPD

Sebastian Forck

Ersetzungsantrag zur Drucksache 0942/IV

Betr.: Auslaufende Projekte der Jugendsozialarbeit unterstützen!

Die BVV möge beschließen:

Das Bezirksamt wird beauftragt , alle Projekte der aufsuchenden und sozialintegrativen Jugendsozialarbeit, die ab dem Jahr 2014 aus dem Bezirkshaushalt nicht mehr finanziert werden, auf alternative Finanzierungsmöglichkeiten Aufmerksam zu machen, so z. B. auf die Lotto – Stiftung des Landes Berlin.

Begründung:

Es soll keine Möglichkeit ungenutzt bleiben, dass die auslaufenden Projekte, die wegen der finanziellen Situation des Bezirkshaushaltes und nicht wegen deren fehlender Notwendigkeit nicht mehr weiter finanziert werden, doch noch – in jeglicher Art – fortgesetzt werden können.

Friedrichshain-Kreuzberg, den 25.11.2013

Für die Fraktion der SPD

Frank Vollmert

 

Ersetzungsantrag zur DS/0940/IV

Betr.: Endlich das Projektehaus in der ehemaligen Gerhart-Hauptmann-Schule realisieren!

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Das Bezirksamt wird aufgefordert:

  • Unverzüglich eine vollständige Feststellung der Personalien der NutzerInnen der ehemaligen Gerhart-Hauptmann-Schule zu veranlassen,
  • den derzeitigen NutzerInnen unmissverständlich zu verdeutlichen, dass ein Verbleib über das Ende der Kälteperiode hinaus ausgeschlossen ist,
  • den Zugang im Anschluss für Dritte auszuschließen und bei einem Teilauszug keine neuen NutzerInnen nachziehen zu lassen,
  • gemeinsam mit zuständigen Einrichtungen und Behörden eine alternative Unterbringung der NutzerInnen zu veranlassen,
  • den Leerzug der Immobilie bis spätestens zum Ende der Kälteperiode abzuschließen,
  • und anschließend das von der BVV beschlossen Projektehaus unverzüglich zu realisieren.

Friedrichshain-Kreuzberg, den 25.11.2013

Für die Fraktion der SPD

Andy Hehmke